Die Bündner Regierung hat ihre Botschaft zur Kantonalen Volksinitiative gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung verabschiedet. Sie beantragt dem Grossen Rat, die "KMU-Initiative" dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Annahme zu empfehlen. Nach Ansicht der Regierung hat der Kanton Graubünden bereits viele Massnahmen beschlossen und umgesetzt, die das Ziel der Initiative abdecken. Das Parlament wird das Geschäft in der Junisession 2011 behandeln.
Die am 8. Juni 2010 eingereichte "KMU-Initiative" (Kantonale Volksinitiative gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung) ist mit 4'389 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Verfassungsinitiative ist in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs abgefasst. Sie verlangt, dass Kanton und Gemeinden Massnahmen treffen, um die Regelungsdichte und administrative Belastung für Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), so gering wie möglich zu halten.
Die Regierung unterstützt die Anliegen und das Ziel der Initiative. Wie sie in ihrer Botschaft festhält, fehlt bisher in der Verfassung des Kantons ein ausdrücklicher Auftrag im Zusammenhang mit der administrativen Entlastung. Das Ziel der Initiative, nämlich KMU möglichst wenig administrativ zu belasten, kann der Kanton Graubünden aber mit den bestehenden wirtschaftspolitischen Bestimmungen in der Kantonsverfassung bereits abdecken. Folglich hat die kantonale Verwaltung in der Vergangenheit bereits ähnlich wie der Bund verschiedene Instrumente eingeführt, um Unternehmen administrativ zu entlasten.
Kanton kennt bereits verschiedene Instrumente zur Entlastung der KMU
Der Kanton Graubünden hat im Jahr 2007 ein sogenanntes Koordinationsgremium für die KMU-Politik installiert. Dieses KMU-Gremium prüft neue oder bestehende Gesetze und Verordnungen sowie deren Vollzug auf administrative Hürden für KMU. Ein weiteres Instrument, das der Kanton bereits 1996 lancierte, ist die Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung (VFRR). Dieses umfassende Projekt, das Graubünden als erster Kanton der Schweiz startete, zielt durch ein systematisches Bereinigen und Verbessern der Gesetzgebung auf ein effizientes Handeln der Verwaltung und trägt damit ebenfalls zur administrativen Entlastung bei.
Zusätzliche Massnahmen sind beispielsweise die periodische Aufgabenüberprüfung gemäss Kantonsverfassung oder die in der E-Government-Strategie festgelegten Ziele, geschäftliche Prozesse zwischen Verwaltung und KMU elektronisch abzuwickeln. Dazu wurde beispielsweise im Internet ein Unternehmensportal aufgeschaltet. Ferner hat die Steuerverwaltung verschiedene Massnahmen ergriffen und zum Beispiel für juristische Personen eine Deklarationssoftware für die Steuererklärung eingeführt. Auch bei der Ansiedlung neuer Unternehmen konnte der Kanton die Koordination mit verschiedenen Dienststellen im Sinne des "One-Stop-Shop" verbessern.
Diese und weitere Massnahmen decken nach Ansicht der Regierung das Ziel der Initiative ab. Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass Graubünden seine Aufgaben in diesem Bereich wahrgenommen hat. Der Kanton bleibt weiterhin ständig bemüht, bestehende Massnahmen zu verbessern und neue zu prüfen. Die Regierung befürwortet daher die mit der Initiative vorgeschlagene Ergänzung der Kantonsverfassung. Damit würde ein klarer verfassungsmässiger Auftrag festgeschrieben. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat daher, die KMU-Initiative dem Volk zur Annahme zu empfehlen. Sie sieht auch von einem Gegenvorschlag ab.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden