Der Kanton Graubünden schafft die weiteren erforderlichen
rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen
Stimmabgabe. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision
der regierungsrätlichen Verordnung über die politischen Rechte im Kanton
Graubünden genehmigt. Die Teilrevision tritt nach der Genehmigung durch
den Bund auf den 1. Juli 2009 in Kraft. Grund für die Anpassungen sind
die Vorgaben des Bundes. Dieser verlangt von den Kantonen, bis Mitte
2009 die rechtlichen Grundlagen für eine Zentralisierung oder
Harmonisierung der Stimmregister für Auslandschweizer zu schaffen.
Die beschlossenen Anpassungen der Verordnung verpflichten die
Gemeinden neu zur Führung eines Stimmregisters mittels elektronischer
Datenverarbeitung (EDV). Diese EDV-Lösung muss zugleich den
elektronischen Datentransfer zum kantonalen Vote-électronique-System
ermöglichen. Zudem wird der Inhalt des Stimmregisters festgelegt und
harmonisiert. Die administrative Führung der Stimmregister für die
Auslandschweizer wird weiterhin den Gemeinden überlassen und nicht
zentralisiert. Nach Ansicht der Regierung ist eine dezentrale Lösung bei
der Führung der Stimmregister ökonomisch und staatspolitisch sinnvoll.
Der Kanton Graubünden plant, die Möglichkeit der elektronischen
Stimmabgabe in einem ersten Schritt für Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer bis 2011 und später dann für alle Stimmberechtigten
einzuführen. Bevor diese zweite Ausbauetappe in Angriff genommen wird,
sollen gemäss dem von der Regierung im Februar verabschiedeten Bericht
"Vote électronique im Kanton Graubünden" die bis dann gemachten
Erfahrungen analysiert werden. Der Grosse Rat wird den Bericht in der
August-Session behandeln.
Graubünden arbeitet bei der Bildungsstatistik mit Zürich
zusammen
Im Bereich der Bildungsstatistik arbeitet der Kanton Graubünden
künftig mit dem Kanton Zürich zusammen. Die Bündner Regierung hat einer
entsprechenden Kooperation zugestimmt. Pro Jahr entschädigt der Kanton
Graubünden den Kanton Zürich mit pauschal 168`000 Franken. Geplant ist
auch die Aufschaltung eines Web-Auftrittes mit Informationen zur
Bildungsstatistik.
Die Bildungsstatistik soll wichtige Grundlagen bereitstellen und die
Entwicklungen im Bildungsbereich von der Vorschule bis zur Hochschule
analysieren. Dazu hat das Bundesamt für Statistik im Jahr 2004 das
Projekt ''Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich`` lanciert.
Die Umsetzung gilt als eine Herausforderung für die Kantone. Dabei hat
sich früh gezeigt, dass kleine Kantone kaum in der Lage sind, mit
vernünftigem finanziellem und personellem Aufwand eigene Systeme
einzurichten und zu betreiben.
Nach Ansicht der Regierung ist eine Auslagerung der
Bildungsstatistik und eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich daher
eine effiziente Lösung. Im bildungsstatistischen Bereich verfügt Zürich
über eine langjährige Erfahrung und ein sehr grosses Know-how in der
informatikgestützten Statistik. Auch die Kantone Thurgau und Glarus sind
eine Kooperation mit Zürich eingegangen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Calfreisen: Der Ausbau der Güterstrasse Pra Pitscha der Gemeinde
Calfreisen wird mit einem Kantonsbeitrag von maximal 95`000 Franken
unterstützt.
- Arosa, Davos: Der Gemeindegrenzplan Arosa - Davos wird
genehmigt.
- Disentis/Mustér: Die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde
Disentis/Mustér vom 30. November 2008 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Hosang'sche Stiftung Plankis: Der Hosang'schen Stiftung Plankis wird
für die Erweiterung des Werkraumes Holzbearbeitung und der Wohnküche in
der Werkstätte Plankis in Chur ein Baubeitrag von maximal 37'300 Franken
zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'150'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Luzisteigstrasse: Baumeisterarbeiten Brücke Lochrüfe
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden