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Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) beitreten. Dies schlägt die Bündner Regierung vor. Sie hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird sich in der Junisession mit dem Geschäft befassen.
Mit einem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sich die Kantone zur Zusammenarbeit in diesem Bereich. Insbesondere legen sie das Grundangebot fest, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert. Zudem fördern die Kantone die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in der Regelschule. Hierzu hält das Konkordat fest, dass die integrativen Lösungen separierenden Lösungen vorzuziehen sind. Dabei sind das Wohl und die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes zu beachten sowie das schulische Umfeld und die schulische Organisation zu berücksichtigen. Zu den Grundangeboten, welche das Konkordat vorschreibt, gehören die Beratung und Unterstützung, die heilpädagogische Früherziehung, die Logopädie und die Psychomotorik. Ebenso regelt das Konkordat die verstärkten Massnahmen in Tagesstrukturen oder die stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung.
Das Sonderpädagogik-Konkordat steht in direktem Zusammenhang mit der im Jahr 2004 beschlossenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Mit der NFA ging die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen ab Geburt bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ab 1. Januar 2008 auf die Kantone über. Der so geschaffene Entscheidungsspielraum für die Kantone, aber auch die neu zu tragende Verantwortung sind für die Kantone Chance und Herausforderung zugleich.
Um diese neue Herausforderung so zu bewältigen, dass auch im Interesse der betroffenen Kinder eine angemessenen Koordination zwischen den Kantonen sicher gestellt ist, hat die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) das Sonderpädagogik-Konkordat erarbeitet. Neben den Hauptzielsetzungen sieht die Vereinbarung auch die Anwendung gemeinsamer Instrumente und Verfahren vor. Die Instrumente "einheitliche Terminologie" und "Qualitätsstandards" liegen vor. Das "standardisierte Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs" ist in Erarbeitung.
Derzeit werden im Kanton rund 400 Sonderschülerinnen und -schüler intern, extern oder integriert beschult. Mit dem Sonderpädagogischen Konzept (Sonderschulkonzept) Graubünden vom März 2007 und dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat ist Graubünden nach Überzeugung der Regierung gut gerüstet, um die von der Bundesverfassung im Zuge der NFA Bund/Kantone vorgezeichnete Übergangsphase 2008 - 2011 zu meistern. Der Kanton ist damit auch gut darauf vorbereitet, spätere Herausforderungen zu bewältigen und die Verantwortung im Sonderschulbereich wahrzunehmen.

Auskunftsperson:
- Dany Bazzell, Leiter Amt für Volksschule und Sport, Tel. 081 257 27 50

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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