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Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone verpflichtet, ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen zu erlassen. Die Ostschweizer Kantone sehen eine gemeinsame Strategie beim Angebot der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in den Ostschweizer Kantonen vor. Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK Ost) hat an ihrer letzten Sitzung in St. Gallen ein entsprechendes Musterkonzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen verabschiedet. Dieses knüpft an das bereits im Jahr 2006 gemeinsam verabschiedete Rahmenkonzept in diesem Bereich an. Mit der Genehmigung des Musterkonzeptes legt die SODK Ost sodann auch die Bereiche fest, in denen die Hilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung gemeinsam weiter entwickelt werden soll.

Ausgangslage
Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind seit 1. Januar 2008 die Kantone für die Planung, Steuerung und Finanzierung des stationären und teilstationären Angebots für erwachsene Menschen mit Behinderung verantwortlich.
Um mit dem Inkrafttreten der NFA im Jahre 2008 die Kontinuität zu gewährleisten, sah der Bund im Sinne einer Übergangsbestimmung vor, dass die Kantone mindestens während drei Jahren die "bisherigen Leistungen`` des Bundes - also die vormaligen Bau-, Einrichtungs- und Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung an Wohnheime und andere kollektive Wohnformen sowie an Werk- und Tagesstätten - weiter führen. Die Aufhebung dieser Finanzierungspflicht nach den bisherigen Grundsätzen ist erst ab dem Jahr 2011 möglich, und dies auch nur unter der Bedingung, dass ein durch den Bundesrat genehmigtes kantonales Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen vorliegt.
Ebenfalls seit 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz über Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen in Kraft. Dieses verlangt, dass jeder Kanton ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen erstellt und legt die inhaltlichen Anforderungen fest. Mit Blick auf die neuen Aufgaben haben die Ostschweizer Kantone die bereits seit Ende der 1990er Jahre bestehende Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Angebote der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung intensiviert.

Kantonale Angebotsinventare
Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweiz (SODK Ost) erteilte der Fachhochschule Luzern den Auftrag, ein Inventar des Angebots der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung in den Ostschweizer Kantonen zu erstellen. Dieses wurde auf ein ähnliches Vorhaben im Kanton Zürich abgestimmt mit dem Ziel, die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kantonen zu berücksichtigen und mit einem einfachen und einheitlichen Vorgehen notwendige Informationen für die einzelnen Kantone und die Ostschweiz zu erheben. Der Kanton Zürich legte die Grundlage für diese Angebotserhebung und war bei der weiteren Entwicklung des Projekts massgeblich - obwohl er nicht Mitglied der SODK Ost ist - beteiligt. Das Angebotsinventar liegt inzwischen für das Jahr 2008 vor und erlaubt erstmals eine Gesamtübersicht über das Ostschweizer Platzangebot und dessen regionale Verteilung sowie über die Belegung und die Merkmale der Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend verfügen die Kantone über spezifische Auswertungsberichte.

Musterkonzept und kantonale Behindertenkonzepte
Bereits bevor die Resultate der kantonalen Angebotserhebungen vorlagen, hat sich die SODK Ost zu einer weiteren Zusammenarbeit entschlossen. Zum einen hatte die SODK bereits 2006 ein Rahmenkonzept über die Ostschweizer Zusammenarbeit im Behindertenbereich erlassen. Ausgehend von der hohen Nutzungsverflechtung der Einrichtungen ihrer Kantone hatten die Sozialdirektorinnen und -direktoren der Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH und TG beschlossen, die Grundlagen der kantonalen Konzepte gemeinsam zu erarbeiten. Das Rahmenkonzept enthält die gemeinsamen Leitlinien der künftigen regionalen und kantonalen Politik im Bereich der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie die Grundzüge der kantonalen Konzepte.
Zum anderen erteilte die SODK Ost im Jahr 2008 der Fachhochschule Luzern den Auftrag, ein konkretes Musterkonzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen zu erarbeiten. Auch diese Arbeiten wurden auf ein gleiches Vorhaben im Kanton Zürich abgestimmt. Wie schon beim Angebotsinventar erfolgte auch bei diesem Projekt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich. Für die SODK Ost ist diese Mitwirkung von Zürich sehr wichtig, weil sie eine flächendeckende Kooperation in der Ostschweiz gewährleistet. Die Arbeiten an diesem Musterkonzept waren anspruchsvoll und konnten in diesen Tagen abgeschlossen werden. Das Musterkonzept der SODK Ost verstärkt die gemeinsame Ausrichtung der Ostschweizer Kantone und dient als Grundlage für die kantonalen Behindertenkonzepte, die in den Kantonen zu erlassen sein werden. Diese werden die Institutionen und Behindertenorganisationen vorgängig dazu anhören und auch die speziellen kantonalen Gegebenheiten in angemessener Weise berücksichtigen.
Mit der Genehmigung des Musterkonzeptes legt die SODK Ost sodann auch diejenigen Bereiche fest, in denen die Hilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung weiter entwickelt werden soll. Dazu gehören schwergewichtig Fragen einer gemeinsamen Angebotsplanung, eines gemeinsamen Finanzierungsmodells sowie einer Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements.

Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01
- Andrea Ferroni, Amtsleiter Sozialamt, Tel. 081 257 26 51

Hinweis an die Medien:
Das Musterkonzept ist auf der Webseite des Sozialamtes Graubünden www.soa.gr.ch abrufbar.

Gremium: Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone
Quelle: dt Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone
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