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Das kantonale Fischereigesetz soll um einige zeitgemässe Neuerungen ergänzt sowie an die Tierschutzgesetzgebung des Bundes angepasst werden. Die Bündner Regierung hat das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement ermächtigt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes zu eröffnen.
 
Die geltende kantonale Fischereigesetzgebung hat sich grundsätzlich bewährt. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen jedoch mehrere notwendige und zeitgemässe Neuerungen im Fischereibereich umgesetzt werden. Zudem wird das kantonale Fischereirecht an die übergeordnete Tierschutzgesetzgebung des Bundes angepasst. Neu regelt das Bundesrecht den tiergerechten Umgang mit Fischen und Krebsen. Dadurch können einzelne kantonale Bestimmungen aufgehoben werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 25. Januar 2013.
 
Der Entwurf enthält unter anderem folgende Neuerungen:
  • Die Altersgrenze für den Bezug des Fischereipatentes zum halben Preis wird auf 18 Jahre angehoben. Somit können auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren das Fischereipatent zum günstigeren Tarif erwerben. Bisher galt dies nur für 14- und 15-jährige Fischerinnen und Fischer. 
  • Ein volljähriger Patentinhaber darf bis zu zwei Jugendliche bei der Fischerei beaufsichtigen, sofern er im Besitz eines Sachkundeausweises ist (Mitangelrecht). Der Ausweis ist eine Bestätigung über die erforderliche Grundausbildung und wird für den Bezug eines Jahres- (neu Saison-) oder Monatspatentes vorausgesetzt. 
  • Gewässer dürfen zum Fischen betreten werden, das generelle Watverbot im Kanton Graubünden wird aufgehoben. Die Regierung kann aber das Betreten von Gewässern zur Ausübung der Fischerei örtlich und zeitlich einschränken. 
  • Neu können Übungsgewässer ausgeschieden werden, die ausschliesslich der Aus- und Weiterbildung von Jung- und Neufischern dienen.
  • Der Kanton unterstützt nicht nur Massnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fische und Krebse, sondern neu auch zur Förderung der Fischerei. 
  • Für Entschädigungen bei technischen Gewässereingriffen ist nebst der Schmälerung des Fischertragsvermögens neu auch die Minderung des Lebensraumes für die Wassertiere massgebend.
Nicht geändert werden die Fischereipatentgebühren. Spätestens Anfang 2014 – wenn die Teilrevision des Fischereigesetzes voraussichtlich in Kraft tritt – sollen die Gebühren aber im Umfang der seit 2002 aufgelaufenen Teuerung erhöht werden. 


Hinweis:
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.gr.ch einsehbar (direkter Link). 


Auskunftsperson:
Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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