Am 16. März 2010 wurden im Kanton Graubünden die Aufnahmeprüfungen für den Eintritt in die 3. Klasse des Gymnasiums sowie die Fach- und Handelsmittelschule durchgeführt. Zur Prüfung angetreten sind 470 Kandidatinnen und Kandidaten. Davon haben 144 die Aufnahmeprüfung in die Handels- und Fachmittelschule bestanden und 183 die Prüfung ins Gymnasium. Die Prüfungsentscheide sind den Eltern und Erziehungsverantwortlichen schriftlich mitgeteilt worden. Widerrechtliches Verhalten im Vorfeld der Prüfungen hat zu einer Strafanzeige des Amtes für Höhere Bildung geführt.
In Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeprüfungen in die 3. Klasse des Gymnasiums sowie die Fach- und Handelsmittelschule im März 2010 wurde widerrechtliches Verhalten festgestellt, worauf das Amt für Höhere Bildung bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige eingereicht hat. Im Rahmen der Strafuntersuchung wurde bekannt, dass einige Schülerinnen und Schüler vor Prüfungsbeginn auf elektronischem Weg in den Besitz einzelner Aufgaben der Prüfung Deutsch als Erstsprache gelangt sind.
Die Steuerungsgruppe stellte fest, dass die Deutschprüfung auch ohne die illegal verbreiteten Prüfungsaufgaben vollwertig ist. Deshalb wurden diese Aufgaben für die Beurteilung des Prüfungserfolges nicht berücksichtigt. Durch diese Massnahme wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Schülerinnen und Schüler benachteiligt.
Das Amt für Höhere Bildung prüft nun geeignete Massnahmen, um in Zukunft ähnliche Fälle zu vermeiden.
Auskunftsperson:
Martin Michel, RA lic. iur., Stellvertreter-Amtsleiter Amt für Höhere Bildung, Tel. 081 254 12 32, 079 204 67 14, E-Mail
martin.michel@ahb.gr.ch
Gremium: Amt für Höhere Bildung
Quelle: dt Amt für Höhere Bildung