Die Bündner Regierung hat beschlossen, das seit Juni 2006 gültige
Versuchskonzept zur Unterbringung und Betreuung von Personen des
Asylbereichs im Kanton Graubünden definitiv zu erlassen und das Amt für
Polizeiwesen und Zivilrecht mit der Umsetzung zu beauftragen. Das
Konzept, das sich insgesamt als zweckmässig und zielführend erwiesen
hat, soll eine wirtschaftliche und adäquate Unterbringung und Betreuung
der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen gewährleisten.
Als Neuerung sieht das Konzept vor, Asylsuchende und vorläufig
Aufgenommene Personen, welche wirtschaftlich unselbstständig sind,
soweit als möglich und sinnvoll in Kollektivunterkünften und nicht mehr
in Individualunterkünften unterzubringen. Weiter sollen Unterbringung
und Betreuung vom Stand des Asylverfahrens abhängig gemacht werden, weil
der Betreuungsbedarf bei zunehmender Aufenthaltsdauer erfahrungsgemäss
abnimmt. Gemäss Konzept werden Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene
im Erstaufnahmezentrum auf den weiteren Aufenthalt in Graubünden
vorbereitet. Während des Asylverfahrens bis zum Asylentscheid bringt der
Kanton diese Personen daraufhin in verschiedenen Transitzentren unter.
Nach Abschluss des Verfahrens gelangen die ausreisepflichtigen Personen
in das Ausreisezentrum. Asylsuchende, welche besondere Probleme
bereiten, werden gesondert in einem Minimalzentrum untergebracht.
Abgewiesene Asylsuchende, die im Kanton Graubünden um Nothilfe ersuchen,
sollen gemäss Konzept im Ausreisezentrum untergebracht werden.
Mit dem Unterbringungskonzept kann der Kanton flexibler auf die
grossen Schwankungen bei der Zuweisung von Asylsuchenden reagieren. So
kann der Kanton durch die Neueröffnung zusätzlicher Transitzentren
beziehungsweise durch deren Schliessung die Zahl der
Unterbringungsplätze der Nachfrage anpassen. Im Übrigen beinhaltet das
Konzept auch Ziele und Massnahmen bei der Betreuung während des
Asylverfahrens wie beispielsweise bei der Erwerbstätigkeit der
Asylsuchenden oder der Sprachförderung. Ebenso enthält es
Sonderregelungen für unbegleitete Minderjährige und speziell
betreuungspflichtige Personen.
Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden und vorläufig
Aufgenommenen erfolgt in Graubünden im Gegensatz zu anderen Kantonen
vollumfänglich durch den Kanton. Damit werden die Gemeinden von einer
schwierigen Aufgabe entlastet. Dank der günstigen Kostenstruktur der
Unterbringungseinrichtungen und der effizienten Abwicklung der Verfahren
konnten die Aufgaben im Asylbereich durch die Abgeltungen des Bundes
bisher kostendeckend abgewickelt werden.
Regierung verlangt Verhältnismässigkeit beim
Handlungsprogramm "Via sicura" des Bundes
Die Bündner Regierung unterstützt das vom Bund geplante
Handlungsprogramm "Via sicura" grundsätzlich. Dieses zielt darauf ab,
die Anzahl Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen zu
verringern. Die Regierung verlangt aber gleichzeitig, bei der Umsetzung
der rund 60 vorgeschlagenen Einzelmassnahmen, welche die Sicherheit im
Verkehr verbessern sollen, das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, ist der
vorgeschlagene Katalog an Massnahmen sehr umfangreich und erstreckt sich
über eine grosse Bandbreite. Der Grossteil der zur Diskussion gestellten
Vorschläge wird vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit begrüsst.
Allerdings besteht die Gefahr, dass neue Regeln aufgestellt werden, die
nur mit erheblichem zusätzlichem administrativem Aufwand kontrolliert
beziehungsweise durchgesetzt werden könnten. Hier gilt es Augenmass zu
bewahren und diejenigen Massnahmen vorzuziehen, welche mit vertretbarem
Aufwand spürbare Wirkung erzielen.
Das Verhältnismässigkeitsprinzip gilt es ebenfalls zu beachten, wenn
es um das Festlegen und Ergreifen baulicher Massnahmen geht. In jedem
Fall ist die geltende Kompetenz und Verantwortung der Kantone für den
Zustand und die Ausgestaltung ihrer Strassennetze zu respektieren.
Schliesslich lehnt die Regierung die zur Finanzierung der Massnahmen
vorgeschlagene Teilzweckbindung der Verkehrsbussen ab.
Neue Datenschutzregelungen für die Benutzung der elektronischen
Infrastruktur des Bundes werden in Frage gestellt
Die Bündner Regierung begrüsst es grundsätzlich, dass die
Datenbearbeitung bei der Benützung der elektronischen Infrastruktur des
Bundes gesetzlich geregelt werden soll. Dies hält sie in ihrer
Vernehmlassungsantwort zur geplanten Revision des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes des Bundes fest. Die Revision regelt
den Umgang mit Daten, die in Verbindung mit der Benutzung der
elektronischen Infrastruktur des Bundes wie Telefon, Computer,
Zutrittskontrollen, Bildaufzeichnung usw. anfallen und besonders
schützenswert sein können.
Die konkrete Ausgestaltung der Vorlage lehnt die Regierung jedoch
aus verschiedenen Gründen ab. Als problematisch erachtet sie, dass die
Bundesorgane gemäss Entwurf grundsätzlich alle Daten aufzeichnen dürfen,
die anlässlich der Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes
entstehen. Erst die nachfolgende Bearbeitung der Daten soll dann auf
bestimmte Zwecke beschränkt werden. Die Regierung spricht sich mit
Hinweis auf das Datenschutzgesetz gegen das Sammeln von Personendaten
auf "Vorrat" aus und verlangt, dass nur diejenigen Daten erhoben und
gespeichert werden dürfen, die eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgabe
objektiv benötigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Pendicularas Motta Naluns: Der Pendicularas Motta Naluns
Scuol-Ftan-Sent SA wird unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung an
den Bau der 8er-Gondelbahn Scuol - Motta Naluns ein Darlehen im Rahmen
der Neuen Regionalpolitik des Bundes von 2'000'000 Franken gewährt.
Zusätzlich wird an das Projekt ein Kantonsbeitrag von 336'679 Franken
zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'411'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Galerie
Cassanawald
- A28 Nationalstrasse: Sanitärarbeiten Umfahrung Saas
- Oberalpstrasse: Belagsarbeiten Laax - Schluein
- Rieinerstrasse: Belagsarbeiten Raclein - Riein
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden