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Die elektronische Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen soll in Zukunft auch im Kanton Graubünden möglich sein. Der sogenannte Vote électronique oder das E-Voting soll schrittweise in Etappen eingeführt werden und vorerst Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zur Verfügung stehen. Die Bündner Regierung hat ihre entsprechenden Zielsetzungen formuliert und den Bericht "Vote électronique im Kanton Graubünden" an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird den Bericht in der Junisession 2009 behandeln.
Der Bericht der Regierung zeigt die Entwicklung des Vote électronique auf, umschreibt die zu beachtenden Rahmenbedingungen und beinhaltet ein Konzept für die Einführung von Vote électronique in Graubünden. Die Regierung spricht sich dabei für ein schrittweises Vorgehen aus. In einer ersten Etappe soll die elektronische Stimmabgabe für die rund 2'500 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei Sachabstimmungen auf Kantons- und Bundesebene bis 2011 eingeführt werden. Ebenfalls sollen alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bereits bei den National- und Ständeratswahlen 2011 elektronisch wählen können. Anschliessend sieht der Zeitplan ab dem Jahr 2012 als Option vor, in einem zweiten Schritt die Möglichkeit zum E-Voting in Graubünden auszudehnen und für alle Stimmberechtigten und auf allen staatlichen Ebenen einzuführen. Bevor diese zweite Ausbauetappe in Angriff genommen wird, sollen aber die bis dann gemachten Erfahrungen analysiert werden.
Der Regierung zufolge haben die in den drei Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich mit Unterstützung des Bundes durchgeführten und technisch erfolgreich verlaufenen Pilotprojekte gezeigt, dass Vote électronique grundsätzlich machbar und sicher ist. Die Voraussetzungen, um die politischen Verfahren den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, sind gegeben. In verschiedenen weiteren Kantonen sind nun entsprechende Bestrebungen im Gang, Vote électronique einzuführen. Bei dieser Entwicklung in einem staatspolitisch sehr wichtigen, aber auch heiklen Bereich darf der Kanton Graubünden nicht abseits stehen. Für die Regierung ist sicherzustellen, dass künftige Vote-électronique-Lösungen die besonderen Verhältnisse in Graubünden angemessen berücksichtigen. Zudem muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmen und die Lösung muss ein sicheres Abstimmungsverfahren gewährleisten.
Wie die Regierung im Bericht festhält, hängt die Erreichung dieser Ziele wesentlich davon ab, ob es gelingt, zusammen mit anderen Kantonen rechtzeitig geeignete Kooperationslösungen zu realisieren. Für bevölkerungsmässig kleine Kantone wie Graubünden ist der Aufbau eines eigenen Vote-électronique-Systems aus Kostengründen keine realistische Lösung. Eine Kooperationsmöglichkeit ist die "Beherbergung" beim Vote-électronique-System des Pilotkantons Genf. Vielversprechend erscheint momentan aber für Graubünden auch eine Zusammenarbeit mit mehreren Kantonen im Verbund mit dem Kanton Zürich.
Der Terminplan sieht vor, dass der Kanton bis Mitte 2009 seinen Kooperationsentscheid treffen wird. Anschliessend sollen erste Pilotgemeinden in Graubünden bestimmt werden. In diesen sollen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erstmals ab November 2010 die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe erhalten.
Durch die Einführung von Vote électronique erhofft sich die Regierung eine Vereinfachung der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen. Dabei soll Vote électronique gleich sicher sein wie das briefliche Abstimmen. Das System soll benutzerfreundlich sein und so ausgestaltet werden, dass die Stimmbürger bei jedem Urnengang zwischen den drei Arten der Stimmabgabe (elektronisch, brieflich, Urne) wählen können. Die herkömmlichen Teilnahmeformen an Abstimmungen und Wahlen bleiben also erhalten. Die Regierung ist sich bewusst, dass dabei auch Ungleichheiten bei der Teilnahme am politischen Leben zwischen Menschen mit und ohne Zugang zum Internet entstehen könnten. Sie wird deshalb die weitere Entwicklung aufmerksam im Auge behalten. Die Regierung legt dabei grossen Wert darauf, dass der traditionelle politische Diskurs mit und innerhalb der Bevölkerung auch mit den neuen Formen der Partizipation erhalten bleibt.

Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 21

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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