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Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat sich mit die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht befasst. Der unterbreitete Vorschlag wird von der Kommission einstimmig zur Annahme empfohlen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht (EGzOR) unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Franco Quinter zu Handen des Grossen Rates vorberaten. Der Rat wird dieses Geschäft in der kommenden Februarsession 2010 behandeln. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales.
 
Die von der Regierung dem Grossen Rat unterbreitete Teilrevision des EGzOR blieb in der Kommission unbestritten und wird dem Grossen Rat einstimmig zur Annahme empfohlen. Die Teilrevision betrifft das Handelsregister. Die letzte Revision des Obligationenrechts und der Handelsregisterverordnung auf Bundesebene erfordern nämlich eine Anpassung des kantonalen Rechts, weil die neu geschaffenen richterlichen Aufgaben in einem kantonalen Gesetz verankert werden müssen. Da die Schaffung eines neuen Gesetzes aus systematischer Sicht nicht angezeigt ist, schlägt die Regierung nun vor, die kantonale Vollziehungsverordnung zum Handelsregister im EGzOR zu integrieren und den Bundesvorgaben anzupassen. Dieses Vorgehen erscheint der vorberatenden Kommission richtig, denn die vorgegebenen Ziele, Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben, rasche und einfache Klärung der Rechtslage, schlanke Gesetzgebung und ein kostengünstiges und rasches Verfahren, können damit erreicht werden.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Franco Quinter, Tel. 079 682 47 47


Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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