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Die Bündner Regierung unterstützt die regionale Anbindung an den ab 2014 vorgesehenen Halbstundentakt auf der SBB-Strecke Zürich - Chur. Im Weiteren hat sie an ihrer letzten Sitzung eine Teilrevision der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz genehmigt, die den Schutz der Privatsphäre bei Einbürgerungen garantiert. Schliesslich hat sich die Regierung mit zwei Vernehmlassungen an den Bund zur CO2-Verordnung sowie zum Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen befasst.

Graubünden bereitet sich auf den geplanten Halbstundentakt vor
Die Bündner Regierung unterstützt die ab 2014 vorgesehene Einführung eines IC-Halbstundentaktes auf der SBB-Strecke Zürich - Chur. Um die regionalen Anschlüsse in Graubünden zu gewährleisten, soll auf den Hauptlinien der Rhätischen Bahn (RhB) und den wichtigsten Postautolinien mittelfristig ebenfalls ein bedarfsgerechter Halbstundentakt eingeführt werden.
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes kann davon ausgegangen werden, dass die SBB den IC-Halbstundentakt ab dem Fahrplanwechsel 2014 schrittweise einführen werden. Diese zusätzlichen SBB-Züge soll die RhB mit schlanken Anschlüssen in Landquart und Chur abnehmen können. Desgleichen sollen auch die wichtigsten Postauto-Linien ausgebaut werden. Die betroffenen Transportunternehmungen sollen nun die noch offenen Fragen zum künftigen Angebot und zur Finanzierung in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den SBB und dem Kanton klären.
Nach Ansicht der Regierung hängt die Attraktivität Graubündes als Tourismus-, Wirtschafts- und Wohnstandort stark von der Anbindung an das nationale Eisenbahnnetz ab. Der Kanton setzt sich deshalb seit Jahren für raschere und häufigere Bahnverbindungen ein.

Teilrevision der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz genehmigt
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden beschlossen und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Hauptgrund der Revision ist eine Änderung des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes. Diese verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass bei Einbürgerungen die Privatsphäre beachtet wird. So dürfen besonders schützenswerte Personendaten, die nicht im Zusammenhang mit der Prüfung des Einbürgerungsgesuchs stehen, den Stimmberechtigten der Bürgergemeindeversammlung nicht bekannt gegeben werden.
Im Übrigen beinhaltet die Teilrevision weitere redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen. Unter anderem werden die für eine Einbürgerung erforderlichen minimalen Sprachkenntnisse konkret festgelegt.

Regierung gegen Änderung der CO2-Verordnung des Bundes
Die Bündner Regierung lehnt die geplante Änderung der CO2-Verordnung des Bundes ab. Wie sie ihn ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, schliesst sie sich dabei der Beurteilung und den Anträgen der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) vollumfänglich an. Die vorgesehene Anpassung konkretisiert die vom eidgenössischen Parlament im Juni beschlossene Teilrevision des CO2-Gesetzes im Gebäudebereich. So soll ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für die Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden. Ab 2010 stehen dafür jährlich maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung.
Nach Ansicht der Regierung bedarf es für die Ausrichtung dieser globalen Finanzhilfen keiner Umsetzungsmodalitäten auf Verordnungsstufe. Dies soll vielmehr partnerschaftlich mittels Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen erfolgen, so wie es das CO2-Gesetz bereits vorsieht.

Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen soll überarbeitet werden
Die Bündner Regierung verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs des Bundesgesetzes über die Sicherung der Bankeinlagen. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund festhält, machte es die Finanzkrise zwar notwendig, auf dem Gebiet der Sicherung von Bankeinlagen rasch zu handeln. Mit der dringlichen Revision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 19. Dezember 2008 wurde diesem Umstand wirksam Rechnung getragen.
Das mit dem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen vorgeschlagene neue zweistufige Sicherungsmodell lehnt die Regierung hingegen ab. So will der Gesetzesvorschlag die bisher von der Branche im Rahmen der Selbstregulierung getragene Einlagensicherung in eine neue, staatliche Einrichtung umwandeln. Die Verhältnismässigkeit dieses Vorgehens ist zu hinterfragen. Ebenso lehnt die Regierung die vorgesehenen Prämien generell und speziell für die Kantonalbanken ab. Überhaupt fordert sie, dass die Kantonalbanken mit Staatsgarantie aus dem vorgeschlagenen Einlagensicherungssystem ausgenommen werden. Bei der Überarbeitung des Entwurfs soll der Bund von der Lösung aus dem Jahr 2008 ausgehen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • "Schutzdamm Brusio": Die Regierung hat den Nachtrag zum Projekt "Schutzdamm Brusio" der Rhätischen Bahn genehmigt. An die Mehrkosten in der Höhe von 1'400'000 Franken wird ein Beitrag von 1'050'000 Franken zugesichert.
  • Sport-Fonds: Die Regierung hat die Verteilung des Pauschalbeitrages 2009 an die dem Bündner Verband für Sport (BVS) angeschlossenen Sportverbände und Organisationen vorgenommen. Die 45 Organisationen erhalten insgesamt 800'000 Franken.
  • Theater Chur: Das Theater Chur erhält für die Spielzeit 2009/2010 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 250'000 Franken.
  • Denkmalpflege: Der Kanton unterstützt die denkmalpflegerische Gesamtrestaurierung eines Wohnhauses in Sent mit einem Beitrag von maximal 92'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 950'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Vorgalerie Hinterrhein

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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