Der Kanton Graubünden setzt sich weiterhin für die vier Parkprojekte ein. Die Bündner Regierung hat ihre Anträge um finanzielle Unterstützung an den Bund weitergeleitet und eigene Kantonsbeiträge genehmigt. Ausserdem hat die Regierung eine Neuregelung der Listennummerierung bei den Nationalratswahlen beschlossen, wonach künftig der Eingang der Wahlvorschläge massgebend ist und nicht mehr die Stärke der Parteien oder Organisationen bei den letzten Wahlen. Schliesslich hat die Regierung verschiedene kantonale Erlasse auf das neue Jahr in Kraft gesetzt sowie ihre Stellungnahme zu einem Vernehmlassungsverfahren des Bundes formuliert.
Weitere Unterstützung für Naturpärke in Graubünden
Graubünden setzt sich weiterhin für den Aufbau und den Betrieb der vier Parkprojekte auf Kantonsgebiet ein. Die Bündner Regierung hat ihre Anträge um eine finanzielle Unterstützung durch den Bund für die Programmperiode 2012 bis 2015 an das Bundesamt für Umwelt weitergeleitet und eigene Beiträge gesprochen. Gleichzeitig beantragt die Regierung dem Bundesamt für Umwelt, für den regionalen Naturpark Ela das Parklabel zu verleihen.
Die Regierung ist überzeugt, dass der Parc Ela die gewünschten Wirkungen im Sinne der Bundesverordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung erzielen wird. Das Labelgesuch des Parc Ela weist zahlreiche zweckmässige Projekte aus, die einerseits der Erhaltung und Aufwertung der Natur und Landschaft dienen und andererseits die nachhaltig betriebene Wirtschaft fördern.
Bei den Gesuchen um finanzielle Unterstützung beantragt der Kanton dem Bund, für den Betrieb und die Qualitätssicherung des Parc Ela eine globale Finanzhilfe von 2'000'000 Franken zu gewähren. Für den Betrieb des regionalen Naturparks Biosfera Val Müstair ersucht der Kanton den Bund um rund 904'000 Franken und für die Errichtung des regionalen Naturparks Beverin um 1'175'000 Franken. Schliesslich beantragt der Kanton beim Bund für die Errichtung des Nationalparks Adula eine globale Finanzhilfe von rund 2'870'000 Franken.
Der Kanton beteiligt sich in den Jahren 2012 bis 2014 an den Kosten für die Errichtung respektive den Betrieb der drei regionalen Naturpärke Biosfera Val Müstair, Ela und Beverin mit je maximal 220'000 Franken pro Jahr. An die Kosten für die Errichtung des Nationalparks Adula leistet der Kanton in den Jahren 2012 bis 20014 einen Gesamtbeitrag von maximal 1'022'000 Franken.
Neuregelung zur Listennummerierung bei den Nationalratswahlen
Die Listennummerierung bei den Nationalratswahlen wird im Kanton Graubünden neu geregelt. In Zukunft ist nicht mehr die Stärke der Parteien oder Organisationen bei den letzten Wahlen für die Nummerierung massgebend, sondern die Reihenfolge der Einreichung der Wahlvorschläge. Die Bündner Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über die Nationalratswahlen beschlossen und auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Demnach ergibt sich künftig die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Listen aus der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschläge. Diese sind frühestens ab dem 153. Tag, das heisst ab ca. Mitte Mai, bis spätestens am 48. Tag vor dem Wahltag bei der Standeskanzlei einzureichen. Bei mehreren, am gleichen Tag eingegangenen Wahlvorschlägen entscheidet das Los über die Nummerierung.
Die Anwendung der bisherigen Regelung, wonach sich die Reihenfolge der Listennummern nach der Stärke der Parteien aufgrund der letzten Nationalratswahlen richtete, führte bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen. Sie bietet bei bestimmten Fallkonstellationen wie zum Beispiel mehreren Hauptlisten traditioneller Parteien oder neu bei einer bestrittenen Parteiennachfolge keine Lösung an. Im Übrigen entspricht die bisherige Regelung auch nicht dem Bedürfnis der Parteien nach einer möglichst frühzeitigen und raschen Klarheit bei der Listennummerierung.
Die neue Regelung stellt nach Meinung der Regierung eine einfache, klare und transparente Lösung dar. Die Listennummern können fortlaufend bestimmt und deshalb den Parteien und Gruppierungen in der Regel jeweils sofort nach der Einreichung beziehungsweise nach einer allfälligen Losziehung informell bekanntgegeben werden.
Geplanter Verfassungsartikel über die Grundversorgung wird befürwortet
Die Bündner Regierung unterstützt den vom Bund vorgeschlagenen Entwurf einer neuen allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. Aus rechtlicher Sicht ist sie zwar skeptisch gegenüber der Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung, welche keine unmittelbare rechtliche Wirkung erzielt. Dennoch ist die Grundversorgung für einen peripher gelegenen Bergkanton wie Graubünden von sehr grosser Bedeutung. So begrüsst es die Regierung, wenn diesem Thema auf höchster Ebene die notwendige Beachtung zugemessen wird.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund festhält, ist es für den Kanton Graubünden wichtig, dass die Grundsätze über die Grundversorgung festgehalten werden, nach denen in der Schweiz eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit den grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs angestrebt wird. Die Erschliessung der zahlreichen entlegenen Talschaften Graubündens ist aufwendig und teuer, sodass für die Regierung ein Bekenntnis des Bundes für eine Grundversorgung, die in allen Landesteilen, für die gesamte Bevölkerung, in hoher Qualität sowie zu einheitlichen und erschwinglichen Preisen erbracht werden soll, zentral ist.
Verschiedene Erlasse in Kraft gesetzt
- Umsetzung Schweizerische Straf- und Zivilprozessordnung: Am 1. Januar 2011 treten die Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnungen in Kraft. Die Bündner Regierung hat nun verschiedene Erlasse zu deren Umsetzung auf kantonaler Ebene auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Dazu gehört unter anderem die Teilrevision der Kantonsverfassung, die am 17. Mai 2009 vom Bündner Stimmvolk gutgeheissen wurde. Demnach kommen den Kreisen künftig keine richterlichen Aufgaben mehr zu. Die strafrechtlichen Aufgaben werden der Staatsanwaltschaft, jene im Zivilrecht den Bezirksgerichten übertragen. Neue Zuständigkeiten ergeben sich dadurch insbesondere für die Aufbewahrung und die Eröffnung von Testamenten sowie für den Erlass und die Durchsetzung von Amtsverboten. Ziel der Justizreform ist es, die Gerichtsorganisation zu entflechten und eine klare Zuständigkeitsordnung mit einfachen und effizienten Strukturen zu schaffen. Der Grosse Rat stimmte den Erlassen in der Juni-Session zu. Die Referendumsfrist ist am 29. September unbenutzt abgelaufen.
- Krankenpflegegesetz: Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Damit regelt der Kanton Graubünden die Pflegefinanzierung neu und passt sie an die Vorgaben des Bundes an. Gleichzeitig hat die Regierung die dazugehörige Verordnung zum Krankenpflegegesetz erlassen. Der Grosse Rat hatte der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes am 26. August zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember unbenutzt abgelaufen.
- Heilmittelgesetz: Im Kanton Graubünden wird der Umgang mit Arzneimitteln neu geregelt und an die Vorgaben des Bundes angepasst. Die Bündner Regierung hat das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Einführungsgesetz zum Heilmittelgesetz) auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt und gleichzeitig eine entsprechende Verordnung erlassen. Das Gesetz bezweckt den Schutz der Gesundheit im Umgang mit Heilmitteln. Grossmehrheitlich werden bestehende Regelungen übernommen und an die Vorgaben des Bundes angepasst. Der Grosse Rat hatte dem Erlass am 27. August zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember unbenutzt abgelaufen.
- Stille Wahl für Mitglieder der Bezirksgerichte: Im Kanton Graubünden ist für die Mitglieder der Bezirksgerichte ab dem kommenden Jahr eine stille Wahl möglich. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte dem Vorhaben am 27. August zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember unbenutzt abgelaufen.
- Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden: Die Bündner Regierung hat eine neue Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance für den Kanton Graubünden erlassen und auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Verordnung bezweckt ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons. Ziel ist es, die kantonalen Interessen zu wahren und Transparenz zu schaffen. Die Regierung hat die vom Grossen Rat in der Dezembersession vorgeschlagenen Änderungen zu den Grundsätzen im Bericht über die Public Corporate Governance zur Kenntnis genommen und die Grundsätze entsprechend angepasst.
- Verordnung über die Bezirksärzte und Bezirksärztinnen: Die Bündner Regierung hat eine neue Verordnung über die Bezirksärzte und Bezirksärztinnen erlassen und auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Diese ersetzt das Dienstreglement für Bezirksärzte aus dem Jahr 1990, das in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäss ist. Die neue Verordnung regelt das Wahlverfahren, die Wahlvoraussetzungen und die Entschädigungen für die Bezirksärzte und Bezirksärztinnen, die unter anderem gesundheitspolizeiliche sowie gerichtsärztliche Funktionen erfüllen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters-Serneus: Die Regierung hat das von der Gemeinde Klosters-Serneus am 30. November 2008 beschlossene Gesetz über die Kontingentierung von Zweitwohnungen grundsätzlich genehmigt. Die Gemeinde wurde jedoch angewiesen, auf Mitte 2013 hin das Zweitwohnungskontingent von 3000 Quadratmeter auf einen Wert von 2000 bis 2300 Quadratmeter pro Jahr zu senken.
- Stierva: Die von der Gemeinde Stierva am 23. Juli 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Schulheim Chur: Das Projekt zur Aufstockung des Zwischentraktes beim Schulheim Chur, Masans, wird genehmigt. Der Trägerschaft wird ein kantonaler Baubeitrag von maximal 321'600 Franken zugesichert.
- Denkmalpflege: Die Restaurierung des Turmes und der Friedhofmauern der Evangelischen Kirche in Almens wird mit einem Beitrag von maximal 99'800 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'565'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Engadinerstrasse: Baumeisterarbeiten Anschluss Scuol Ost
- Pardomatstrasse: Baumeisterarbeiten Vorderrheinbrücke Pardomat
Personelles
- Beat Hunger, wohnhaft in Malans, Leiter Abteilung Wasserkraft, ist auf den 1. Januar 2011 zum Stellvertreter Amtsleiter im Amt für Energie und Verkehr gewählt worden.
Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahr 2010 43 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1'239 Beschlüsse (Vorjahr: 1'267) gefasst.
An ihrer letzten Sitzung hat die Regierung die abtretenden Regierungsmitglieder Claudio Lardi und Stefan Engler verabschiedet. Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2011 an Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, über. Vizepräsidentin wird Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern besinnliche Festtage und zum Jahreswechsel alles Gute.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden