Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates im Fall Reinhardt: Weiteres Vorgehen
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Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) will den Fall Reinhardt fundiert und zügig untersuchen. An ihrer Sitzung hat die GPK erste Informationen erhalten, das weitere Vorgehen diskutiert und beschlossen, einen Sonderausschuss für die vertiefte Untersuchung zu bilden.
Am 26. Januar 2010 ist der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, Oberst Dr. Markus Reinhardt, aus dem Leben geschieden. Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird im Rahmen der parlamentarischen Aufsicht den tragischen Vorfall fundiert und zügig untersuchen. Sie hat sich durch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departementes für Justiz und Gesundheit, über die Umstände dieses Todesfalles orientieren lassen. Nach dieser ersten Orientierung gibt es für die GPK keine Anhaltspunkte auf ein rechtliches Fehlverhalten.
Für die weitere Untersuchung wird ein Sonderausschuss der GPK gebildet, welchem unter dem Vorsitz von Grossrat Marcus Caduff, CVP, folgende weitere Mitglieder der GPK angehören: Grossrat Jakob Barandun, FDP; Grossrätin Agnes Brandenburger, SVP; Grossrätin Tina Gartmann-Albin, SP; Grossrat Cristiano Pedrini, BDP. Zur Unterstützung des Sonderausschusses im organisatorischen Bereich soll eine mit Erfahrungen in der Durchführung von Untersuchungen ausgestattete, ausserkantonale Person beigezogen werden. Der Sonderausschuss wird vertiefte Abklärungen vornehmen und seine Tätigkeit in den nächsten Tagen mit der Anhörung von weiteren Auskunftspersonen aufnehmen. In Abhängigkeit vom Verlauf der Untersuchung, wird die GPK nach Vorliegen und Würdigung der Untersuchungsergebnisse baldmöglichst informieren.
Als einzige Auskunftsperson wurde der Vorsitzende des Sonderausschusses der GPK bestimmt.
Auskunftsperson:
Marcus Caduff, Vorsitzender Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission, Tel. 079 304 70 91
Gremium: Geschäftsprüfungskommission
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission
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