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Die Bündner Regierung hat im Rahmen der Neuen Regionalpolitik das zweite Umsetzungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2015 zur Kenntnis genommen und an den Bund weitergeleitet. Ausserdem hat sie eine Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen in Kraft gesetzt. Demnach werden in Graubünden künftig beim Aufnahmeverfahren zwei Kantonssprachen berücksichtigt. Schliesslich hat sie ihre Vernehmlassungsantwort zur geplanten Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung formuliert.

Zweites Umsetzungsprogramm zur Neuen Regionalpolitik in Graubünden wird beim Bund eingereicht
Die Bündner Regierung hat im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes das Umsetzungsprogramm Graubünden für die Jahre 2012 bis 2015 zur Kenntnis genommen und an den Bund zur Genehmigung weitergeleitet. Gleichzeitig ist das Departement für Volkswirtschaft und Soziales beauftragt worden, mit dem Bund die Programmvereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015 auszuhandeln.
Der Bund und die Kantone setzen seit 2008 die Neue Regionalpolitik (NRP) um. Eine erste Umsetzungsphase wird 2011 abgeschlossen. Die Kantone wurden vom Bund eingeladen, ihr zweites Umsetzungsprogramm einzureichen. Mit dem neuen Umsetzungsprogramm will der Kanton in den nächsten vier Jahren weitere Wachstumsimpulse für die Bündner Wirtschaft setzen. Dies soll in erster Linie den Strukturwandel und die Innovation der Bündner Exportwirtschaft fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsmotoren stärken. Gefördert werden soll die Entwicklung der Exportbranchen in den Bereichen Tourismus, Industrie und Dienstleistungen, Bildung und Gesundheit, Energie sowie natürliche Ressourcen. Für die vierjährige Programmperiode rechnet der Kanton mit Kosten von durchschnittlich 5,4 Millionen Franken pro Jahr.
Die Neue Regionalpolitik des Bundes zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken, Arbeitsplätze in den Regionen zu schaffen und damit auch eine dezentrale Besiedlung zu erhalten. Gestützt auf die kantonalen Umsetzungsprogramme schliesst der Bund mit den Kantonen mehrjährige Programmvereinbarungen ab. Diese bilden die Grundlage für einen pauschal bemessenen Beitrag des Bundes. Die Kantone haben sich an der Realisierung ihrer Umsetzungsprogramme finanziell in gleichem Ausmass wie der Bund zu beteiligen.

Zweite Kantonssprache wird künftig beim Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen berücksichtigt
Im Kanton Graubünden werden beim Aufnahmeverfahren ins Untergymnasium künftig wieder bei allen Schülerinnen und Schülern zwei Kantonssprachen berücksichtigt. Dies hat die Regierung beschlossen und eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen auf den 1. August 2011 in Kraft gesetzt.
Aufgrund eines Entscheides des Verwaltungsgerichts hatte die Regierung im Mai 2009 die zu prüfenden Sprachfächer beim Aufnahmeverfahren ins Untergymnasium angepasst. Zum damaligen Zeitpunkt war es nicht möglich, beim Aufnahmeverfahren für die deutschsprachige Schülerschaft eine zweite Kantonssprache zu berücksichtigen, so wie dies für die romanisch- und italienischsprechende Schülerschaft der Fall war. Deshalb wurde die gesamte Schülerschaft in einer Übergangsphase nur noch in ihrer jeweiligen Erstsprache geprüft. In der Zwischenzeit hat sich die Situation für die deutschsprachige Schülerschaft so geändert, dass ab dem Kalenderjahr 2012 auch für diese Jugendlichen beim Aufnahmeverfahren ins Untergymnasium zwei Kantonssprachen berücksichtigt werden können.
Künftig werden beim Aufnahmeverfahren aber nicht zwei separate Prüfungen in den Sprachfächern durchgeführt. Während in der Erstsprache wie bis anhin eine schriftliche Aufnahmeprüfung erfolgt, ergibt sich die für das Aufnahmeverfahren relevante Note der zweiten Kantonssprache aus der benoteten Schulleistung des ersten Semesters des laufenden Schuljahres, in der Regel der sechsten Primarklasse.

Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung wird begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet die Zielsetzungen der Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung. Dies hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest.
Die eidgenössische Jagdverordnung soll den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Dazu beabsichtigt der Bund, den Wildtierschutz durch die Einführung von Wildruhezonen zu stärken und den Kantonen im Falle erheblicher Konflikte einen pragmatischeren Umgang mit geschützten Arten, insbesondere Grossraubtieren, zu ermöglichen. Diese beiden Ziele werden von der Regierung unterstützt. Dadurch kann die Diskussion im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Grossraubtieren entkrampft und versachlicht werden. Zustimmung finden auch die angestrebten Verbesserungen in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Tierschutz und Wildschadenreduktion.
Von der Regierung abgelehnt wird hingegen das vorgesehene Mitwirken des Bundesamts für Umwelt bei der Ausscheidung von Wildruhezonen. Das eigenständige Vorgehen des Kantons Graubünden in diesem Bereich hat sich bestens bewährt und ein Mitwirken des Bundes ist weder notwendig noch erwünscht. Dies wäre nämlich mit einem unverhältnismässigen und im Ergebnis auch nutzlosen Aufwand verbunden. Daher fordert die Regierung, den entsprechenden Artikel im Entwurf ersatzlos zu streichen. Zudem ist die Erfassung der Wildruhezonen in Themenkarten noch eingehender auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Fläsch: Die von der Gemeinde Fläsch am 13. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Untervaz: Die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Untervaz vom 15. Dezember 2010 wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'444'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Samnaunerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lehnenbrücke Pischöt


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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