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Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung über das Gymnasium zur Abschaffung der Vergleichsprüfungen beschlossen. Im weiteren hat sie das Projekt zur Korrektion der Engadinerstrasse zwischen Giarsun und Ardez West teilweise zurückgestellt.

Vergleichsprüfungen wieder abgeschafft
Schülerinnen und Schüler der zweiten Gymnasialklasse müssen in Zukunft keine Vergleichsprüfung als Teil ihrer Promotion für die dritte Klasse an den Bündner Mittelschulen mehr abschliessen. Die Bündner Regierung hat die Verordnung über das Gymnasium entsprechend teilrevidiert.
Die Vergleichsprüfungen auf Stufe der zweiten Gymnasialklasse fanden erstmals in diesem Frühjahr statt. Die Inhalte waren identisch mit den Inhalten der Aufnahmeprüfung in die dritte Klasse des Gymnasiums und die erste Klasse der Fachmittelschule oder der Handelsmittelschule. Im Nachgang stellte sich heraus, dass eine Auswertung der Resultate, beziehungsweise ein Vergleich der erbrachten Leistungen, problematisch ist. Dies aus folgenden Gründen:
  • Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung absolvieren, wissen, dass nur mit dem Bestehen der Prüfung eine Aufnahme ins Gymnasium möglich ist. Deshalb sind sie in der Regel motiviert, möglichst gute Leistungen zu erzielen. Für die Schülerschaft der zweiten Gymnasialklassen hat das erzielte Resultat der Vergleichsprüfungen eine wesentlich geringere Bedeutung. Die Note der Vergleichsprüfungen stellt nur eine von insgesamt 13 promotionswirksamen Zeugnisnoten dar. Die Motivation, ein gutes Prüfungsresultat zu erzielen, ist deshalb bei den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der zweiten Klasse geringer. 
  • Die Prüfungsinhalte für die Aufnahmeprüfungen basieren auf den Lehrplänen und Lerninhalten der ersten und zweiten Sekundarklasse sowie der dort verwendeten Lehrmittel. Lehrmittel und Unterrichtsinhalte an der ersten und zweiten Gymnasialklasse sind nicht mit denjenigen der Sekundarschulen identisch, was eine unterschiedliche Vorbildung zur Folge hat.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen keinen aussagekräftigen Vergleich der Prüfungsleistungen zulassen.

Projekt Engadinerstrasse teilweise zurückgestellt
Das Projekt für eine Korrektion der Engadinerstrasse zwischen Giarsun und Ardez West im Unterengadin wird von der Regierung nur teilweise genehmigt. Aufgrund der Einsprachen der Gemeinde Guarda und betroffener Grundeigentümer muss die Regierung den ersten Projektabschnitt (Kilometer 50.98 bis 52.46) zwecks weiterer Abklärungen zurückstellen.
Gegenstand der Einsprachen aus Guarda sind die Verbreiterung der Fahrbahn und im Besonderen der vorgesehene Innerortsausbau von Giarsun. Abgelehnt werden auch die talseitig geschütteten Böschungen mit Stützfunktion für die Strassenverbreiterung und die Geländegestaltung. Von der Regierung genehmigt wird hingegen der zweite Projektabschnitt (Kilometer 52.46 bis 54.82), welcher grossmehrheitlich auf Gemeindegebiet von Ardez liegt.

Der allgemeine Zustand der Engadinerstrasse zwischen Giarsun und Ardez West entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, und die schmale Fahrbahn weist beträchtliche Schäden auf. Diese sind insbesondere auf Frosteinwirkungen, die ungenügende Tragfähigkeit, die zunehmenden Verkehrslasten sowie auf die teilweise fehlende Entwässerung zurückzuführen. Die heutige Linienführung ist zudem inhomogen und weist an verschiedenen Stellen ungenügende Sichtweiten auf.

Regierung befürwortet Präimplantationsdiagnostik
In ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund befürwortet die Bündner Regierung die Änderung des Bundesverfassungsartikels 119 über die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie sowie die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Mit der Verfassungs- und Gesetzesänderung soll die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz ermöglicht werden. Unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde definiert die Vorlage strenge Rahmenbedingungen, unter denen die Präimplantationsdiagnostik für betroffene Paare zugänglich sein soll. In ihrer Stellungnahme regt die Bündner Regierung an, dass Bewilligungen für sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten beim Bund eingeholt werden müssen, um einen einheitlichen Vollzug des Gesetzes sicherzustellen.


Aus Gemeinden und Regionen 

  • Davos: Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Davos an der Landschaftsabstimmung vom 13. Februar 2011 verabschiedete Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. 
  • Scuol: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Scuol vom 12. Dezember 2010 wird genehmigt. 
  • Rheinwald: Die neuen Statuten des "Schulverbandes Rheinwald" (Eingabe vom 29. August 2011) werden genehmigt.


Strassenprojekte
Die Regierung hat 1'100'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Ponte Calancasca Arvigo sud


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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