Das absolute Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe ist in ganz Graubünden aufgehoben. Trotzdem darf nur mit grosser Vorsicht ein Grillfeuer in festeingerichteten Feuerstellen angezündet werden. Räumungsfeuer in der Landwirtschaft sind gemäss Luftreinhalteverordnung untersagt.
Die Niederschläge der letzten Tage und der Temperaturrückgang haben zu einer gewissen Entspannung bei der Waldbrandgefahr geführt. Das Amt für Wald hat daher das absolute Feuerverbot im Kanton Graubünden aufgehoben. Trotzdem sind die Waldböden nach wie vor mehrheitlich trocken und die Waldbrandgefahr entsprechend gross. Beim Grillieren ist grösste Vorsicht walten zu lassen. Feuer dürfen nur in festeingerichteten Feuerstellen entfacht werden, sind zu überwachen und vor dem Verlassen sorgfältig zu löschen. Ebenfalls dürfen Raucherwaren und Feuerzeuge nicht einfach weggeworfen werden.
Eine vollständige Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode zu erwarten. Bei steigenden Temperaturen und anhaltender Schönwetterlage ist mit einem erneuten Anstieg der Waldbrandgefährdung zu rechnen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das Feuerverbot dann wieder eingeführt werden muss.
Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen ist gemäss Luftreinhalteverordnung grundsätzlich verboten. Im Falle von Räumungsfeuer hat die Praxis gezeigt, dass das Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden geahndet. Auskunft über das Verbrennen von Grünabfällen erteilt das Amt für Natur und Umwelt.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie unter:
www.wald.gr.ch
Auskunftspersonen:
- Andrea Kaltenbrunner, Amt für Wald, Tel. 081 257 38 68
- Georg Thomann, Amt für Natur und Umwelt, Tel. 081 257 29 52
Gremium: Amt für Wald
Quelle: dt Amt für Wald