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Die Aufnahmeprüfungen in das Untergymnasium werden angepasst. Ab sofort werden alle Schülerinnen und Schüler nur noch in ihrer Erstsprache und Mathematik geprüft und benotet. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen genehmigt. Die Anpassungen treten auf den 15. Mai 2009 in Kraft.
Die Anpassungen erfolgen aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts. Dieses hat am 5. Mai 2009 beanstandet, dass eine Aufnahmeprüfung, bei welcher Kinder mit italienischer oder romanischer Erstsprache auch in Deutsch geprüft werden, gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst, wenn deutschsprachige Kinder nicht auch in einer zweiten Kantonssprache geprüft werden.
Die bisher praktizierte Ungleichbehandlung, wonach sämtliche Prüfungskandidatinnen und -kandidaten eine Prüfung in Deutsch ablegen, hat das Verwaltungsgericht als rechtswidrig qualifiziert. Einerseits, weil Deutschsprachige nicht ebenfalls in einer zweiten Kantonssprache geprüft werden, und andererseits, weil für Romanisch- sowie Italienischsprachige die Sprachnoten zu einer einzigen Prüfungsfachnote zusammengerechnet werden. Mit seinem Urteil klärte das Verwaltungsgericht eine heikle Rechtsfrage, welche auch sprach- und bildungspolitisch bedeutungsvoll ist.
Um den Anforderungen des Gerichtsurteils Rechnung zu tragen, hat die Regierung bereits im Hinblick auf die Aufnahmeprüfungen vom Juni 2009 die Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen angepasst. Alle Kinder werden an der Aufnahmeprüfung in die erste Gymnasialklasse nur in der von ihnen bezeichneten Erstsprache und in Mathematik geprüft. Diese Ausgestaltung gilt als Übergangsregelung. Ziel ist, dass ab dem Jahr 2012 auch die Schülerinnen und Schüler aus deutschsprachigen Primarschulen (neben Deutsch und Mathe) auch in Italienisch oder Romanisch geprüft werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch die Romanisch- und Italienischsprachigen wieder eine Deutschprüfung ablegen. Auf diese Weise sollen alle Kinder im Aufnahmeverfahren in die erste Gymnasialklasse in zwei Kantonssprachen und in Mathematik geprüft werden.

Auskunftsperson:
Dr. Hans Peter Märchy, Leiter Amt für Höhere Bildung,
Tel. 081 254 12 31

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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