Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat kürzlich in
einer halbtägigen Sitzung die Botschaft der Regierung zur Teilrevision
des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
(KPVG) zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung
teilgenommen hat auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.
Inhalt der Teilrevision ist die Einführung eines
Mammographie-Screening-Programmes zur Früherkennung von Brustkrebs
gemäss den Vorgaben des Bundes. Brustkrebs ist in der Schweiz die
häufigste Krebskrankheit und die häufigste Krebs-Todesursache bei
Frauen, wobei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren besonders betroffen sind.
Bislang wird bei Frauen nur ein sogenanntes opportunistisches Screening
auf Nachfrage oder Empfehlung des Arztes oder Gynäkologen durchgeführt,
indem der Arzt oder Gynäkologe die Frau zu einer
Früherkennungs-Mammographie an ein radiologisches Institut überweist.
Das opportunistische Screening wird dabei oft als diagnostische
Untersuchung und nicht als Vorsorgeuntersuchung deklariert, damit die
Kosten von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Beim
organisierten Screening hingegen - dem sogenannten
Mammographie-Screening - werden alle Frauen im Alter von 50 bis 69 alle
zwei Jahre im Rahmen von qualitätskontrollierten Reihenuntersuchungen zu
einer Mammographie schriftlich eingeladen. Die Kosten hierfür sind von
der obligatorischen Krankenkasse zu übernehmen, die Leistung ist
franchisenbefreit und nur der Selbstbehalt von zehn Prozent muss von den
am Programm teilnehmenden Frauen übernommen werden. Um eine möglichst
hohe Akzeptanz und Beteiligungsrate zu erreichen, soll in Nord- wie in
Südbünden mindestens je ein Radiologieinstitut Screening-Mammographien
anbieten.
Eine Kommission der Weltgesundheitsorganisation WHO beziffert den
geschätzten Nutzen organisierter Mammographie-Reihenuntersuchungen bei
Frauen zwischen 50 und 70 Jahren auf eine Reduktion der Sterblichkeit
von 15 bis 35 Prozent. Bei der Wirksamkeit von
Mammographie-Screening-Programmen sind neben der Reduktion der
Sterblichkeitsrate auch die positiven Effekte eines solchen Programmes
auf die Reduktion der Krankheitslast zu beachten: Die Reduktion des
Anteils fortgeschrittener Tumore und damit die Verhinderung von grossen
Operationen, intensiven Chemotherapien und ausgedehnten Bestrahlungen
können das Leid der Betroffenen lindern. Schliesslich haben die
erwähnten Auswirkungen des Mammographie-Screenings auch einen positiven
Einfluss auf die Krankheitskosten.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Grossen
Rat, die Vorlage anzunehmen, um den Frauen im Kanton Graubünden eine
möglichst frühe Entdeckung von Brustkrebs zu erlauben. Damit haben vom
Krebs Betroffene die Aussicht, weniger belastende Behandlungen über sich
ergehen lassen zu müssen und verbesserte Chancen auf eine Heilung. Die
Kommission legt jedoch Wert darauf, dass das Programm für alle Frauen
freiwillig ist und sich niemand gezwungen sehen darf, daran
teilzunehmen. Das Geschäft wird in der Augustsession vom Grossen Rat
behandelt werden.
Auskunftsperson:
Carlo Portner, Präsident der Kommission für Gesundheit und Soziales,
Tel. 081 253 66 55
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales