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Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) zuhanden des Grossen Rates vorberaten und gutgeheissen.

Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat in zwei ganztägigen Sitzungen unter dem Vorsitz von Grossrat Martin Candinas beschlossen, dem Grossen Rat die Annahme der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) zu beantragen. An den Sitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.
 
Die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes betrifft die Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der kantonalen Spitalfinanzierung, welche per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die grossrätliche Kommission musste dieses Geschäft unter erschwerten Bedingungen vorberaten, da zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die finanziellen Folgen der Vorlage gemacht werden können: Sowohl die Höhe der ab 1. Januar 2012 geltenden Fallpauschalen für die stationäre Behandlung als auch die Höhe des Zuschlages für die Anlagenutzungskosten sind zur Zeit noch unbekannt.
 
Die Kommission hat die von der Regierung erarbeitete Vorlage nach einer intensiven Behandlung grossmehrheitlich gutgeheissen und beantragt dem Grossen Rat deren Annahme. Änderungen wurden praktisch nur formaler Natur vorgenommen. Bei der Kostenbeteiligung von Kanton und Gemeinden bei den Beiträgen an Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser beantragt die Kommission dem Grossen Rat, in Abweichung von der Botschaft eine Aufteilung von 90 Prozent zulasten des Kantons und 10 Prozent zulasten der Gemeinden ins Gesetz aufzunehmen. Sie nimmt damit eine Lastenverteilung zugunsten der Gemeinden vor, welche die Gemeinden im Vergleich zu heute geschätzt um über sechs Millionen Franken entlasten wird. In diesem Zusammenhang hat die Kommission zudem das heutige System der Spital- und Pflegefinanzierung im Kanton Graubünden zur Diskussion gestellt und wird in der kommenden Session im Grossen Rat einen Auftrag einreichen, wonach das System einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden soll. Die Kommission möchte von der Regierung Auskunft darüber erhalten, ob künftig auch eine alleinige Spitalfinanzierung durch den Kanton und eine alleinige Finanzierung der Pflege durch die Gemeinden denk- und durchführbar wäre.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes in der Junisession 2011 behandeln.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Martin Candinas, Tel. 078 841 66 86


Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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