Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie befürwortet Vorlage zum Natur- und Heimatschutz
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Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie hat die Botschaft zum Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetz für die Oktobersession 2010 vorberaten. Sie beantragt dem Grossen Rat, der Vorlage mit einigen Änderungen zuzustimmen.
Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie hat an zwei Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Grossrat Simi Valär und im Beisein von Regierungspräsident Claudio Lardi den Entwurf zum kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz, KNHG) vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Nach Auffassung der Kommission gibt es etliche Gründe, die für eine vollständige gesetzliche Neuordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzrechts sprechen: So sind die kantonalen Bestimmungen über den Natur- und Heimatschutz teilweise überholt, lückenhaft, auf mehrere Erlasse verstreut und vermögen den Anforderungen des Bundesrechts nicht mehr zu genügen. Die grossrätliche Verordnung über den Natur- und Heimatschutz stammt aus dem Jahre 1946, das Gesetz über die Förderung des Natur- und Heimatschutzes aus dem Jahre 1965. Auch das Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen aus dem Jahre 1975 ist überholt. Der Anpassungsbedarf ist objektiv vorhanden und ausgewiesen. Eine umfassende Neuordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzrechts auf Gesetzesstufe in einem einzigen Erlass ist nach Meinung der Kommission nötig und angezeigt. Nach einer umfassenden und teilweise auch von kritischen Voten begleiteten Eintretensdebatte hat die Kommission in diesem Sinne einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten.
Mit den Zielen und Schwerpunkten der Vorlage zeigt sich die Kommission weitgehend einverstanden. Die Detailberatung der Vorlage führte dann zu einigen Abänderungsträgen der Gesamtkommission, denen sich aber die Regierung in der Folge ebenfalls anzuschliessen vermochte. Einzig beim Bereich der Wirkungen der Unterschutzstellung, wo es darum geht, die Eigentümer eines unter Schutz gestellten Objektes zu dessen Erhalt und zum Ergreifen von Schutzmassnahmen vor Beschädigung und Verlust zu verpflichten, wenn auch eingeschränkt durch den von der Kommission eingebrachten Zusatz "soweit zumutbar", verlangt eine Kommissionsminderheit die ersatzlose Streichung der einschlägigen Bestimmung.
Nach einlässlicher und eingehender Debatte beschloss die Kommission einstimmig, dem Grossen Rat zu beantragen, dem Erlass des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes zuzustimmen.
Auskunftsperson:
Simi Valär, Präsident Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie, Tel. 076 503 70 76
Gremium: Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
Quelle: dt. Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie
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