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Die Bündner Regierung hat den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Totalrevision wird die Schulgesetzgebung inhaltlich und formal umfassend überarbeitet. Dies soll dazu beitragen, dass die Bündner Volksschule den künftigen Herausforderungen entsprechen kann. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Juli 2009.
Die Grundlagen des geltenden Schulgesetzes basieren im Wesentlichen auf dem Schulgesetz vom 19. November 1961. Dieses wurde im Laufe von Jahrzehnten immer wieder durch neue Verordnungen ergänzt, deren Vielzahl das Regelwerk insgesamt unübersichtlich gemacht hat. Trotz zahlreicher Revisionen entspricht die heutige gesetzliche Grundlage in vielen Punkten nicht mehr der Realität und den Anforderungen an die Volksschule. Zudem wurde die Regierung in den vergangenen Jahren aufgefordert, weit über 100 bildungsrelevante Reformvorschläge, 19 parlamentarische Aufträge sowie diverse Massnahmen aus dem Familienbericht umzusetzen.
Mit der geplanten Totalrevision wird die Schulgesetzgebung inhaltlich und formal umfassend überarbeitet und auf eine neue Grundlage gestellt, so dass die Bündner Volksschule den künftigen Herausforderungen zu entsprechen vermag. Teile des Behindertengesetzes (Sonderpädagogik) sowie des Sprachengesetzes werden in das Schulgesetz integriert. Ferner geht es darum, die Kompetenzen im Volksschulbereich gemäss der neuen Kantonsverfassung sowie der Konzeption der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) zu regeln.

Neuerungen in verschiedenen Bereichen

Die wichtigsten Neuerungen betreffen die folgenden Bereiche:
- Einführung von Blockzeiten: Auf Primarstufe findet der Unterricht am Vormittag in Blockzeiten statt. Diese gewährleisten einen ununterbrochenen Unterricht oder eine unentgeltliche Betreuung der Kinder während mindestens vier Stunden am Vormittag.
- Bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen: Sofern eine Nachfrage vorhanden ist, sind die Schulträgerschaften verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen sicher zu stellen. Für die Benützung dieses Angebots können die Schulträgerschaften von den Eltern finanzielle Beiträge erheben.
- 40 Schulwochen: Das Unterrichtspensum wird von bisher 38 auf 40 Wochen verteilt. Dadurch sinkt die wöchentliche Lektionenbelastung.
- Integrative sonderpädagogische Massnahmen: Die Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden grundsätzlich in der Regelschule beziehungsweise Regelklasse unterrichtet. Eine Separierung in Sonderklassen ist nur zulässig, wenn eine adäquate Förderung in der Regelklasse nicht möglich ist.
- Kompetenzregelung gemäss neuer Kantonsverfassung: Alle zentralen Regelungsbereiche der Volksschule sind auf Gesetzesstufe verankert (Ziele, Organisation, Instanzen, Lehrerbesoldung, Finanzierung etc.) und werden vom Parlament erlassen. Die Regierung erlässt im Rahmen ihrer Vollzugskompetenz die notwendigen Detailregelungen.

In den folgenden Bereichen hält die Vorlage am Bestehenden fest:
- Kindergarten: Der Kanton Graubünden führt kein Kindergartenobligatorium ein und das bestehende Kindergartengesetz bleibt unverändert.
- Schuleintritt: Die Einschulung der Kinder erfolgt wie bis anhin mit sieben Jahren.
- Grundwerte der Volksschule: Die Volksschule wird von der öffentlichen Hand getragen und vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine solide Grundbildung. Sie bleibt in den Gemeinden verankert und hält an den bewährten Schulstrukturen fest. Der Kanton gewährleistet die Qualitätssicherung, formuliert in den Lehrplänen einheitliche Ziele und macht Vorgaben zur Lehrerbesoldung.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements unter www.ekud.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte abrufbar. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Juli 2009.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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