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Die neue Tierschutzgesetzgebung des Bundes sieht vor, dass Hundehalterinnen und Hundehalter eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren müssen. Diese Anforderung wird nach einer Übergangsfrist ab September 2010 von den Gemeinden, in deren Zuständigkeit das Hundewesen fällt, kontrolliert werden. An einer Tagung hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die Vertreter der Gemeinden über ein effizientes und einfaches Konzept zur Kontrolle des neuen Sachkundenachweises informiert.

Am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzverordnung des Bundes in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil dieser Gesetzesänderung ist die vorgeschriebene Ausbildungspflicht für Tierhalter. So müssen künftig alle Hundehalterinnen und -halter einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen können. Diesen erhalten sie nach einer theoretischen und praktischen Ausbildung. Damit sollen sie den Nachweis erbringen, dass sie Kenntnis über die Haltung und den Umgang mit Hunden erworben haben und sie einen Hund im Alltag kontrolliert führen können.

Diese Ausbildungsvorschriften gelten eigentlich seit dem 1. September 2008. Für die Einführung sah der Bund aber eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. Ab 1. September 2010 müssen daher alle Hundehalterinnen und -halter mit dem eigenen Hund in die theoretische und praktische Ausbildung. Davon ausgenommen sind Personen, welche bereits vor dem 1. September 2008 nachweislich einen Hund hielten. Erwerben diese Personen aber einen neuen Hund, ist der praktische Teil des neuen Sachkundenachweises ebenso zu absolvieren.

Theoretische und praktisch Ausbildung notwendig
Gemäss den Vorgaben des Bundes müssen alle neuen Hundehalterinnen und -halter, welche vor dem 1. September 2008 noch nicht im Besitze eines eigenen Hundes waren, zuerst einen Theoriekurs besuchen. Dieser muss vor der Anschaffung des neuen Hundes besucht werden und dauert mindestens vier Stunden.

Der anschliessende Praxiskurs muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes absolviert werden. Dieser Kurs, der mit dem eigenen Hund besucht wird, besteht aus mindestens vier Einheiten. Er ist obligatorisch für alle Hundehalterinnen und -halter.

Sämtliche Kurse in der Schweiz stehen unter der Aufsicht des Bundesamtes für Veterinärwesen und werden lokal in allen Regionen angeboten. Im Kanton Graubünden stehen Kursangebote an verschiedenen Orten zur Verfügung.

Kontrolle liegt bei den Gemeinden
Die Kontrolle, ob alle Hundehaltenden den obligatorischen Sachkundenachweis erworben haben, obliegt im Kanton Graubünden den Gemeinden. Damit die Umsetzung dieser neuen Massnahme innerhalb des Kantons einheitlich erfolgt, hat die Fachstelle Hunde des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet. Dieses regelt die Kontrolltätigkeit und den Vollzug auf Stufe der Gemeinden bezüglich der obligatorischen Hundeausbildung. Ziel ist es, dass die Gemeinden diese Überprüfung mit einfachen Strukturen und ohne grossen zusätzlichen Verwaltungsaufwand einführen können. Das Konzept sieht vor, dass die Hundehalterinnen und -halter den neuen Hund bis zum Alter von sechs Monaten bei der Gemeinde anmelden. Spätestens beim Einzug der Hundesteuer im zweiten Jahr nach dem Erwerb eines Hundes sollen die Hundehalterinnen und -halter den Gemeinden den neuen obligatorischen Sachkundenachweis zur Kontrolle vorweisen.

Zur Umsetzung des Konzepts und als Diskussionsplattform organisiert das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit am Mittwoch, 9. Juni 2010, im Plantahof in Landquart für die Gemeinden einen Informationstag. Ziel der Tagung ist es, den Verwaltungsstellen der Gemeinden mögliche Lösungen zur Umsetzung dieser Aufgabe im Vollzug aufzuzeigen. Ebenso soll damit die Bevölkerung vor Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist nochmals auf den Sachkundenachweis Hunde aufmerksam gemacht werden.

Hundefachstelle des Kantons unterstützt Gemeinden
Um den Anforderungen der Gesetzgebung von Bund und Kanton im Umgang mit Hunden gerecht zu werden, hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit bereits im Jahr 2008 eine eigene Hundefachstelle geschaffen. Diese ist für den Vollzug der Gesetzgebung in diesem Bereich verantwortlich. Die Fachstelle soll auch dazu dienen, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu fördern und ihnen für den Vollzug ihrer Aufgaben im Hundebereich zu unterstützen.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Fachstelle steht die Bearbeitung sämtlicher Meldungen über Hundebissvorfälle und über übermässiges Aggressionsverhalten bei Hunden in Graubünden. Im Jahr 2009 sind dem Kanton, wo insgesamt ca. 12'800 Hunde registriert sind, 154 Hundebissvorfälle gemeldet worden. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber dem Vorjahr. Das neue kantonale Veterinärgesetz, das ebenfalls anfangs 2008 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass verhaltensauffällige Hunde einem Wesenstest unterzogen werden können. Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, können die kantonalen Behörden die notwendigen Massnahmen anordnen.


Auskunftspersonen:
- Dr. Rolf Hanimann, Kantonstierarzt, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. 081 257 24 11
- Martin Lienhard, Hundefachstelle, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. 081 257 24 23


Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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