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Die Bündner Regierung hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden betreffend Schenkungs- beziehungsweise Nachlasssteuer eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. In dieser Beschwerde beantragt die Regierung dem Bundesgericht, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben oder andernfalls die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Auf den 1. Januar 2008 sind in Graubünden die Nachkommen (Kinder, Enkel etc.) sowie die Stief- und Pflegekinder von der Nachlasssteuer befreit worden. Für Erbvorbezüge, die vor diesem Datum ausgerichtet wurden und bisher noch nicht besteuert worden sind, hat der Gesetzgeber eine Besteuerung ab dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision vorgesehen.
Das Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 12. Mai 2009 entschieden, dass für die Besteuerung der altrechtlichen Erbvorbezüge eine gesetzliche Grundlage fehle.
Nach Analyse der Sach- und Rechtslage hat die Regierung entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde an das Bundesgericht zu erheben. Nach Ansicht der Regierung hat das Verwaltungsgericht dem klaren Willen des Grossen Rates nicht Rechnung getragen. Als Folge des angefochtenen Urteils können dem Kanton Nachlasssteuern in der Höhe von rund 30 Millionen Franken entgehen.

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Toni Hess, Vorsteher-Stellvertreter Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 26

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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