Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Statt lineare Besoldungsbeiträge zeitgemässe Leistungsabgeltung: Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des kantonalen Waldgesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Das Hauptziel der Totalrevision des Waldgesetzes besteht darin, die Strukturen im Bereich der Forstorganisation zu vereinfachen. Es sollen Anreize zur Bildung grösserer Forstreviere und Forstbetriebe geschaffen werden. Dazu wird die bisher geltende Subventionspraxis in Form von linearen Besoldungsbeiträgen durch eine zeitgemässe Leistungsvereinbarung mit den Revierträgerschaften abgelöst. Damit wird ein entscheidendes Hindernis zur Schaffung von grösseren Forstrevieren beseitigt. Denn nach geltendem Recht wird beim Zusammenschluss von mehreren Revieren der Kantonsbeitrag nur für eine Försterin oder einen Förster gewährt, auch wenn für die Betreuung des neuen grösseren Revieres mehrere Försterinnen oder Förster notwendig sind.

Die Leistungsabgeltung setzt sich aus einem Sockelbeitrag und einer leistungsbezogenen Entschädigung zusammen. Der Sockelbeitrag wird als flächenabhängige Pauschale den Grundaufwand für obligatorische Leistungen abgelten. Zum Grundaufwand zählen gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie beispielsweise die nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung des Schutzwaldes oder Aufsichts- und Überwachungsaufgaben im Wald. Der Leistungsbeitrag basiert hingegen auf der tatsächlich in einem Revier pro Jahr geschlagenen Holzmenge sowie der ausgeführten Jungwaldpflege. Weitere mit dem Amt für Wald und Naturgefahren vereinbarte Leistungen können insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit Naturgefahren sein. Diese werden zusätzlich entschädigt. Die kantonalen Beiträge zu Gunsten der Waldwirtschaft werden nicht gesenkt, jedoch bedeutend wirkungsvoller eingesetzt.

Im Weiteren werden mit der Revision Verfahren vereinfacht, namentlich die Rodungs-, Waldfeststellungs- und Projektgenehmigungsverfahren. Abschliessend kann mit der Zusammenfassung des Waldgesetzes und der dazugehörenden grossrätlichen Verordnung in einem Erlass eine übersichtlichere Darstellung der kantonalen Forstgesetzgebung erreicht werden.

Der Grosse Rat wird die Totalrevision des Waldgesetzes in der Junisession 2012 beraten.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01
- Kantonsförster Reto Hefti, Tel. 081 257 38 51


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel