Die Bündner Regierung stimmt der vom Bund vorgeschlagenen Revision
des CO2-Gesetzes in seiner Grundausrichtung zu. Dabei spricht sie sich
für eine aktive Klimaschutzpolitik aus. In erster Linie soll der
Ausstoss klimaschädlicher Gase reduziert werden und gleichzeitig muss
sich die Schweiz den sich abzeichnenden Veränderungen anpassen. Das
CO2-Gesetz bildet ein zentrales Element der schweizerischen
Klimapolitik. Massnahmen im Inland, insbesondere in den Bereichen
Gebäude und Fahrzeuge durch sparsame und rationelle Energienutzung,
verringern die Abhängigkeit der Schweiz von Brenn- und Treibstoffen aus
dem Ausland. Dabei sind langfristig auch wesentliche Vorteile für den
Forschungs- und Wirtschaftsstandort zu erwarten. In ihrer
Vernehmlassungsantwort äussert die Regierung aber auch erhebliche
Vorbehalte, was die Rolle und Auswirkungen auf die Kantone, den Vollzug
sowie den Verwendungszweck des Ertrags aus der CO2-Abgabe betrifft.
Revidiertes Anwaltsgesetz in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung setzt die Teilrevision des Anwaltsgesetzes auf
den 1. April 2009 in Kraft. Neu geregelt werden unter anderem die
Entschädigung für Anwältinnen und Anwälte bei amtlichen Verteidigungen
und unentgeltlichen Rechtsvertretungen sowie die Parteientschädigung in
gerichtlichen Verfahren. Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am
21. Oktober 2008 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 28. Januar 2009
unbenutzt abgelaufen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat die Regierung gleichzeitig
die entsprechende Verordnung über die Bemessung des Honorars der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Honorarverordnung) erlassen.
Wesentlicher Teil bildet die Festlegung der Höhe des Honorars für die
unentgeltliche Rechtsvertretung und die amtliche Verteidigung. Dieses
wird auf 200 Franken pro Stunde festgelegt, was dem durchschnittlichen
Entschädigungssatz anderer Kantone entspricht.
Bündner Naturpärke sollen vom Kanton mehr finanzielle Mittel erhalten
Der Kanton Graubünden will seine finanziellen Beiträge an die
regionalen Naturpärke Biosfera Val Müstair, Parc Ela und Park Beverin
rückwirkend auf Anfang 2009 erhöhen. Die Bündner Regierung hat
beschlossen, die im Januar 2008 bei der Genehmigung der ersten beiden
Bündner Parkprojekte festgelegte 60-Prozent-Anbindung des
Kantonsbeitrags an die Höhe des Bundesbeitrags anzupassen und neu auf
100 Prozent zu erhöhen.
Grund für die Erhöhung ist, dass die im September 2008 gesprochenen
Bundesbeiträge wesentlich tiefer ausgefallen sind, als von den
Parkträgerschaften budgetiert und vom Kanton erwartet worden war. Durch
die nun erfolgte Anpassung können die vom Kanton für Pärke reservierten
Mittel ausgeschöpft werden.
Aus Gemeinden und Regionen
Vals: Die Regierung genehmigt das Projekt "Steinschlagverbauung
Peilerstrasse" der Gemeinde Vals. An die Kosten wird ein Beitrag von
höchstens 124'100 Franken zugesichert.
Trin: Die an der Gemeindeversammlung vom 3. Oktober 2008
beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung der Gemeinde Trin wird genehmigt.
Igis: Der Arealplan "Quartierplan Bahnhof" der Gemeinde Igis vom
19. Dezember 2008 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit insgesamt 304'400
Franken an verschiedenen Denkmalpflege-Projekten. Unterstützt werden die
Restaurierung des Wohnhauses Lagler in Riom-Parsonz, die Restaurierung
der Devon House/Palazzi und der Casa parrocchiale in Poschiavo sowie die
Innenrestaurierung der Evangelischen Kirche in Bergün.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'851'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Brigelserstrasse: Baumeisterarbeiten Patnasa
- Obersaxerstrasse: Baumeisterarbeiten Brücke Val Suorda
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Castrisch - Ilanz
- Rieinerstrasse: Baumeisterarbeiten Galogn - Riein
- zur Italienischen Strasse: Baumeisterarbeiten Hinterrheinbrücke Zillis
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden