Der Kanton Graubünden will den Bereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen gesetzlich neu regeln. Die Bündner Regierung hat den entsprechenden Entwurf des neuen Gesetzes über Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die Vernehmlassung freigegeben. Die Vorlage zielt darauf, den Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden zu stärken und langfristig zu sichern.
Das neue Gesetz über Hochschulen und Forschungseinrichtungen (GHF) geht auf einen im Februar 2008 überwiesenen parlamentarischen Vorstoss zurück. Der Grosse Rat beauftragte die Regierung, ein Gesetz auszuarbeiten, welches den Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden stärken und langfristig sichern soll. Zudem sind gesamtschweizerische Entwicklungen zu berücksichtigen, da derzeit auf eidgenössischer Ebene das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) in der parlamentarischen Behandlung ist. Ebenfalls beim Bund in Vorbereitung befindet sich eine Revision des Forschungsgesetzes.
Der von der Regierung für die Vernehmlassung freigegebene Vorschlag ist als Rahmengesetz formuliert, welcher die bisher in verschiedenen kantonalen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Hochschulen und Forschungsförderung in einem einzigen Erlass integriert. Konkret regelt das neue Gesetz die Führung und Förderung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch den Kanton. Zu den kantonalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zählen die Pädagogische Hochschule (PHGR) sowie die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW). Zusätzlich können weitere Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom Kanton anerkannt und unterstützt werden.
Klare Aufgabenzuteilung und Führen mit Leistungsaufträgen
Ein wesentlicher Eckpunkt des neuen Gesetzes ist die einheitlich aufgebaute Leitung der kantonalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit klarer Zuteilung der Kompetenzen. Insbesondere wird die Aufgabenzuteilung zwischen Parlament, Regierung und den Führungsgremien der Institutionen geregelt. Neu will die Regierung dabei einen wissenschaftlichen Beirat einsetzen, der als Fachgremium die Regierung in wissenschaftlichen Fragen beraten soll und in deren Auftrag die Institutionen wissenschaftlich überprüfen sowie Forschungsprogramme durchführen kann.
Ausserdem will der Kanton die Institutionen künftig mit Leistungsaufträgen führen und durch Globalbeiträge unterstützen. Bereits über positive Erfahrungen mit dieser Art der Steuerung verfügen die HTW und die PHGR. Das Gesetz legt fest, dass jede anerkannte Hochschule und Forschungseinrichtung, die einen Beitrag vom Kanton bezieht, einen Leistungsauftrag für vier Jahre erhält. Dieser umfasst das Profil und Portfolio der Institution und bestimmt die Ziele und die Massnahmenschwerpunkte in Lehre, Forschung und Dienstleistung. Im Rahmen des Leistungsauftrags sollen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen möglichst autonom und flexibel tätig sein.
Neue Zusammenarbeitsmodelle begünstigen
Ziel ist es, einerseits die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Kanton zu stärken. Davon kann auch der Wirtschaftsstandort Graubünden profitieren, indem die Institutionen hoch qualifizierte Arbeitsplätze anbieten. Darüber hinaus soll Graubünden als Bildungs- und Forschungsstandort schweizweit und international optimal positioniert werden. Um an den gesamtschweizerischen wie auch an den internationalen Entwicklungen teilhaben zu können, erachtet die Regierung eine breit abgestützte Vernetzung von zentraler Bedeutung. Der Aufbau von Kooperationen mit geeigneten nationalen und internationalen Partnern ist dabei ein unverzichtbares Instrument, das durch das neue Gesetz begünstigt werden soll.
Finanzielle Herausforderungen
Insgesamt leistete der Kanton im Jahr 2010 Beiträge an die Lehre und Forschung in der Höhe von rund 69 Millionen Franken. Wird an der bisherigen Ausrichtung der Hochschul- und Forschungsförderung nichts geändert, ergeben sich gestützt auf die Finanzplaneingaben der Hochschul- und Forschungsinstitute rund 10 Millionen Franken Mehrkosten. Davon sind rund 5 Millionen Franken auf Investitionen zurückzuführen. Aufgrund der strategischen Überlegungen, die dem GHF zugrunde liegen, können sich Mehrkosten von 4 bis 6 Millionen Franken pro Jahr ergeben. Dazu zählen insbesondere die Zielsetzung, die Forschung und Entwicklung stärker als bisher zu fördern und die Umsetzung der geplanten Profil- und Portfoliostrategie. Die erforderlichen Mittel sind in erster Linie durch hochschul- bzw. institutsinterne Reorganisationen und Umstrukturierungen, durch Verlagerungen im Bereich Hochschulen und Forschung oder allenfalls durch Kompensation in anderen Politikbereichen bereit zu stellen. Das effektive Ausmass der Mehrkosten wird der Grosse Rat über die im Budget bereitgestellten Mittel steuern.
Die Frist für die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauert bis zum 30. September 2011. Die Unterlagen sind auf der Website des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements unter
www.ekud.gr.ch aufgeschaltet.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden