Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Kantone
verpflichtet, ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider
Personen zu erlassen. Die Ostschweizer Kantone sehen eine gemeinsame
Strategie beim Angebot der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit
Behinderung in den Ostschweizer Kantonen vor. Die Konferenz der
Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK
Ost) hat an ihrer letzten Sitzung in St. Gallen ein entsprechendes
Musterkonzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen
verabschiedet. Dieses knüpft an das bereits im Jahr 2006 gemeinsam
verabschiedete Rahmenkonzept in diesem Bereich an. Mit der Genehmigung
des Musterkonzeptes legt die SODK Ost sodann auch die Bereiche fest, in
denen die Hilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung gemeinsam weiter
entwickelt werden soll.
Ausgangslage
Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind seit 1. Januar
2008 die Kantone für die Planung, Steuerung und Finanzierung des
stationären und teilstationären Angebots für erwachsene Menschen mit
Behinderung verantwortlich.
Um mit dem Inkrafttreten der NFA im Jahre 2008 die Kontinuität zu
gewährleisten, sah der Bund im Sinne einer Übergangsbestimmung vor, dass
die Kantone mindestens während drei Jahren die "bisherigen Leistungen``
des Bundes - also die vormaligen Bau-, Einrichtungs- und
Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung an Wohnheime und andere
kollektive Wohnformen sowie an Werk- und Tagesstätten - weiter führen.
Die Aufhebung dieser Finanzierungspflicht nach den bisherigen
Grundsätzen ist erst ab dem Jahr 2011 möglich, und dies auch nur unter
der Bedingung, dass ein durch den Bundesrat genehmigtes kantonales
Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen vorliegt.
Ebenfalls seit 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz über
Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen in
Kraft. Dieses verlangt, dass jeder Kanton ein Konzept zur Förderung der
Eingliederung invalider Personen erstellt und legt die inhaltlichen
Anforderungen fest. Mit Blick auf die neuen Aufgaben haben die
Ostschweizer Kantone die bereits seit Ende der 1990er Jahre bestehende
Koordination und Zusammenarbeit im Bereich der Angebote der
Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung intensiviert.
Kantonale Angebotsinventare
Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der
Ostschweiz (SODK Ost) erteilte der Fachhochschule Luzern den Auftrag,
ein Inventar des Angebots der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit
Behinderung in den Ostschweizer Kantonen zu erstellen. Dieses wurde auf
ein ähnliches Vorhaben im Kanton Zürich abgestimmt mit dem Ziel, die
unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kantonen zu berücksichtigen und
mit einem einfachen und einheitlichen Vorgehen notwendige Informationen
für die einzelnen Kantone und die Ostschweiz zu erheben. Der Kanton
Zürich legte die Grundlage für diese Angebotserhebung und war bei der
weiteren Entwicklung des Projekts massgeblich - obwohl er nicht Mitglied
der SODK Ost ist - beteiligt. Das Angebotsinventar liegt inzwischen für
das Jahr 2008 vor und erlaubt erstmals eine Gesamtübersicht über das
Ostschweizer Platzangebot und dessen regionale Verteilung sowie über die
Belegung und die Merkmale der Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend verfügen
die Kantone über spezifische Auswertungsberichte.
Musterkonzept und kantonale Behindertenkonzepte
Bereits bevor die Resultate der kantonalen Angebotserhebungen
vorlagen, hat sich die SODK Ost zu einer weiteren Zusammenarbeit
entschlossen. Zum einen hatte die SODK bereits 2006 ein Rahmenkonzept
über die Ostschweizer Zusammenarbeit im Behindertenbereich erlassen.
Ausgehend von der hohen Nutzungsverflechtung der Einrichtungen ihrer
Kantone hatten die Sozialdirektorinnen und -direktoren der Kantone AI,
AR, GL, GR, SG, SH und TG beschlossen, die Grundlagen der kantonalen
Konzepte gemeinsam zu erarbeiten. Das Rahmenkonzept enthält die
gemeinsamen Leitlinien der künftigen regionalen und kantonalen Politik
im Bereich der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
sowie die Grundzüge der kantonalen Konzepte.
Zum anderen erteilte die SODK Ost im Jahr 2008 der Fachhochschule
Luzern den Auftrag, ein konkretes Musterkonzept zur Förderung der
Eingliederung invalider Personen zu erarbeiten. Auch diese Arbeiten
wurden auf ein gleiches Vorhaben im Kanton Zürich abgestimmt. Wie schon
beim Angebotsinventar erfolgte auch bei diesem Projekt eine intensive
Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich. Für die SODK Ost ist diese
Mitwirkung von Zürich sehr wichtig, weil sie eine flächendeckende
Kooperation in der Ostschweiz gewährleistet. Die Arbeiten an diesem
Musterkonzept waren anspruchsvoll und konnten in diesen Tagen
abgeschlossen werden. Das Musterkonzept der SODK Ost verstärkt die
gemeinsame Ausrichtung der Ostschweizer Kantone und dient als Grundlage
für die kantonalen Behindertenkonzepte, die in den Kantonen zu erlassen
sein werden. Diese werden die Institutionen und
Behindertenorganisationen vorgängig dazu anhören und auch die speziellen
kantonalen Gegebenheiten in angemessener Weise berücksichtigen.
Mit der Genehmigung des Musterkonzeptes legt die SODK Ost sodann
auch diejenigen Bereiche fest, in denen die Hilfe für erwachsene
Menschen mit Behinderung weiter entwickelt werden soll. Dazu gehören
schwergewichtig Fragen einer gemeinsamen Angebotsplanung, eines
gemeinsamen Finanzierungsmodells sowie einer Weiterentwicklung des
Qualitätsmanagements.
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für
Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01
- Andrea Ferroni, Amtsleiter Sozialamt, Tel. 081 257 26 51
Hinweis an die Medien:
Das Musterkonzept ist auf der Webseite des Sozialamtes Graubünden
www.soa.gr.ch abrufbar.
Gremium: Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der
Ostschweizer Kantone
Quelle: dt Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren der
Ostschweizer Kantone