Der Justizvollzug soll im Kanton Graubünden auf Gesetzesstufe neu
geregelt und den neuen Bundesbestimmungen angepasst werden. Die Bündner
Regierung hat die Botschaft zum neuen Gesetz über den Justizvollzug im
Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das
Parlament wird das Geschäft in der Augustsession beraten.
Auf das Jahr 2011 treten auf Bundesebene die neue Schweizerische
Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung in
Kraft. Bis dahin müssen die Kantone die nötigen Anpassungen im
kantonalen Recht vornehmen. Für den Bereich des Straf- und
Massnahmenvollzugs ist daher ein eigener Erlass auf Gesetzesstufe
notwendig.
Schwerpunkte des neuen Justizvollzugsgesetzes bilden die Regelungen
über die Sicherheit und Ordnung, den unmittelbaren Zwang und das
Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen. Ebenso werden die Regelungen
des Vollzugs jugendstrafrechtlicher Sanktionen angepasst. Hier ist eine
enge Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft und dem Amt für
Justizvollzug vorgesehen. Weiter legt das neue Recht die Voraussetzungen
fest, wann Personendaten aus dem Justizvollzug bekannt gegeben werden
dürfen. Neu können die Behörden Opfer von schweren Straftaten auf Gesuch
hin über den Straf- und Massnahmenantritt einer verurteilten Person,
ihre Beurlaubung, Versetzung und Entlassung informieren. Zurzeit besteht
keine kantonale gesetzliche Grundlage, welche den berechtigten
Ansprüchen auf Information seitens der Opfer in der Phase des Vollzugs
Rechnung tragen würde.
Ferner wird die Rechtsgrundlage der Beratungsstelle für Gewalt
ausübende Personen, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt war, auf
Gesetzesstufe gehoben. Ziel der Beratungsstelle, die im September 2007
ihre Tätigkeit aufgenommen hat, ist es, über freiwillige Beratungen
Auswege aus dem Gewaltkreislauf aufzuzeigen. Zudem will der Kanton neu
gesetzlich verankern, dass die Polizei bei Interventionen insbesondere
im Bereich der häuslichen Gewalt die aus der gemeinsamen Wohnung
ausgewiesene Person der Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen
meldet.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist bei der Finanzierung der
Kosten des Massnahmenvollzugs vorgesehen. Neu verzichtet der Kanton
darauf, die Kosten des stationären strafrechtlichen Massnahmenvollzugs
in den Anstalten an die Gemeinden weiter zu verrechnen. Diese Übernahme
der Kosten durch den Kanton stimmt mit der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
(Bündner NFA) überein.
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für
Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden