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Die Beschränkung der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte soll im Kanton Graubünden wieder aufgehoben werden. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Vernehmlassung über eine entsprechende Teilrevision des Gesundheitsgesetzes eröffnet. Ausserdem hat die Regierung beschlossen, den drei Sprachorganisationen Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiano sowie Walservereinigung Graubünden höhere Kantonsbeiträge auszuzahlen.

Beschränkung der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte soll aufgehoben werden
Im Kanton Graubünden soll die Beschränkung der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte wieder aufgehoben werden. Die Bündner Regierung hat den entsprechenden Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen zur Vernehmlassung freigegeben.
Nach der seit 1984 geltenden Beschränkung der Selbstdispensation dürfen Ärzte im Kanton Graubünden nur eine Privatapotheke führen, wenn die Praxis in einer Ortschaft liegt, wo keine öffentliche Apotheke besteht. Ärzte ohne Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke sind lediglich berechtigt, Arzneimittel während der Konsultation anzuwenden und danach pro Diagnose die kleinste Originalpackung des Arzneimittels abzugeben. Diese gesetzlichen Beschränkungen sollen nun wieder gestrichen werden. Der Gesetzesentwurf sieht im Gegenzug vor, die öffentlichen Apotheken von der Pflicht zu entbinden, zur Sicherstellung der Versorgung des Bevölkerung mit Heilmitteln rund um die Uhr einen kontinuierlichen Notfalldienst aufrechtzuerhalten.
Eine vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit vorgenommene Beurteilung hat ergeben, dass die mit der Beschränkung verfolgten Ziele nicht erreicht wurden. So wurden in Graubünden entgegen den Erwartungen abseits der Zentren nur wenige Apotheken neu eröffnet. Die Bevölkerung ist damit weiterhin in weiten Teilen des Kantons für die Versorgung mit Medikamenten auf die dort praktizierenden Ärzte angewiesen.
Die Beschränkung des Selbstdispensationsrechts der Ärzte führte auch dazu, dass Graubünden gegenüber anderen Ostschweizer Kantonen für die Eröffnung neuer oder die Übernahme bestehender Arztpraxen unattraktiv geworden ist. Die nun vorgeschlagene Aufhebung der Beschränkung soll den Kanton für frei praktizierende Ärzte wieder attraktiver machen. Damit will der Kanton auch dem sich abzeichnenden Mangel an Grundversorgerärzten entgegenwirken und die zukünftige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2010.

Sprachorganisationen erhalten mehr Kantonsbeiträge
Der Kanton Graubünden erhöht seine Beiträge an die drei Sprachorganisationen Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiano und die Walservereinigung Graubünden. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und einer befristeten Erhöhung der Kantonsbeiträge zugestimmt.
Der Lia Rumantscha und der Pro Grigioni Italiano werden für den Zeitraum 2011 und 2012 zusätzliche befristete ausserordentliche Betriebsbeiträge von je 60'000 Franken pro Jahr gewährt. Die Lia Rumantscha erhält damit einen jährlichen Gesamtbeitrag von 500'000 Franken und die Pro Grigioni Italiano einen Gesamtbeitrag von 170'000 Franken. Die Beiträge für die Jahre 2013 bis 2016 werden in einer neuen Leistungsvereinbarung zu regeln sein. Auch der jährliche Beitrag an die Walservereinigung Graubünden wird auf die neue Leistungsvereinbarung hin (2011-2014) um 30'000 Franken auf einen Gesamtbeitrag von 155'000 Franken gesteigert.
Die Regierung begründet diese Erhöhung mit der besonderen finanziellen Situation der Sprachorganisationen. Daher hat sie sich bereit erklärt, den entsprechenden Gesuchen im Sinne eines Entgegenkommens teilweise zu entsprechen. Aus grundsätzlichen, aber auch aus rechtlichen Überlegungen ist der Kanton jedoch nicht in der Lage, für Finanzierungslücken des Bundes aufzukommen. Die Regierung wird sich überdies beim Bund dafür einsetzen, dass die gesetzlich abgestützten Finanzhilfen des Bundes nicht über Jahre eingefroren werden.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01


Aus Gemeinden und Regionen

  • Diverse Gemeinden: Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt "Instandstellung Erschliessungen 2010" verschiedener Gemeinden. Das Projekt zielt auf die Instandstellung diverser Waldwege. An die Kosten der insgesamt 85 Instandstellungsobjekte werden Beiträge von maximal 9'849'000 Franken zugesichert.
  • Filisur: Der Gemeinde Filisur wird für die 1. Etappe der Erneuerung der Wasserversorgung ein Beitrag von 61'740 Franken zugesichert und freigegeben.
  • Schiers: Der Wassergenossenschaft Schuders der Gemeinde Schiers wird für den Ausbau der Wasserversorgung ein Beitrag von 146'160 Franken zugesichert.
  • Molinis: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Molinis vom 25. September 2008 wird genehmigt.
  • Sils i.D.: Die von der Gemeinde Sils i.D. am 14. September 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Abbauzone Campi" wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

  • Finanz Infra AG, Laax: Der Finanz Infra AG, Laax, wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Bau der Beschneiungsanlage Grauberg Flims ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes von 1'280'000 Franken gewährt. Ausserdem wird ein Kantonsbeitrag von 215'475 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'463'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Brigelserstrasse: Baumeisterarbeiten Dardin – Brigels
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Anschluss Scuol Ost
- Oberalpstrasse: Strassenkorrektion Trin Mulin – Felsbach


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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