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Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat kürzlich in einer halbtägigen Sitzung die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung teilgenommen hat auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.
Inhalt der Teilrevision ist die Einführung eines Mammographie-Screening-Programmes zur Früherkennung von Brustkrebs gemäss den Vorgaben des Bundes. Brustkrebs ist in der Schweiz die häufigste Krebskrankheit und die häufigste Krebs-Todesursache bei Frauen, wobei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren besonders betroffen sind. Bislang wird bei Frauen nur ein sogenanntes opportunistisches Screening auf Nachfrage oder Empfehlung des Arztes oder Gynäkologen durchgeführt, indem der Arzt oder Gynäkologe die Frau zu einer Früherkennungs-Mammographie an ein radiologisches Institut überweist. Das opportunistische Screening wird dabei oft als diagnostische Untersuchung und nicht als Vorsorgeuntersuchung deklariert, damit die Kosten von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Beim organisierten Screening hingegen - dem sogenannten Mammographie-Screening - werden alle Frauen im Alter von 50 bis 69 alle zwei Jahre im Rahmen von qualitätskontrollierten Reihenuntersuchungen zu einer Mammographie schriftlich eingeladen. Die Kosten hierfür sind von der obligatorischen Krankenkasse zu übernehmen, die Leistung ist franchisenbefreit und nur der Selbstbehalt von zehn Prozent muss von den am Programm teilnehmenden Frauen übernommen werden. Um eine möglichst hohe Akzeptanz und Beteiligungsrate zu erreichen, soll in Nord- wie in Südbünden mindestens je ein Radiologieinstitut Screening-Mammographien anbieten.
Eine Kommission der Weltgesundheitsorganisation WHO beziffert den geschätzten Nutzen organisierter Mammographie-Reihenuntersuchungen bei Frauen zwischen 50 und 70 Jahren auf eine Reduktion der Sterblichkeit von 15 bis 35 Prozent. Bei der Wirksamkeit von Mammographie-Screening-Programmen sind neben der Reduktion der Sterblichkeitsrate auch die positiven Effekte eines solchen Programmes auf die Reduktion der Krankheitslast zu beachten: Die Reduktion des Anteils fortgeschrittener Tumore und damit die Verhinderung von grossen Operationen, intensiven Chemotherapien und ausgedehnten Bestrahlungen können das Leid der Betroffenen lindern. Schliesslich haben die erwähnten Auswirkungen des Mammographie-Screenings auch einen positiven Einfluss auf die Krankheitskosten.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Grossen Rat, die Vorlage anzunehmen, um den Frauen im Kanton Graubünden eine möglichst frühe Entdeckung von Brustkrebs zu erlauben. Damit haben vom Krebs Betroffene die Aussicht, weniger belastende Behandlungen über sich ergehen lassen zu müssen und verbesserte Chancen auf eine Heilung. Die Kommission legt jedoch Wert darauf, dass das Programm für alle Frauen freiwillig ist und sich niemand gezwungen sehen darf, daran teilzunehmen. Das Geschäft wird in der Augustsession vom Grossen Rat behandelt werden.

Auskunftsperson:
Carlo Portner, Präsident der Kommission für Gesundheit und Soziales, Tel. 081 253 66 55

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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