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Der Kanton Graubünden will die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung gesetzlich neu regeln und ein neues Finanzierungssystem festlegen. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zum neuen Behindertenintegrationsgesetz an den Grossen Rat verabschiedet. Das Parlament wird das Geschäft in der Augustsession beraten.

Das von der Regierung vorgeschlagene, neue Behindertenintegrationsgesetz bezweckt die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Nötig sind die Anpassungen, weil die Kantone vom Bund im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) seit dem Jahr 2008 die Zuständigkeit für die Finanzierung der Institutionen für Menschen mit Behinderung übernommen haben. Der Vorschlag der Regierung basiert auf dem vom Bundesrat am 24. September 2010 genehmigten Konzept des Kantons Graubünden zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Der neue Erlass soll die Gesamtbetrachtung und die Lenkung der ambulanten, teilstationären und stationären Angebote für Menschen mit Behinderung fördern. Als Angebote zur sozialen Integration gelten geschützte Wohnplätze, Wohnbegleitungen sowie Integrations- und Beratungsangebote. Im Bereich der beruflichen Integration gehören geschützte Arbeitsplätze, Tagesstrukturplätze, Arbeitsbegleitungen und Integrationsarbeitsplätze zum Angebot. Gemäss einer Bestandesaufnahme aus dem Jahr 2008 befinden sich in Graubünden insgesamt 34 Einrichtungen, welche total rund 1'500 Plätze für Menschen mit Behinderung anbieten.

Ziel des Behindertenintegrationsgesetzes ist es, für Personen mit Behinderung ein Angebot zu ermöglichen, das auf ihren Betreuungsbedarf abgestimmt ist und mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bereitgestellt werden kann. Hierzu wird der Kanton eine Bedarfsanalyse und eine Angebotsplanung vornehmen. Diese bilden künftig die Grundlage für die strategische Ausrichtung der Angebote der Behindertenhilfe im Kanton sowie für das Anerkennen der beitragsberechtigten Institutionen und das Gewähren von Beiträgen. Dabei legt das Gesetz fest, dass der Kanton mit den beitragsberechtigten Institutionen Leistungsaufträge abschliesst, die sich in der Regel über vier Jahre erstrecken.

Neues Finanzierungssystem
Kernpunkt der Gesetzesvorlage ist ein neues Finanzierungssystem. Dieses soll einfach, verständlich und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Es soll eine einwandfreie, angemessene und wirtschaftliche Betreuung von Menschen mit Behinderung garantieren. Die Finanzierung der Angebote wird sich künftig am individuellen Betreuungsbedarf orientieren und auf standardisierten Pauschalen beruhen. Damit soll das bisherige vom Bund angewendete System der defizitorientierten Finanzierung abgelöst werden. Im Gegenzug erhalten die Einrichtungen mit dem neuen Finanzierungssystem mehr Autonomie und beispielsweise die Möglichkeit, Reserven zu bilden.

Der Kanton rechnet nach Einführung des neuen Systems gemäss Berechnungsmodell mit jährlichen Mehrkosten von rund 1 Million Franken, wobei die Betriebsbeiträge an anerkannte Bündner Einrichtungen zur Integration behinderter Erwachsener im Rechnungsjahr 2009 rund 31 Millionen Franken ausmachten. Auswirkungen wird das neue Finanzierungsmodell auf die Einrichtungen haben. Institutionen, die heute unter dem Durchschnitt der Leistungspauschalen liegen, werden mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Andere Einrichtungen werden ihre Betriebsführung auf die neuen Pauschalbeiträge anpassen müssen. Das neue Finanzierungsmodell soll daher schrittweise mit einer Übergangsfrist von drei Jahren eingeführt werden.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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