In Graubünden soll im Raum Chur eine internationale Privatschule
geführt werden dürfen. Die Bündner Regierung hat das entsprechende
Konzept der Swiss International Schools AG (SIS) zur Kenntnis genommen.
Voraussetzung für den Betrieb ist, dass die Schule die Grundvorgaben des
Lehrplans und der Stundentafel des Kantons umsetzt und einhält. Der
Entscheid der Regierung gilt nicht als Präjudiz für andere
internationale Schulen.
In verschiedenen Kantonen werden internationale Schulen geführt.
Diese sollen in erster Linie für Kinder international tätiger Eltern
einen problemlosen Wechsel an internationale Schulen anderer Länder
sicherstellen. Konkret liegt nun in Graubünden ein Gesuch der
International Schools Schweiz AG vor, die eine internationale Schule in
der Region Chur eröffnen möchte. An der neuen Schule sollen Englisch und
Deutsch gleichberechtigte Umgangs- und Arbeitssprachen sein. Die
Aufnahme des Schulbetriebs ist für das Schuljahr 2010/2011 vorgesehen.
Die Evaluation möglicher Schulstandorte im Raum Chur ist noch nicht
abgeschlossen.
Grundsätzlich haben die Privatschulen in Graubünden die gleichen
Pflichten wie die öffentlichen Schulen. Sie erhalten aber keine Beiträge
des Kantons. Nach Ansicht der Regierung kann gerade in einer
wirtschaftlichen Krisenzeit der Aufbau einer internationalen Schule die
Standortattraktivität Graubündens erhöhen. Der Aufbau einer solchen
Schule im Bündner Rheintal entspricht den Interessen der
Wirtschaftsförderung und kann auch den Bildungsstandort Graubünden
stärken.
Bezeichnung der Weine aus Graubünden neu geregelt
Den Weinproduzenten im Kanton Graubünden wird neu ermöglicht, ihre
Weine mit verschiedenen, weinspezifischen Begriffen in den Verkehr zu
bringen. Die Bündner Regierung hat die Weinverordnung angepasst und auf
den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzt.
Mit der Teilrevision werden die Begriffe festgelegt, welche für
Weine aus dem Kanton Graubünden zu verwenden sind. Dazu gehören die
Begriffe ''Auslese", ''Spätlese", ''Beerenauslese" und ''Schloss".
Die Bestimmungen in der Verordnung regeln die detaillierten
Voraussetzungen, unter welchem Begriff die verschiedenen Weine verkauft
werden dürfen. Die Begriffe sind von der Fachstelle Weinbau des
Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof zusammen
mit dem Vorstand des Branchenverbands und dem Amt für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit geprüft worden.
Regierung befürwortet Verordnungen der Güterverkehrsvorlage
des Bundes
Die Bündner Regierung begrüsst im Grundsatz die vom Bund zur
Diskussion gestellten Revisionsvorschläge bei den Verordnungen der
Güterverkehrsvorlage. Diese enthalten Anpassungen, die sich auf die von
den eidgenössischen Räten im Dezember 2008 im Rahmen der
Güterverkehrsvorlage verabschiedeten Bundesgesetze stützen. Sie zielen
insbesondere darauf, die Verlagerungspolitik des Güterverkehrs von der
Strasse auf die Schiene weiterzuentwickeln.
Je kundennäher und marktgerechter die Verordnungen ausgestaltet
werden, desto eher erfüllen sie die verkehrspolitischen Ziele des
Gesetzgebers zur Verlagerung des Güterverkehrs, hält die Regierung in
ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Die Regierung bedauert
allerdings, dass im Rahmen der Anhörung die Änderungsvorschläge zu
weiteren Verordnungen noch nicht vorliegen. Namentlich die Neuordnung
der Trassenpreise hat einen grossen Einfluss auf die Erhöhung des
Bahnanteils im Güterverkehr und auf die Lärmsanierung der Güterwagen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Verschiedene Gemeinden: Das Sammelprojekt "Instandstellung
Schutzbauten 2009" verschiedener Gemeinden wird genehmigt. Gegenstand
des Projekts sind insgesamt 44 Instandstellungsobjekte. An die Kosten
wird ein Beitrag von höchstens 4'712'000 Franken zugesichert.
- Trin: Das Nachtragsprojekt zum Projekt Waldweg "Trin Dorf - Munt
Sura" der Gemeinde Trin wird genehmigt und mit einem Beitrag von
höchstens 475'700 Franken unterstützt.
- Klosters-Serneus: Die am 30. November 2008 beschlossene Teilrevision
der Ortsplanung ''Beschneiung Gotschna" der Gemeinde Klosters-Serneus
wird mit den üblichen Auflagen genehmigt.
- Samedan: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samedan vom
11. Dezember 2008 wird genehmigt.
- Val Müstair: Die am 18. März 2009 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung ''Erweiterung Gewerbezone Gebiet Palü Daint" der Gemeinde
Val Müstair wird genehmigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 690'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Lüenerstrasse: Baumeisterarbeiten Starlungs - Lüen
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden