Neues Schulgesetz kommt vor den Grossen Rat
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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) verabschiedet. Mit der Totalrevision wird die Schulgesetzgebung inhaltlich und formal umfassend überarbeitet. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, auf welcher die Bündner Volksschule auch künftigen Herausforderungen zeit- und situationsgerecht begegnen kann. Die Behandlung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Oktobersession 2011 vorgesehen.
Die geltende Schulgesetzgebung basiert im Wesentlichen auf dem Schulgesetz vom 19. November 1961. Dieses wurde im Laufe von Jahrzehnten durch eine Vielzahl von neuen Verordnungen ergänzt und entsprechend unübersichtlich. Trotz zahlreicher Teilrevisionen und einer formalen Totalrevision im Jahr 2000 vermag die heutige Schulgesetzgebung den Herausforderungen des schulischen Alltags in zahlreichen Bereichen nicht mehr zu genügen.
Mit der geplanten Totalrevision wird die Schulgesetzgebung inhaltlich und formal umfassend überarbeitet und auf eine neue Grundlage gestellt. Das Kindergartengesetz sowie der Bereich Sonderpädagogik des Behindertengesetzes werden in das Schulgesetz integriert. Ferner geht es darum, die Kompetenzen im Volksschulbereich gemäss der neuen Kantonsverfassung so zu regeln, dass künftige Entwicklungen im Bereich der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden erleichtert werden.
Die Stellungnahmen, welche im Rahmen der Vernehmlassung eingereicht wurden, sind in der von der Regierung verabschiedeten Vorlage berücksichtigt. Eine zusätzliche Überarbeitung des in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzesentwurfs wurde nach den ablehnenden Volksentscheiden betreffend "HarmoS" (Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule) sowie "Bündner NFA" (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden) erforderlich.
Die wichtigsten Neuerungen in den verschiedenen Bereichen:
- Einführung von Blockzeiten: Im zweijährigen Kindergarten, welcher von den Kindern weiterhin freiwillig besucht wird, sowie in der Primarschule findet der Unterricht am Vormittag in Blockzeiten statt. Diese gewährleisten einen ununterbrochenen Unterricht oder eine unentgeltliche Betreuung der Kinder während mindestens drei aufeinander folgenden Stunden (im Kindergarten) bzw. vier aufeinander folgenden Lektionen (in der Primarschule).
- Bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen: Sofern eine Nachfrage vorhanden ist, sind die Schulträgerschaften verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen sicherzustellen. Für die Benützung dieses Angebots können die Schulträgerschaften von den Eltern finanzielle Beiträge erheben.
- 39 Schulwochen: Das Unterrichtspensum von bisher 38 Schulwochen wird neu auf 39 Schulwochen verteilt. Dadurch sinkt die wöchentliche Lektionenbelastung. Ausserdem wird die Lektionendauer von derzeit 50 auf 45 Minuten reduziert.
- Integrative sonderpädagogische Massnahmen: Die Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden grundsätzlich in der Regelschule bzw. in der Regelklasse unterrichtet. In begründeten Fällen kann die Schulung, Betreuung und Unterstützung mit sonderpädagogischen Massnahmen aber auch teilintegrativ im Rahmen von Gruppen- bzw. Einzelunterricht oder separativ in Abteilungen bzw. Institutionen der Sonderschulung erfolgen.
- Kompetenzregelung gemäss neuer Kantonsverfassung: Alle zentralen Regelungsbereiche der Volksschule und des Kindergartens sind auf Gesetzesstufe verankert (Ziele, Organisation, Instanzen, Lehrerbesoldung, Finanzierung etc.) und werden vom Parlament erlassen. Die Regierung erlässt im Rahmen ihrer Vollzugskompetenz die notwendigen Detailregelungen.
- Gehälter der Lehrpersonen: Die Gehälter der Lehrpersonen werden an das Gehaltsniveau vergleichbarer Kantone angeglichen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass mit dem neuen Schulgesetz die Lektionendauer und die Anzahl Unterrichtslektionen (von 30 auf 29 Lektionen) für ein Vollzeitpensum reduziert werden. Diese Angleichung soll auch dazu beitragen, einen Lehrpersonenmangel im Kanton Graubünden zu vermeiden.
- Die Lehrmittel werden wie bis anhin in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Rumantsch Grischun herausgegeben. Neu werden die als obligatorisch bezeichneten Lehrmittel aber auch in den romanischen Idiomen produziert. Nach Auffassung der Regierung lässt sich die im Jahr 2003 vom Grossen Rat beschlossene Sparmassnahme aus rechtlichen Gründen nicht weiter aufrecht erhalten.
Verschiedene Bereiche bleiben bestehen
In den folgenden Bereichen hält die Vorlage am Bestehenden fest:
- Kindergarten: Der Kanton Graubünden führt kein Kindergartenobligatorium ein. Allerdings wird das heutige Kindergartengesetz – aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung – ins Schulgesetz integriert.
- Schuleintritt: Die Einschulung der Kinder erfolgt wie bisher mit sieben Jahren.
- Finanzierung: Das bestehende Schulfinanzierungsmodell wird beibehalten. Die Volksschule wird von Gemeinden und Kanton gemeinsam finanziert. Der Kanton leistet weiterhin den Gemeinden Pauschalbeiträge für den ordentlichen Schulbetrieb.
- Grundwerte der Volksschule: Die Volksschule wird von der öffentlichen Hand getragen und vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine solide Grundbildung. Sie bleibt in den Gemeinden verankert und hält an den bewährten Schulstrukturen fest. Der Kanton gewährleistet die Qualitätssicherung, formuliert in den Lehrplänen einheitliche Ziele und macht Vorgaben zur Lehrerbesoldung.
Finanzielle Auswirkungen
Die durch die Totalrevision ausgelösten Neuerungen führen zu zusätzlichen Nettokosten von insgesamt rund 4.5 Millionen Franken pro Jahr. Davon trägt der Kanton rund 2 Millionen Franken und die Schulträgerschaften der Gemeinden rund 2.5 Millionen Franken.
Geplant ist, das neue Schulgesetz zeitlich ab dem Schuljahr 2012/2013 umzusetzen, wobei die Neuerungen schrittweise eingeführt werden sollen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01
- Dany Bazzell, Leiter Amt für Volksschule und Sport, Tel. 081 257 27 50
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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