Kommission für Gesundheit und Soziales befürwortet Teilrevision des kantonalen Familienzulagengesetzes
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Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen zuhanden des Grossen Rates vorberaten und empfiehlt sie dem Grossen Rat zur Annahme.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat unter dem Vorsitz von Grossrätin Gabriela Tomaschett-Berther beschlossen, dem Grossen Rat die Annahme der Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen (KFZG) zu beantragen. An der Sitzung teilgenommen haben auch Regierungsrat Hansjörg Trachsel sowie der Direktor der Sozialversicherungsanstalt, Carl Hassler.
Die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des KFZG betrifft die Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen Änderungen des Familienzulagengesetzes (FamZG), welche per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Gestützt auf die parlamentarische Initiative "ein Kind, eine Zulage" haben die eidgenössischen Räte den Geltungsbereich des FamZG auch auf die Selbstständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft ausgeweitet.
Die Kommission hat die von der Regierung erarbeitete Vorlage gutgeheissen und beantragt dem Grossen Rat Eintreten und Annahme. Zwei Minderheitsanträge, welche aus der Kommissionsmitte gestellt wurden, betreffen einerseits die Höhe der Kinderzulagen (inklusive einer Teuerungsanpassung) und andererseits die Möglichkeit für Familienausgleichskassen, für Arbeitnehmende und für Selbstständigerwerbende verschiedene Beitragssätze zu erheben. Die vorliegende Botschaft sieht demgegenüber einen Einheitssatz vor.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision des KFZG in der Augustsession 2012 behandeln.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Gabriela Tomaschett-Berther, Tel. 081 920 22 22
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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