In der Aprilsession wird sich der Grosse Rat mit dem sehr
umfangreichen und komplexen Geschäft Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) zu
befassen haben.
Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Grossen Rates hat
sich an vier ganztägigen Sitzungen in Anwesenheit von Regierungsrat
Martin Schmid intensiv und teilweise auch kontrovers mit der Materie
befasst. Mit dieser Vorlage ist hauptsächlich beabsichtigt, den
Ausgleich von Ressourcen zwischen finanziell stärkeren und schwächeren
Gemeinden effizient, transparent, fair und steuerbar auszugestalten und
zu verstärken; übermässige und nicht direkt beeinflussbare Lasten der
Gemeinden und des Kantons zu mildern; den Handlungsspielraum und die
Eigenverantwortung der Gemeinden und des Kantons zu erhöhen; die
Aufgaben und die Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden möglichst
weitgehend zu entflechten; die verbleibenden Verbundaufgaben
stufengerecht zu erfüllen und leistungsorientiert zu entschädigen;
bestehende Hemmnisse bezüglich Gemeindefusionen abzubauen.
Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit einer umfassenden
Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Anerkannt von der
Kommission wird auch der umfassende Reformbedarf beim bestehenden
Finanzausgleich. Anpassungen in mehreren Bereichen sind nach Auffassung
der Kommission unerlässliche Voraussetzungen, um die künftigen
Herausforderungen adäquat zu meistern. Die Kommission ist überzeugt,
dass die übergeordneten staatspolitischen Ziele, wie Stärkung der
Gemeinden und des Kantons, Vereinfachung von Entscheidungsprozessen,
Erfüllung der Aufgaben durch jene Ebene, die dafür am besten geeignet
ist, einzig gestützt auf eine gesamtheitliche Sicht, wie sie der
Grundkonzeption der NFA zugrunde liegt, erreicht werden können. Dabei
müssen sektorielle Wünsche und Besonderheiten weitgehend in den
Hintergrund treten. Es wurde aber auch auf einzelne Schwachpunkte der
Vorlage hingewiesen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs periodisch Aufschluss über die
Erreichung der Ziele gibt und auch mögliche Massnahmen zur allfälligen
Verbesserung aufzeigt.
Gestützt auf diese Erkenntnisse beantragt die Kommission einstimmig
dem Grossen Rat, auf das Geschäft einzutreten. In der
kommissionsinternen Detailberatung trat dann die Kommission nicht mehr
so geschlossen wie bei der Eintretensdebatte in Erscheinung. Zu mehreren
Bereichen, namentlich im Sozialen, in der Frage der Haftung des Kantons,
im Behindertenbereich, im Sprachgebiet, im Schulwesen, zur
familienergänzenden Familienbetreuung, zum Strassenbereich innerorts,
zum Umweltschutz, zu Bauprojekten im Pflegebereich usw. gab es einige
Mehr- beziehungsweise Minderheitsanträge. Im Ergebnis schliesst sich
aber die Kommission beziehungsweise die Kommissionsmehrheit weitgehend
den Vorschlägen der Regierung gemäss Botschaft an.
Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie