Die Bündner Regierung hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
Graubünden betreffend Schenkungs- beziehungsweise Nachlasssteuer eine
Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. In dieser Beschwerde
beantragt die Regierung dem Bundesgericht, das Urteil des
Verwaltungsgerichts aufzuheben oder andernfalls die Sache zur
Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Auf den 1. Januar 2008 sind in Graubünden die Nachkommen (Kinder,
Enkel etc.) sowie die Stief- und Pflegekinder von der Nachlasssteuer
befreit worden. Für Erbvorbezüge, die vor diesem Datum ausgerichtet
wurden und bisher noch nicht besteuert worden sind, hat der Gesetzgeber
eine Besteuerung ab dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision vorgesehen.
Das Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 12. Mai 2009
entschieden, dass für die Besteuerung der altrechtlichen Erbvorbezüge
eine gesetzliche Grundlage fehle.
Nach Analyse der Sach- und Rechtslage hat die Regierung entschieden,
gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde an das Bundesgericht
zu erheben. Nach Ansicht der Regierung hat das Verwaltungsgericht dem
klaren Willen des Grossen Rates nicht Rechnung getragen. Als Folge des
angefochtenen Urteils können dem Kanton Nachlasssteuern in der Höhe von
rund 30 Millionen Franken entgehen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für
Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Toni Hess, Vorsteher-Stellvertreter Steuerverwaltung, Tel. 081 257
33 26
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden