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Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung über die neue Spitalfinanzierung eröffnet. Diese muss auf das Jahr 2012 hin an die Vorgaben des Bundes angepasst werden. Ausserdem hat die Regierung beschlossen, auf die vorgeschlagene Aufhebung der Beschränkung bei der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte vorerst zu verzichten. Im Übrigen hat sie das neue Energiegesetz auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt und die neue Rahmenplanung für Pflegeheime 2010 verabschiedet. Schliesslich hat die Regierung entschieden, dass am 28. November keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen, sowie ihre Stellungnahme zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes formuliert.

Vernehmlassung über neue Spitalfinanzierung eröffnet
Die Spitalfinanzierung muss neu geregelt und auf 2012 an die Vorgaben des Bundes angepasst werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Vernehmlassung über die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes eröffnet.
Die Abgeltung der medizinischen Behandlungen der Spitäler soll ab dem Jahr 2012 neu auf leistungsbezogenen Fallpreispauschalen, den sogenannten DRG (Diagnosis Related Groups) beruhen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und den Qualitätswettbewerb zu fördern.
Eine wesentliche Änderung der neuen Spitalfinanzierung ist sodann, dass künftig die Investitionskosten in den Fallpauschalen enthalten sind. Das heisst die Spitäler müssen ab 2012 die Investitionen mit den laufenden Erträgen selber finanzieren. Zudem müssen sich die Kantone neu im Sinne der Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Spitäler auch an den Kosten der stationären Behandlung in Privatspitälern beteiligen, wenn sich diese auf einer Spitalliste befinden. Umgekehrt können die Patienten unter den Spitälern frei wählen, die auf einer Liste aufgeführt sind.
Eine weitere Neuerung ist, dass die öffentliche Hand in Zukunft von den zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern vereinbarten Pauschalen mindestens 55 Prozent zu übernehmen hat. Die Umsetzung im Kanton Graubünden sieht vor, dass der Kanton 87 Prozent und die Gemeinden 13 Prozent der Beiträge der öffentlichen Hand an die Spitäler übernehmen. Damit werden die Mehraufwendungen der öffentlichen Hand entsprechend dem durchschnittlichen heutigen Finanzierungsverhältnis der Investitions- und Betriebsbeiträge auf den Kanton und die Gemeinden aufgeteilt.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung über die Änderung der Spitalfinanzierung sind auf der Website des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit unter www.djsg.gr.ch aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Dezember 2010.

Vorläufiger Verzicht auf Aufhebung der Beschränkung bei der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte
Die Bündner Regierung verzichtet vorläufig darauf, die im Kanton Graubünden bestehende Beschränkung bei der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte wieder aufzuheben. Sie hat von der Auswertung der entsprechenden Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes Kenntnis genommen.
Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassungsantworten muss davon ausgegangen werden, dass die zur Diskussion gestellte Aufhebung der Beschränkung der Selbstdispensation der Ärzte nicht mehrheitsfähig ist. Die Regierung verzichtet daher vorläufig darauf, eine entsprechende Revisionsvorlage zu Handen des Grossen Rates auszuarbeiten, bis Klarheit über die künftige bundesgesetzliche Regelung herrscht.
In der bis Ende August 2010 laufenden Vernehmlassung schlug die Regierung vor, die 1984 eingeführte Beschränkung bei der Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte im Kanton Graubünden wieder aufzuheben. Grund war der Umstand, dass in den anderen Ostschweizer Kantonen den Ärzten die Selbstdispensation generell erlaubt ist. Die Aufhebung sollte Graubünden für frei praktizierende Ärzte wieder attraktiver machen.
Die geltende Regelung besagt, dass Ärzte im Kanton Graubünden nur eine Privatapotheke führen dürfen, wenn die Praxis in einer Ortschaft liegt, wo keine öffentliche Apotheke besteht. Ärzte ohne Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke sind lediglich berechtigt, Arzneimittel während der Konsultation anzuwenden und danach pro Diagnose die kleinste Originalpackung des Arzneimittels abzugeben.

Neues Energiegesetz tritt anfangs 2011 in Kraft
Die Bündner Regierung hat das totalrevidierte Energiegesetz des Kantons Graubünden und die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte der Totalrevision am 20. April 2010 zugestimmt und die Referendumsfrist ist am 28. Juli 2010 unbenutzt abgelaufen.
Mit dem Gesetz will der Kanton den Verbrauch fossiler Energien nachhaltig senken und den Umstieg auf erneuerbare Energien verstärkt fördern. Das Gesetz sieht vor, die Ziele insbesondere durch etappenweise festgelegte Reduktionsschritte beim maximal zulässigen Wärmeenergiebedarf von Gebäuden zu erreichen. Dazu werden auch die Förderbeiträge aufgestockt.

Neue Rahmenplanung für Pflegeheime verabschiedet
Die Bündner Regierung hat die neue sogenannte "Rahmenplanung Pflegeheime 2010" für die stationäre und teilstationäre Pflege und Betreuung von älteren Menschen im Kanton verabschiedet. Damit wird die geltende Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 im Sinne einer rollenden Planung aktualisiert.
In der kantonalen Rahmenplanung wird für jede der 19 Planungsregionen der zukünftige theoretische Bettenbedarf bis ins Jahr 2025 berechnet. Die Rahmenplanung dient auch als Basis, um kantonale Investitionsbeiträge an neue Pflegebetten zu gewähren sowie für die kantonale Pflegeheimliste. Die Bedarfsberechnungen zeigen, dass in zwölf Planungsregionen ein theoretischer Zusatzbedarf an Pflegebetten und in zwei Regionen ein Bettenüberschuss besteht. In den restlichen fünf Regionen stimmt der Bedarf in etwa mit dem Ist-Bettenstand überein. Der Bettenbedarfsrichtwert der 80-jährigen und älteren Bevölkerung von aktuell 25 Prozent wird bis ins Jahr 2025 neu auf maximal 22 Prozent festgelegt. Die daraus folgende Reduktion beim Zusatzbedarf an Pflegebetten kann aber nur erreicht werden, wenn im ambulanten Bereich ausreichende Angebote bereitgestellt werden. Die nächste kantonale Rahmenplanung soll der Regierung im Jahr 2015 vorgelegt werden.

Keine kantonalen Abstimmungsvorlagen am 28. November 2010
Die Bündner Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 28. November 2010, die Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)" sowie der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung) und die Volksinitiative "Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)" als eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden. Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Regierung will an der Pauschalbesteuerung festhalten
Die Bündner Regierung begrüsst den Entwurf des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach Aufwand. Sie unterstützt die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung des Mindesteinkommens auf den siebenfachen Eigenmietwert oder Mietzins.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, wird die Pauschalbesteuerung immer wieder unter dem Blickwinkel der Rechtsgleichheit kritisiert und deren Abschaffung gefordert. Die Regierung teilt diese Auffassung nicht. Die Besteuerung nach Aufwand ist für den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung und muss zwingend beibehalten werden. Die Regierung unterstützt daher die Bestrebungen des Bundes, mit einem Gegenvorschlag die Standesinitiative des Kantons St. Gallen zu bekämpfen. Eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung könnte zur Folge haben, dass reiche Pauschalierte den Wohnsitz ins Ausland verlegen würden.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Roveredo: Die an der Gemeindeabstimmung vom 29. August 2010 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Roveredo wird genehmigt.
  • Tenna: Der Gemeinde Tenna wird für den Umbau und die Erweiterung des Schulhauses ein kantonaler Baubeitrag von pauschal 423'000 Franken zugesichert.
  • Bergün/Bravuogn: Die von der Gemeinde Bergün/Bravuogn beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 29. April 2010 wird mit einer Änderung in Bezug auf die Lage der geplanten Tiefgarage der Mineralwasserabfüllanlage sowie mit Vorgaben für die Folgeplanung im Bereich der vorgelagerten Wohn- und Gewerbezone genehmigt.
  • Celerina/Schlarigna: Die am 29. März 2010 von der Gemeinde Celerina/Schlarigna beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Klosters-Serneus: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Klosters-Serneus vom 13. Juni 2010 wird genehmigt.
  • Vaz/Obervaz: Die von der Gemeinde Vaz/Obervaz beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 29. November 2009 wird genehmigt.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Fundaziun Pro Terra Engiadina: Der Fundaziun Pro Terra Engiadina wird unter Vorbehalt der vom Bund in Aussicht gestellten Beitragsleistung an die Grundlagenerarbeitung für das Projekt zur regionalen Entwicklung "Agricultura e turissem: inavant in cumünanza" ein Kantonsbeitrag von maximal 60'800 Franken zugesichert.
  • Segel-Club St. Moritz: Der Segel-Club St. Moritz erhält für den Umbau des Clubhauses einen Beitrag von maximal 26'000 Franken aus dem Sport-Fonds.
  • Verein Swiss O Week 2011 Flims-Laax: Der Verein Swiss O Week 2011 Flims-Laax wird für die Anschaffung von Orientierungslauf-Karten mit einem Beitrag von maximal 62'000 Franken aus dem Sport-Fonds unterstützt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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