Die Aufnahmeprüfungen in das Untergymnasium werden angepasst. Ab
sofort werden alle Schülerinnen und Schüler nur noch in ihrer
Erstsprache und Mathematik geprüft und benotet. Dies hat die Bündner
Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der Verordnung
über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen genehmigt. Die
Anpassungen treten auf den 15. Mai 2009 in Kraft.
Die Anpassungen erfolgen aufgrund eines Urteils des
Verwaltungsgerichts. Dieses hat am 5. Mai 2009 beanstandet, dass eine
Aufnahmeprüfung, bei welcher Kinder mit italienischer oder romanischer
Erstsprache auch in Deutsch geprüft werden, gegen das
Rechtsgleichheitsgebot verstösst, wenn deutschsprachige Kinder nicht
auch in einer zweiten Kantonssprache geprüft werden.
Die bisher praktizierte Ungleichbehandlung, wonach sämtliche
Prüfungskandidatinnen und -kandidaten eine Prüfung in Deutsch ablegen,
hat das Verwaltungsgericht als rechtswidrig qualifiziert. Einerseits,
weil Deutschsprachige nicht ebenfalls in einer zweiten Kantonssprache
geprüft werden, und andererseits, weil für Romanisch- sowie
Italienischsprachige die Sprachnoten zu einer einzigen Prüfungsfachnote
zusammengerechnet werden. Mit seinem Urteil klärte das
Verwaltungsgericht eine heikle Rechtsfrage, welche auch sprach- und
bildungspolitisch bedeutungsvoll ist.
Um den Anforderungen des Gerichtsurteils Rechnung zu tragen, hat die
Regierung bereits im Hinblick auf die Aufnahmeprüfungen vom Juni 2009
die Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen
angepasst. Alle Kinder werden an der Aufnahmeprüfung in die erste
Gymnasialklasse nur in der von ihnen bezeichneten Erstsprache und in
Mathematik geprüft. Diese Ausgestaltung gilt als Übergangsregelung. Ziel
ist, dass ab dem Jahr 2012 auch die Schülerinnen und Schüler aus
deutschsprachigen Primarschulen (neben Deutsch und Mathe) auch in
Italienisch oder Romanisch geprüft werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt
sollen auch die Romanisch- und Italienischsprachigen wieder eine
Deutschprüfung ablegen. Auf diese Weise sollen alle Kinder im
Aufnahmeverfahren in die erste Gymnasialklasse in zwei Kantonssprachen
und in Mathematik geprüft werden.
Auskunftsperson:
Dr. Hans Peter Märchy, Leiter Amt für Höhere Bildung,
Tel. 081 254
12 31
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden