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Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes. Um Jahres- oder Monatspatente lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Zu diesem Zweck werden zurzeit an verschiedenen Orten im Kanton Ausbildungskurse angeboten.

Alle Fischereipatente werden wie bisher durch die Fischereiaufsicht ausgegeben. Zusätzlich und neu können beim Bündner Naturmuseum in Chur ab dem 6. April 2010, Dienstag bis Samstag, jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Fischereipatente gelöst werden. Ebenfalls neu können beim Amt für Jagd und Fischerei Graubünden in Chur Fischereipatente mit den nötigen Unterlagen schriftlich bestellt, und gegen Rechnung bezogen werden.

Neu ist ebenfalls, dass in den Fischereibezirken 3 (Landquart, Landwasser, Albula), 4 (Inn Maira) und 5 (Inn, Rombach) sowie auch im Bündner Naturmuseum Chur Zahlungen auch per MaestroCard oder PostCard möglich sind (keine Kreditkarten).

Im Kantonsamtsblatt vom 25. März 2010 und auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei www.jagd-fischerei.gr.ch sind für die einzelnen Fischereibezirke Ausgabeorte, Termine sowie die Voraussetzungen für den Patentbezug publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung derselben mitbringen. Solche Formulare können von der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei herunter geladen werden. Bei schriftlichen Anfragen für einen Patentbezug muss der Gesuchsteller ebenfalls eine Wohnsitzbestätigung der Anfrage beilegen.

Mit Petriheil !


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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