Am Sonntag, 17. Mai 2009, gelangen als kantonale Sachvorlagen die
Teilrevision der Kantonsverfassung (Aufgabenentflechtung bei der Justiz)
sowie die Kantonale Volksinitiative "ethik.initiative" und der
Gegenvorschlag des Grossen Rates (Teilrevision des Gesetzes für die
Volksschulen des Kantons Graubünden: "Modell 1 + 1") zur Abstimmung.
Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Auf eidgenössischer Ebene werden am 17. Mai 2009 der Bundesbeschluss
vom 3. Oktober 2008 "Zukunft mit Komplementärmedizin" (Gegenentwurf zur
zurückgezogenen Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin") und der
Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung
des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen
Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung über biometrische
Pässe und Reisedokumente der Volksabstimmung unterbreitet.
Wirtschaftsentwicklungsverordnung wird angepasst
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung über die
Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden
genehmigt und auf den 1. März 2009 in Kraft gesetzt. Neu können die
Behörden damit einen vorzeitigen Arbeits- oder Baubeginn bewilligen,
wenn der Entscheid über die Gewährung einer Förderleistung ausnahmsweise
nicht vorher erfolgen kann.
Bei der Bearbeitung von verschiedenen Förderfällen wurde im
vergangenen Jahr festgestellt, dass der Kanton vereinzelt über die
Förderung gewisser Projekte erst nach Bau- oder Arbeitsbeginn
entscheiden kann, da für eine abschliessende Beurteilung die notwendigen
Unterlagen noch fehlen. In solchen Ausnahmefällen sollen die Behörden
daher den Gesuchstellenden eine vorzeitige Arbeits- oder Baufreigabe
bewilligen können, ohne allerdings ein Präjudiz auf die Gewährung einer
Förderleistung zu schaffen.
Aus Gemeinden und Regionen
Oberengadin: Die Regierung hat den von der Region Oberengadin
beschlossenen Regionalen Richtplan Zweitwohnungsbau mit einer
Präzisierung genehmigt. Die Präzisierung betrifft die
Ausnahmebestimmung, wonach Zweitwohnungs-Projekte von überwiegendem
volkswirtschaftlichem Interesse von der Kontingentierung befreit sein
sollen. Die Regierung hält fest, dass sich diese Privilegierung
ausschliesslich auf Projekte zugunsten nachhaltiger
Beherbergungsbetriebe oder im Interesse preisgünstiger Erstwohnungen
beziehen dürfe. Der Regionale Richtplan geht zurück auf die im Jahre
2005 angenommene Volksinitiative zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus
im Oberengadin.
Churwalden: Die von der Gemeinde Churwalden am 9. November 2008
beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt.
Donat: Die Teilrevision der Ortsplanung "Pro Grand" der Gemeinde
Donat vom 27. November 2008 wird genehmigt.
Grüsch: Die am 18. Dezember 2008 beschlossene Nutzungsplanung
"Trutwis" der Gemeinde Grüsch wird genehmigt.
Rothenbrunnen: In der Gemeinde Rothenbrunnen wird innerorts
flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine
"Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, Chur: Das Bauprojekt für
den Einbau einer Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung in der Unterkunft
Salufer des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales in Chur wird
genehmigt und mit einem Kantonsbeitrag von 95'000 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 805'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Planung und Projektierung Zentrale Dalvazza,
Umfahrung Küblis
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden