Die Bündner Regierung anerkennt grundsätzlich einen gewissen
Revisionsbedarf in Bezug auf das beinahe 30 Jahre alte geltende
Bundesgesetz über die Raumplanung, dies vor allem hinsichtlich der
Vorschriften über die Bauzonenausscheidung sowie Bauten ausserhalb der
Bauzonen. Mit dem konkret eingeleiteten Revisionsprozess kann sich die
Regierung jedoch nicht anfreunden, wie sie in ihrer
Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt. Dies zunächst wegen des
Vorgehens: Es ist zu bemängeln, dass der Bund in einem Bereich, der
primär kantonale Kompetenzen und Aufgaben betrifft, einen
Revisionsentwurf vorlegt, ohne dass er vorgängig mit den Kantonen das
Gespräch zur Vereinbarung der Revisionsziele und Revisionsstrategie
aufgenommen hat. Aber auch inhaltlich vermag der vorgelegte
Revisionsentwurf nicht zu überzeugen. Zwar zielen viele Vorschläge in
die richtige Richtung einer haushälterischen, nachhaltigen
Raumentwicklung. Die gesetzgeberische Umsetzung erweist sich jedoch über
weite Strecken als zu wenig praxistauglich und zu zentralistisch. Die
Gemeinden und Kantone verlieren ein weiteres Stück ihrer Gestaltungs-
und Entscheidungsspielräume, was nicht hingenommen werden kann. Die
Vorlage ist einseitig auf die Anliegen der Agglomerationen fokussiert
und enthält keine brauchbaren Ansätze für die Probleme der ländlich und
touristisch geprägten Kantone wie Graubünden.
Daher erweist es sich als unumgänglich, die Revisionsvorlage von
Grund auf sowohl in strategischer als auch in inhaltlicher Hinsicht zu
überarbeiten. Es ist zu prüfen, ob allenfalls auch eine Teilrevision
genügen würde. Vorgängig hat auf alle Fälle ein vertieftes Gespräch mit
den Kantonen stattzufinden, um ein Einvernehmen in Bezug auf
Revisionsbedarf, Revisionsziele und Revisionsstrategie zu erzielen. Der
Zeitplan der Landschaftsinitiative darf kein Grund sein, dieses Gespräch
mit den Kantonen nicht zu führen. Nötigenfalls sind die
Landschaftsinitiative und die Revision des Bundesgesetzes über die
Raumplanung zu entkoppeln.
Preissummen für Kulturpreise werden erhöht
Die Preissummen des Bündner Kulturpreises sowie der Anerkennungs-
und Förderungspreise werden in zwei Schritten erhöht. Dies hat die
Bündner Regierung beschlossen. Ab dem Jahr 2009 beträgt die Preissumme
für den Kulturpreis 30'000 statt bisher 20'000 Franken. Die
Anerkennungspreise werden in diesem Jahr von heute 10'000 auf 15'000 und
ab 2010 auf 20'000 Franken erhöht. Die Höhe der Förderungspreise
betragen ab 2009 ebenfalls 15'000 und ab dem nächsten Jahr 20'000
Franken (bisher 7'000 Franken).
Den Bündner Kulturpreis kann die Regierung für hervorragende
kulturelle und wissenschaftliche Leistungen verleihen. Zudem spricht die
Regierung jährlich Anerkennungs- und Förderungspreise zu. Angesichts der
Preise, die von Stiftungen und privaten Unternehmen vergeben werden, ist
eine Anpassung der Preissummen laut Regierung angezeigt. Zudem ist der
Förderungspreis, der jungen und vielfach in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen lebenden Kulturschaffenden zugesprochen
wird, letztmals im Jahr 1996 erhöht worden.
Neues Reglement für Fischereikommission erlassen
Die Bündner Regierung hat ein neues Reglement für die
Fischereikommission genehmigt. Dieses tritt am 1. Mai 2009 in Kraft. Das
Reglement regelt die Zusammensetzung der Fischereikommission und legt
ihre Aufgaben fest. Die Fischereikommission berät als Fachkommission die
Regierung und das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement in allen
wichtigen Fragen des Fischereiwesens. Diese Aufgabe soll die Kommission
durch das Reglement künftig in einem klar vorgegebenen Rahmen wahrnehmen
können. Dadurch wird auch die Funktion der Fischereikommission
aufgewertet.
Änderungen des Ausländer- und Asylgesetzes werden
befürwortet
Die Bündner Regierung unterstützt im Grundsatz die geplanten
Anpassungen des Ausländer- und Asylgesetzes des Bundes. Wie sie in ihrer
Vernehmlassung an den Bund festhält, erachtet sie die vorgeschlagenen
Änderungen als weitgehend sinnvoll und zweckdienlich, auch wenn diese
die bestehenden grossen Probleme im Ausländer- und Asylbereich nicht
wirklich zu lösen vermögen.
Mit der vorgeschlagenen Revision des Asyl- und Ausländergesetzes
sollen die Verfahren beschleunigt und noch effizienter ausgestaltet
werden. Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Teilrevision liegt in der
konsequenten Bekämpfung von Missbräuchen.
Die Regierung begrüsst die Absicht, diesbezüglich die gesetzlichen
Grundlagen in diesem heiklen Rechtsgebiet zu verbessern. Dennoch ist der
seit Jahren im Gang befindliche Rechtsetzungsprozess der
Rechtssicherheit abträglich. Die Regierung hätte es deshalb begrüsst,
wenn vorerst die Praktikabilität des neuen Ausländer- und Asylrechts
während einiger Zeit in der Praxis geprüft und je nach Ergebnis bei
Bedarf Teilrevisionen eingeleitet worden wären, um allfällige Mängel
berücksichtigen zu können. Ausserdem fordert die Regierung, dass die
Gesetzesrevisionen in finanzieller Hinsicht zu keiner Kostenverschiebung
vom Bund auf die Kantone führen dürfen.
Indirekter Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative" wird
unterstützt
Die Bündner Regierung befürwortet die geplante Änderung des
Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter
Gegenvorschlag zur "Ausschaffungsinitiative". Allerdings befürchtet sie,
dass mit der Tatsache, dass Niederlassungsbewilligungen generell nur bei
einer Prüfung der erfolgreichen Integration erteilt werden, ein
erheblicher Mehraufwand verbunden sein wird. Weiter fordert sie, dass
schwerwiegende Straftaten den konsequenten Widerruf ausländerrechtlicher
Bewilligungen nach sich ziehen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, ist die
Absicht der Initianten der Ausschaffungsinitiative klarerweise darauf
ausgerichtet, kriminellen Ausländern den weiteren Aufenthalt in der
Schweiz zu verunmöglichen. Die Regierung anerkennt das Bestreben, mit
dem Gegenvorschlag einerseits den Anliegen der Initianten und
andererseits den bestehenden Garantien der Bundesverfassung gerecht zu
werden. So werden in den neuen Bestimmungen die bisherigen, bereits
bestehenden Möglichkeiten etwas deutlicher formuliert. Ob damit aber
eine einheitlichere und konsequentere Praxis der Kantone im Sinne einer
Verschärfung erreicht und die Möglichkeiten zur Wegweisung verbessert
werden, ist aber zu bezweifeln und muss sich allenfalls im Rahmen der
Rechtsanwendung weisen.
Lob und Kritik am Programm Agglomerationsverkehr des
Bundes
Die Beurteilung des geplanten Programms Agglomerationsverkehr des
Bundes fällt aus Sicht der Bündner Regierung durchzogen aus. Einerseits
ist es erfreulich, dass Bundesmittel für Verkehrsinfrastrukturen in die
Agglomeration Chur fliessen, andererseits ist die Regierung mit der vom
Bund bei verschiedenen Massnahmen vorgenommenen Prioritätenänderung
nicht einverstanden.
Im Rahmen des Programms sollen 26 Städte und Agglomerationen im
Zeitraum 2011 bis 2014 insgesamt 1.5 Milliarden Franken vom Bund
erhalten. Davon fliessen 11.1 Millionen Franken zur Ergreifung von
Massnahmen in die Region Chur. Dabei findet fast die Hälfte dieser Summe
für den Langsamverkehr Verwendung, der die umliegenden Gemeinden mit
Chur verbindet. Die restlichen 5.9 Millionen Franken sind für Projekte
in der Stadt Chur vorgesehen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund
schreibt, klaffen beim Agglomerationsverkehr bekanntlich die
Ausbauwünsche und die verfügbaren Finanzen weit auseinander. So gesehen
ist es erfreulich, dass der Bund sich mit einem Beitrag von 40 Prozent
an die gutgeheissenen Projekte des Agglomerationsprogramms Chur
engagieren will. In Bezug auf die einzelnen Massnahmen stellt die
Regierung aber mit grossem Bedauern und auch Unverständnis fest, dass
der Bund in mehreren Fällen die Prioritäten geändert hat. So beantragt
die Regierung, dass die Massnahme Querverbindung Schanfiggerstrasse wie
ursprünglich vorgesehen wieder der Prioritätenliste A zugeordnet wird.
Ebenso soll auch das geplante Dreischienengleis Chur - Domat/Ems - Ems
Werk als mittelfristig zu realisierende Massnahme in der Priorität B
belassen werden. Weiter soll schliesslich die Langsamverkehrsverbindung
Rhäzüns - Heinzenberg/Domleschg in der Priorität B und die Anbindung von
Bonaduz/Rhäzüns an den Polenweg in der Priorität A belassen werden.
Vorbehalte gegen das Programm zur Beseitigung von Engpässen
im Nationalstrassennetz des Bundes
Die Bündner Regierung äussert gegenüber dem vom Bund vorgestellten
Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
Vorbehalte. Die Betrachtungsweise der Vorlage ist ausgesprochen
zentrums- und agglomerationslastig, hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Dies zeigt sich vor allem
darin, dass die Berg- und Tourismusgebiete ein untergeordnetes Thema
bilden und die finanziellen Beiträge an die Substanzerhaltung der
Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen mit 0.8 Milliarden
Franken sehr bescheiden ausfallen.
Für die Engpassbeseitigung auf dem bestehenden Nationalstrassennetz
will der Bund insgesamt 5.5 Milliarden Franken bereitstellen. Für die
Regierung ist der Handlungsbedarf bei den Zentrums- und
Agglomerationskantonen zwar wohl ausgewiesen und unbestritten. Aber es
erscheint der Regierung wichtig, dass die Anliegen der Rand- und
Gebirgskantone nicht auf der Strecke bleiben.
Bedingungen für Projekt "EnergieSchweiz nach 2010"
formuliert
Die Bündner Regierung befürwortet das geplante Programm
"EnergieSchweiz nach 2010" im Grundsatz. Dieses soll sich aber auf
wichtige strategische Punkte konzentrieren und nicht in den
Vollzugsbereich der Kantone eingreifen. Diese Bedingungen formuliert die
Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Energie. Sie
schliesst sich dabei vollumfänglich der Beurteilung der Konferenz
Kantonaler Energiedirektoren an. Für die partnerschaftliche
Zusammenarbeit ist eine klare und verbindliche Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen von entscheidender Bedeutung. Ebenso sind die heute
gegebenen Zuständigkeiten der Kantone zu wahren. Der Kanton Graubünden
ist laut Regierung weiterhin sehr interessiert an einer aktiven
Mitwirkung bei der Ausgestaltung der energiepolitischen Aktionsprogramme
unseres Landes . Er ist deshalb auch gewillt, einen konstruktiven
Beitrag zur Erreichung der gesamtschweizerischen Ziele der Energie- und
Klimapolitik zu leisten. Das neue Projekt soll das bestehende Programm
EnergieSchweiz des Bundesamts für Energie, das Ende 2010 ausläuft,
ablösen.
Regierung unterstützt Entlastung von Familien mit Kindern
Auf Bundesebene sollen Familien mit Kindern steuerlich entlastet
werden. Die Bündner Regierung unterstützt eine entsprechende Vorlage dem
Grundsatz nach, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt. Im
Zentrum stehen dabei insbesondere die Erhöhung des Kinderabzuges und die
Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges.
Die vom Bund für den Kinderbetreuungsabzug vorgeschlagene
Alterslimite bis zur Vollendung des 16. Altersjahres ist dagegen nach
Ansicht der Regierung zu hoch. Der Kanton Graubünden kennt bereits einen
Kinderbetreuungsabzug für Kinder unter 14 Jahren. Diese Alterslimite
soll auch im Bund eingeführt werden. Der Vorschlag, den Kinderabzug
aufzuteilen, wenn die Eltern getrennt leben und keine Alimentenzahlungen
erfolgen, wird von der Regierung begrüsst. Dies ermöglicht eine
Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In
Graubünden ist diese hälftige Aufteilung des Kinderabzuges bereits
Praxis und hat sich bewährt. Strikte abgelehnt wird von der Regierung
dagegen ein Modell, das neben dem Kinderabzug zusätzlich einen Abzug vom
Steuerbetrag vorsieht. Bei einem progressiven Tarif müssen auch die
Kosten, welche die Kinder verursachen, mit Progressionswirkung
berücksichtigt werden. Das heisst sie müssen von der Bemessungsgrundlage
und nicht vom Steuerbetrag in Abzug gebracht werden.
Aus Gemeinden und Regionen
Casti-Wergenstein: Der Gemeinde Casti-Wergenstein wird an die Kosten
für die Erneuerung der Hydrantenleitungen Wergenstein und Casti ein
Beitrag von 65'700 Franken zugesichert und freigegeben.
Oberengadin: Die vom Kreis Oberengadin am 17. April 2008
beschlossene Teilrevision des regionalen Richtplans Wege wird genehmigt
und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
Luzein: Die von der Gemeinde Luzein am 18. Dezember 2008
beschlossenen Anpassungen des Baugesetzes werden genehmigt.
Mastrils: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Mastrils vom
21. November 2008 wird genehmigt.
Tamins: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tamins vom
21. August 2008 wird mit Korrekturen und Vorbehalten genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Rhätische Bahn: Das Projekt "Schutzdamm Brusio" der Rhätische Bahn
wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 2'400'000
Franken zugesichert.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 19
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 329'000
Franken gesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 9'563'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Duvinerstrasse und Camunserstrasse: Belagsarbeiten Valserstrasse -
Abzweigung Duvin und Camuns
- Conterserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten
Landquartbrücke Küblis
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Ardez; Baumeister- und
Belagsarbeiten Strassenkorrektion Lavin - Giarsun
- Ofenbergstrasse: Belagsarbeiten Champsech - Ova Spin
- Prättigauerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Talbach
- Landquartbrücke, Klosters
- Schanfiggerstrasse: Belagsarbeiten Plessurbrücke - Postplatz, Chur
- St. Antönienstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten
Schanielabachbrücke
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden