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Die Bündner Regierung hat beschlossen, das seit Juni 2006 gültige Versuchskonzept zur Unterbringung und Betreuung von Personen des Asylbereichs im Kanton Graubünden definitiv zu erlassen und das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht mit der Umsetzung zu beauftragen. Das Konzept, das sich insgesamt als zweckmässig und zielführend erwiesen hat, soll eine wirtschaftliche und adäquate Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen gewährleisten.
Als Neuerung sieht das Konzept vor, Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene Personen, welche wirtschaftlich unselbstständig sind, soweit als möglich und sinnvoll in Kollektivunterkünften und nicht mehr in Individualunterkünften unterzubringen. Weiter sollen Unterbringung und Betreuung vom Stand des Asylverfahrens abhängig gemacht werden, weil der Betreuungsbedarf bei zunehmender Aufenthaltsdauer erfahrungsgemäss abnimmt. Gemäss Konzept werden Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene im Erstaufnahmezentrum auf den weiteren Aufenthalt in Graubünden vorbereitet. Während des Asylverfahrens bis zum Asylentscheid bringt der Kanton diese Personen daraufhin in verschiedenen Transitzentren unter. Nach Abschluss des Verfahrens gelangen die ausreisepflichtigen Personen in das Ausreisezentrum. Asylsuchende, welche besondere Probleme bereiten, werden gesondert in einem Minimalzentrum untergebracht. Abgewiesene Asylsuchende, die im Kanton Graubünden um Nothilfe ersuchen, sollen gemäss Konzept im Ausreisezentrum untergebracht werden.
Mit dem Unterbringungskonzept kann der Kanton flexibler auf die grossen Schwankungen bei der Zuweisung von Asylsuchenden reagieren. So kann der Kanton durch die Neueröffnung zusätzlicher Transitzentren beziehungsweise durch deren Schliessung die Zahl der Unterbringungsplätze der Nachfrage anpassen. Im Übrigen beinhaltet das Konzept auch Ziele und Massnahmen bei der Betreuung während des Asylverfahrens wie beispielsweise bei der Erwerbstätigkeit der Asylsuchenden oder der Sprachförderung. Ebenso enthält es Sonderregelungen für unbegleitete Minderjährige und speziell betreuungspflichtige Personen.
Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen erfolgt in Graubünden im Gegensatz zu anderen Kantonen vollumfänglich durch den Kanton. Damit werden die Gemeinden von einer schwierigen Aufgabe entlastet. Dank der günstigen Kostenstruktur der Unterbringungseinrichtungen und der effizienten Abwicklung der Verfahren konnten die Aufgaben im Asylbereich durch die Abgeltungen des Bundes bisher kostendeckend abgewickelt werden.

Regierung verlangt Verhältnismässigkeit beim Handlungsprogramm "Via sicura" des Bundes
Die Bündner Regierung unterstützt das vom Bund geplante Handlungsprogramm "Via sicura" grundsätzlich. Dieses zielt darauf ab, die Anzahl Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen zu verringern. Die Regierung verlangt aber gleichzeitig, bei der Umsetzung der rund 60 vorgeschlagenen Einzelmassnahmen, welche die Sicherheit im Verkehr verbessern sollen, das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, ist der vorgeschlagene Katalog an Massnahmen sehr umfangreich und erstreckt sich über eine grosse Bandbreite. Der Grossteil der zur Diskussion gestellten Vorschläge wird vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit begrüsst. Allerdings besteht die Gefahr, dass neue Regeln aufgestellt werden, die nur mit erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand kontrolliert beziehungsweise durchgesetzt werden könnten. Hier gilt es Augenmass zu bewahren und diejenigen Massnahmen vorzuziehen, welche mit vertretbarem Aufwand spürbare Wirkung erzielen.
Das Verhältnismässigkeitsprinzip gilt es ebenfalls zu beachten, wenn es um das Festlegen und Ergreifen baulicher Massnahmen geht. In jedem Fall ist die geltende Kompetenz und Verantwortung der Kantone für den Zustand und die Ausgestaltung ihrer Strassennetze zu respektieren. Schliesslich lehnt die Regierung die zur Finanzierung der Massnahmen vorgeschlagene Teilzweckbindung der Verkehrsbussen ab.

Neue Datenschutzregelungen für die Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes werden in Frage gestellt
Die Bündner Regierung begrüsst es grundsätzlich, dass die Datenbearbeitung bei der Benützung der elektronischen Infrastruktur des Bundes gesetzlich geregelt werden soll. Dies hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort zur geplanten Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes des Bundes fest. Die Revision regelt den Umgang mit Daten, die in Verbindung mit der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes wie Telefon, Computer, Zutrittskontrollen, Bildaufzeichnung usw. anfallen und besonders schützenswert sein können.
Die konkrete Ausgestaltung der Vorlage lehnt die Regierung jedoch aus verschiedenen Gründen ab. Als problematisch erachtet sie, dass die Bundesorgane gemäss Entwurf grundsätzlich alle Daten aufzeichnen dürfen, die anlässlich der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes entstehen. Erst die nachfolgende Bearbeitung der Daten soll dann auf bestimmte Zwecke beschränkt werden. Die Regierung spricht sich mit Hinweis auf das Datenschutzgesetz gegen das Sammeln von Personendaten auf "Vorrat" aus und verlangt, dass nur diejenigen Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, die eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgabe objektiv benötigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Pendicularas Motta Naluns: Der Pendicularas Motta Naluns Scuol-Ftan-Sent SA wird unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung an den Bau der 8er-Gondelbahn Scuol - Motta Naluns ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes von 2'000'000 Franken gewährt. Zusätzlich wird an das Projekt ein Kantonsbeitrag von 336'679 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'411'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:

- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Galerie Cassanawald
- A28 Nationalstrasse: Sanitärarbeiten Umfahrung Saas
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Laax - Schluein
- Rieinerstrasse: Belagsarbeiten Raclein - Riein

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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