Nach der am 7. März knapp abgelehnten Bündner NFA hat die Regierung eine erste Auslegeordnung vorgenommen und das weitere Vorgehen besprochen. Sie ist überzeugt, dass der Bündner Finanzausgleich einer grundlegenden Reform bedarf und dieser Handlungsbedarf anerkannt ist. Dabei ist der neue Finanzausgleich aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeiten mit weiteren geplanten Reformvorhaben insbesondere in den Bereichen Volksschule, Spital- und Pflegefinanzierung sowie der Diskussion über die Gebietsreformen abzustimmen. Ein Neustart der Bündner NFA soll im Anschluss an die Beratung dieser Reformvorhaben im Grossen Rat nach 2012 vorgenommen werden.
Die Regierung hat nach der Ablehnung der Vorlage zur Bündner NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden) das weitere Vorgehen diskutiert. Dabei bekräftigt sie ihren Reformwillen in diesem Bereich. Die Regierung ist der Überzeugung, dass beim bestehenden Bündner Finanzausgleich mit seinen Mängeln trotz des Neins der Stimmbevölkerung Anpassungsbedarf besteht und dieser Reformbedarf anerkannt ist. Bei ihrer Auslegeordnung hat die Regierung auch geprüft, ob Alternativen zur abgelehnten Vorlage möglich sind und wie diese mit den übrigen geplanten Reformvorhaben koordiniert werden können.
Der Kanton Graubünden steht derzeit nämlich vor verschiedenen wichtigen Reformvorhaben, welche die Aufgabenerfüllung und Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden unmittelbar betreffen und in engem Zusammenhang mit dem kantonalen Finanzausgleichsgesetz stehen. Konkret betroffen sind die Revisionen
- der Spitalfinanzierung (zwingend umzusetzen bis 1. Januar 2012)
- der Schulgesetzgebung (Vernehmlassung abgeschlossen)
- des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Vormundschaftswesen, zwingend umzusetzen bis 1. Januar 2013)
- des Waldgesetzes
Zudem wird noch in diesem Jahr im Grossen Rat über die Vorlage zur Pflegefinanzierung zu entscheiden sein und die Regierung wird dem Parlament im Herbst 2010 einen Bericht über die künftige Gebietsreformstrategie vorlegen. Insbesondere die Neugestaltung der territorialen Strukturen, könnte für die zukünftige Ausgestaltung der neuen Bündner NFA richtungsweisend sein.
Die Regierung will diese Projekte vordringlich bearbeiten und dem Grossen Rat in diesem oder dem nächsten Jahr vorlegen. Die terminlichen und inhaltlichen Vorgaben ergeben sich bei den Vorlagen über die Pflegefinanzierung, die Spitalfinanzierung und das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht durch das übergeordnete Bundesrecht. Gleichzeitig soll vor einer erneuten Finanzausgleichsvorlage die Totalrevision des Schulgesetzes durch den Grossen Rat beraten und verabschiedet und somit über die im Bereich der Volksschule umstrittenen Punkte sowie die Aufgaben von Kanton und Gemeinden vorweg entschieden werden.
Bei der Erarbeitung dieser Projekte werden die anerkannten Ziele und Grundsätze der Bündner NFA zu beachten sein. So sollen zum Beispiel keine neuen Finanzierungsverflechtungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden geschaffen werden. In den jeweiligen Botschaften wird die Regierung sodann - im Sinne eines Ausblicks - darlegen, welche Bedeutung die betreffende Revision auf eine künftige NFA-Vorlage haben wird.
Etappiertes Vorgehen
Die nötige sorgfältige Abstimmung zwischen den genannten Reformprojekten und einer neuen Bündner NFA ist nur bei einem etappierten Vorgehen möglich. Die Regierung geht davon aus, dass bis Ende 2011 Klarheit über die Inhalte dieser Projekte besteht und voraussichtlich im Jahr 2012 ein Neustart hinsichtlich einer Bündner NFA vorgenommen werden kann. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Die neue Bündner NFA soll sich inhaltlich nach den Reformprojekten und in der Stossrichtung an den Hauptzielen der abgelehnten Vorlage ausrichten.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden