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Der Bund hat am 15. März 2010 den Richtplan "Erst- und Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung" genehmigt, welcher am 10. November 2009 von der Regierung beschlossen worden war. Mit dem kantonalen Richtplan wurden 35 Tourismusgemeinden direkt verpflichtet, bis Mitte 2013 massgeschneiderte Massnahmen zur Förderung des Erstwohnungsbaus und zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus zu erlassen.

Mit der kantonalen Richtplanung ist es unter anderem gelungen, die Diskussion um den Zweitwohnungsbau zu versachlichen. Die Regierung konnte aufzeigen, dass Zweitwohnungen nicht an sich etwas Negatives sind, sondern dass es zu differenzieren gilt zwischen förderungswürdigen bewirtschafteten und lenkungsbedürftigen unbewirtschafteten Wohnungen. Diese differenzierte Betrachtungsweise hat sich angesichts der bundesrätlichen Genehmigung nun auch auf Bundesebene etabliert. Der Genehmigungsbericht bezeichnet den Richtplan als grundsätzlich geeignet und zweckmässig.

Der Richtplan unterstützt ferner die Gemeinden und Regionen beim Schaffen von günstigem Wohnraum für Einheimische und auch bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Hotellerie.

Mit dem Richtplan konnte weiter aufzeigt werden, dass die Kantone selbst bereit und in der Lage sind, die erforderlichen Massnahmen zur Förderung des Erstwohnungsbaus und Lenkung des Zweitwohnungsbaus zu ergreifen. Das Ziel bestand darin, allfälligen zentralistischen Bundeslösungen mit ungewissen Auswirkungen zuvorzukommen. Aus diesem Grund war der Kanton Graubünden bestrebt, die Richtplanarbeiten so voranzutreiben, dass die bundesrätliche Genehmigung erfolgen konnte, bevor sich die eidgenössischen Räte wieder mit der Aufhebung der Lex Koller beziehungsweise mit den flankierenden raumplanerischen Massnahmen befassen. Diese strategischen Ziele konnten angesichts der am 15. März 2010 erfolgten Genehmigung durch den Bund erreicht werden.

Im Rahmen der Genehmigung wird der Kanton im Übrigen eingeladen, dem Monitoring / Controlling die erforderliche Bedeutung beizumessen und für die Zweitwohnungsentwicklung gesamtkantonale Zielwerte festzulegen. Das Monitoring / Controlling der nächsten Jahre wird aufzeigen, ob die im Richtplan vorgeschlagenen Massnahmen zu greifen vermögen und die Entwicklung in die erwünschte Richtung läuft, nämlich in Richtung mehr bewirtschaftete und weniger unbewirtschaftete (kalte) Zweitwohnungen.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 15
- Carlo Decurtins, Jurist für Raumplanung, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 14

Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales
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