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Der Justizvollzug soll im Kanton Graubünden auf Gesetzesstufe neu geregelt und den neuen Bundesbestimmungen angepasst werden. Die Bündner Regierung hat die Botschaft zum neuen Gesetz über den Justizvollzug im Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Parlament wird das Geschäft in der Augustsession beraten.

Auf das Jahr 2011 treten auf Bundesebene die neue Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in Kraft. Bis dahin müssen die Kantone die nötigen Anpassungen im kantonalen Recht vornehmen. Für den Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs ist daher ein eigener Erlass auf Gesetzesstufe notwendig.
Schwerpunkte des neuen Justizvollzugsgesetzes bilden die Regelungen über die Sicherheit und Ordnung, den unmittelbaren Zwang und das Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen. Ebenso werden die Regelungen des Vollzugs jugendstrafrechtlicher Sanktionen angepasst. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft und dem Amt für Justizvollzug vorgesehen. Weiter legt das neue Recht die Voraussetzungen fest, wann Personendaten aus dem Justizvollzug bekannt gegeben werden dürfen. Neu können die Behörden Opfer von schweren Straftaten auf Gesuch hin über den Straf- und Massnahmenantritt einer verurteilten Person, ihre Beurlaubung, Versetzung und Entlassung informieren. Zurzeit besteht keine kantonale gesetzliche Grundlage, welche den berechtigten Ansprüchen auf Information seitens der Opfer in der Phase des Vollzugs Rechnung tragen würde.
Ferner wird die Rechtsgrundlage der Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt war, auf Gesetzesstufe gehoben. Ziel der Beratungsstelle, die im September 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, ist es, über freiwillige Beratungen Auswege aus dem Gewaltkreislauf aufzuzeigen. Zudem will der Kanton neu gesetzlich verankern, dass die Polizei bei Interventionen insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt die aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesene Person der Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen meldet.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist bei der Finanzierung der Kosten des Massnahmenvollzugs vorgesehen. Neu verzichtet der Kanton darauf, die Kosten des stationären strafrechtlichen Massnahmenvollzugs in den Anstalten an die Gemeinden weiter zu verrechnen. Diese Übernahme der Kosten durch den Kanton stimmt mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) überein.

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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