Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zu einer Teilrevision der Kantonsverfassung. Inhalt der Vorlage ist die Bereinigung und Festsetzung der sogenannten mittleren Ebene zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Die Regierung schlägt die Schaffung von elf Regionen vor, welche ab dem Jahr 2015 bestehen sollen. Die Kreise werden aufgelöst.
Der Grosse Rat befasste sich in seiner Februarsession 2011 intensiv mit der Gemeinde- und Gebietsreform. Das Parlament sprach sich dabei für eine grundlegende Vereinfachung der staatlichen Strukturen aus, welche mittels einer Gemeindereform einerseits und einer Gebietsreform andererseits erfolgen soll. In Bezug auf die Gebietsreform (mittlere Ebene) äusserte der Grosse Rat die folgenden strategischen Absichten:
- Es sollen acht bis elf Regionen aus den heutigen Bezirken und Regionalverbänden gebildet und diese hoheitlich festgelegt werden.
- Den Regionen sollen die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit der heutigen Bezirke übertragen werden.
- Die Regionen können Gemeinden zur Erfüllung überkommunaler Aufgaben dienen und sollen ohne eigene Steuer- und Gesetzgebungshoheit ausgestaltet werden.
- In den Entscheidgremien der Regionen sollen ausschliesslich Gemeindevorstandsmitglieder Einsitz nehmen können.
- Kantonale Verwaltungsaufgaben können den Regionen übertragen werden.
- Die Regionen sollen vor dem 1. Januar 2013 beschlossen werden.
- Den Kreisen sollen keine kantonalen administrativen Aufgaben mehr delegiert werden. Bis zur Umsetzung der Strukturen auf Regionsebene sollen die Kreise jedoch weiterhin für die Erfüllung interkommunaler Aufgaben eingesetzt werden können.
Regionen als mittlere Ebene
Als mittlere Ebene zwischen dem Kanton und den Gemeinden sollen Regionen gebildet werden. Die Aufgaben erhalten diese von den Gemeinden oder vom Kanton. Es handelt sich dabei um justiznahe und administrative Aufgaben. Als administrative Aufgaben sollen die Regionen die regionale Raum- und Richtplanung erfüllen. Die heute bei den Kreisen angesiedelten justiznahen Aufgaben im Bereiche des Zivilstandswesens sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes sollen den Regionen übertragen werden. Ebenso sind die Regionen Träger der Berufsbeistandschaften. Der Perimeter der Regionen bildet den Gerichtssprengel für die Regionalgerichte als erstinstanzliche Gerichte in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Elf Regionen
Im Rahmen der grossrätlichen Vorgaben und in Abwägung von Aspekten einer optimalen Aufgabenerfüllung sowie von politischen Überlegungen schlägt die Regierung vor, elf Regionen zu schaffen, welche sich im Wesentlichen an der heutigen Bezirkseinteilung orientieren. Auf eine Zusammenführung des einwohnermässig kleinsten Bezirks Bernina mit dem Bezirk Maloja soll verzichtet werden. Somit schlägt die Regierung die folgenden Regionen vor: Albula, Bernina, Inn, Imboden, Landquart, Maloja, Moesa, Nordbünden, Prättigau/Davos, Surselva und Viamala.
Die Regionen sollen als Körperschaften des kantonalen Rechts ausgestaltet werden. Die konkrete organisatorische Ausgestaltung – v.a. in Bezug auf die Organe und die Vorgabe des Grossen Rates, wonach ausschliesslich Gemeindevorstandsmitglieder in den Entscheidungsgremien der Regionen Einsitz nehmen sollen – wird im Rahmen der Anschlussgesetzgebung zu diskutieren sein.
Zukunft der Kreise
Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass mit der strukturellen Bereinigung der mittleren Ebene auch Klarheit betreffend die Zukunft der Kreise geschaffen werden soll. Die Kreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen sollen mit Inkrafttreten der Einteilung des Kantons in Regionen (voraussichtlich per 1.1.2015) aufgelöst werden. Ausnahme bilden jene Kreise, welche von den Gemeinden übertragene Aufgaben erfüllen. Sie sollen zwei weitere Jahre weiterbestehen können. Als Wahlsprengel für den Grossen Rat sollen die Kreise beibehalten werden.
Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Junisession 2012 geplant. Die Teilrevision der Kantonsverfassung wird nach der Verabschiedung durch den Grossen Rat dem Bündner Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81
Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden Graubünden