Die Einführung von Englisch und der vorgezogene
Fremdsprachenunterricht in einer Kantonssprache haben im Kanton
Graubünden eine Anpassung der Lektionentafeln auf der Primarstufe zur
Folge. Die neuen Lektionentafeln sind von der Bündner Regierung
verabschiedet worden und gelten erstmals ab dem Schuljahr 2010/2011 für
alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarklasse.
Der Unterricht in der ersten Fremdsprache (Kantonssprache) wird ab
der dritten Klasse bis zur sechsten Klasse mit jeweils 2 Lektionen pro
Woche dotiert. Englisch wird ab der fünften Klasse ebenfalls während
zwei Lektionen pro Woche unterrichtet. Die aktuelle Anpassung der
Lektionentafeln ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer neuen
Lektionentafel, die mit den anderen Kantonen koordiniert und auf die
zukünftigen Lehrpläne abgestimmt ist. Sie ist deshalb massvoll und
ermöglicht dem Kanton Graubünden, sich schrittweise an die zukünftigen
Vorgaben eines interkantonal harmonisierten Lehrplans anzunähern.
In der Aprilsession 2008 hatte der Grosse Rat die Einführung von
Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache sowie die Vorverlegung
des Beginns des Unterrichts in der ersten Fremdsprache (Italienisch,
Romanisch oder Deutsch) in die 3. Klasse beschlossen.
Internationale Bekämpfung der Cyberkriminalität wird
begrüsst
Die Bündner Regierung begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort an
den Bund die geplante Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des
Europarates über die Cyberkriminalität. Die Konvention ist das erste
internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und
Internetkriminalität. Sie nimmt sich den Herausforderungen der neuen
Informationstechnologien an und erkennt die Notwendigkeit, die Computer-
und Internetkriminalität grenzüberschreitend zu bekämpfen und zu
verhindern. Zum Zweck der Harmonisierung des Strafrechts verpflichtet
das Übereinkommen die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug,
Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers oder
das Eindringen in ein geschütztes Computersystem unter Strafe zu
stellen. Die Vertragsstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die
Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen. Die Schweiz erfüllt
bereits weitgehend die Anforderungen des Übereinkommens.
Regierung befürwortet Straftatbestand sexueller
Verstümmelungen
Die Bündner Regierung steht dem Vorhaben, einen spezifischen
Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien im
Strafgesetzbuch zu verankern, im Grundsatz positiv gegenüber. Die
Möglichkeit zur Verhängung von Geldstrafen erachtet die Regierung
hingegen als nicht geeignet, präventiv zu wirken, zumal Geldstrafen
häufig zu niedrig ausfallen. Deshalb schliesst sich die Regierung in
ihrer Vernehmlassungsantwort einem Minderheitsantrag an und plädiert für
eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren. Die
Verstümmelung der weiblichen Genitalien stellt eine schwere
Körperverletzung dar, weshalb einer ausdrücklichen Erwähnung im
Schweizerischen Strafgesetzbuch eine bedeutende Signalwirkung zukommt.
Der Bund prüft, einen neuen spezifischen Straftatbestand der
Verstümmelung weiblicher Genitalien einzuführen. Damit sollen die mit
der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung
einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und
Beweisschwierigkeiten überwunden und ein eindeutiges Signal der Ächtung
dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen gesetzt werden. Zudem
soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in
der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht
strafbar ist.
Aus Gemeinden und Regionen
Bregaglia: Die Regierung genehmigt die neue Gemeindeverfassung der
Gemeinde Bregaglia vom 17. Mai 2009.
Mesocco: An die Revitalisierung der Moesa in Pian San Giacomo
sichert die Regierung einen Beitrag von 90`000 Franken zu.
Soazza: Der Gemeinde Soazza wird an die Wiederherstellung der
Trockenmauern in den Kastanienselven im Gebiet Roncaia ein Beitrag von
259`000 Franken gewährt.
Vella: Für das Projekt "Maschinenweg Uaul Quader" der Gemeinde Vella
genehmigt die Regierung einen Beitrag von 56`950 Franken.
Sils i.D.-Vaz/Obervaz: Der Gemeindegrenzplan der Gemeinden Sils i.D.
und Vaz/Obervaz wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Alterszentrum Bündner Herrschaft: Das Vorprojekt zum Ersatzneubau
des Alterszentrums Bündner Herrschaft in Maienfeld wird genehmigt. Unter
dem Vorbehalt der definitiven Projektgenehmigung und der Sicherstellung
der Restfinanzierung wird ein Kantonsbeitrag von maximal 5'710'000
Franken gewährt.
Psychiatrische Klinik Waldhaus: Das Projekt für den Anbau des
Patientenpavillons Haus D in der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur
wird genehmigt. Für die Realisierung wird ein Kredit von 500`000 Franken
freigegeben.
Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit insgesamt 653`300
Franken an verschiedenen Denkmalpflege-Projekten. Unterstützt werden die
Restaurierung der Kirche Santo Stefano in Castaneda, die Restaurierung
des Klosters St. Johann in Müstair, die Restaurierung eines Wohnhauses
in Poschiavo, die Gesamtrestaurierung des Aufnahmegebäudes der
Rhätischen Bahn in Scuol sowie die Innenrestaurierung und
Umgebungsarbeiten der evangelischen Kirche St. Johann in Davos.
Graubünden Holz: Dem Dachverband Graubünden Holz sichert die
Regierung für die Jahre 2009-2012 an die vorgesehenen Vorhaben einen
Beitrag von jährlich 300'000 Franken zu.
Kulturförderung: Der Zeitschrift "Archäologie Schweiz" wird für eine
Sondernummer zur Kulturgeschichte des schweizerischen Alpenraums vom
Rückzug der Gletscher bis ins Spätmittelalter ein Beitrag von 18'000
Franken zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1`070`000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnittes bewilligt:
- Furnastrasse: Baumeisterarbeiten Jaräla - Birchwald
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden