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In einer Botschaft an den Grossen Rat stellt die Regierung den Antrag für die Sicherung und Neuorganisation des Regionalflughafens Samedan, unter stärkerem Einbezug der öffentlichen Hand. Zum Zwecke des langfristigen Erhalts dieser wichtigen Verkehrsanlage sollen die kantonalen Flughafenliegenschaften einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Infrastrukturunternehmung des Kreises Oberengadin auf Basis eines Baurechts übertragen sowie in den nächsten Jahren Förderleistungen von Bund und Kanton von total 4 Mio. Franken ausgerichtet werden.
 
Der Regionalflughafen Samedan liegt mitten in einer der grössten und wertschöpfungsstärksten Tourismusdestinationen der Schweiz. Damit verfügt das Oberengadin als eine von ganz wenigen Destinationen im Alpenraum über einen eigenen Flughafen, was sich im internationalen Wettbewerb als grosser Standortvorteil erweist. Insbesondere die Fünfsternehotellerie und die damit zusammenhängenden touristischen Kernleistungen des Oberengadins profitieren von der direkten Anbindung an den Luftverkehr.
Aufgrund der in der Luftfahrt stark gestiegenen Anforderungen an die Grundinfrastruktur sowie der insbesondere saisonal bedingten beschränkten Ertragskraft dieses Alpenflughafens sieht sich die heutige Flughafenbetreiberin, die Engadin Airport AG, selbst nach einer Erhöhung der Landegebühren nicht in der Lage, die für die Modernisierung dieses ehemaligen Militärflughafens notwendigen Mittel zu erwirtschaften. Im Wissen um diese infrastrukturellen Schwierigkeiten wurde im Sommer 2010 auf Initiative der Standortgemeinde Samedan eine Steuerungsgruppe aus Vertretern des Kreises Oberengadin, der Oberengadiner Gemeinden, der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, der Engadin Airport AG, des Kantons Graubünden und Experten aus der Aviatik mit dem Auftrag eingesetzt, sich mit der Zukunft des Flughafens zu befassen. Der Gruppe gelang es, sich auf ein neues Organisationsmodell zu verständigen, das in Anerkennung der Flughafeninfrastruktur als Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes ein verstärktes Engagement durch die öffentliche Hand bei gleichzeitig grösserer Einflussnahme vorsieht.

Regionalflughafen als neue Aufgabe des Kreises Oberengadin
Bei einer Neukonzeption der Rechtsverhältnisse sollen die Infrastrukturanlagen organisatorisch und rechtlich von der Flughafenbetreiberin getrennt werden. Als Zielstruktur sind eine selbständige öffentlich-rechtliche Infrastrukturunternehmung des Kreises Oberengadin (INFRA) und eine private Betriebsgesellschaft vorgesehen. Infrastruktur und Grundeigentum sollen damit vollumfänglich im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben bzw. der öffentlichen Hand übertragen werden und entsprechend von dieser finanziert werden. Lediglich der Flugbetrieb soll weiterhin von einer Betriebsgesellschaft auf Basis einer Leistungsvereinbarung sowie im Rahmen der gültigen Betriebskonzession sichergestellt werden. Die INFRA wird gemäss Neukonzeption die Engadin Airport AG als bisherige Flughafenbetreiberin mit dem Betrieb des Regionalflughafens im Rahmen einer Leistungsvereinbarung beauftragen. Für die Nutzung der Flughafenanlagen hat die Engadin Airport AG der INFRA eine jährliche Fixpacht in der Grössenordnung von 760 000 Franken sowie eine umsatzabhängige Erfolgspacht abzuliefern.
Anlässlich einer Urnenabstimmung vom 23. September 2012 stimmte die Oberengadiner Bevölkerung mit grosser Mehrheit einer Teilrevision der Kreisverfassung, welche die Förderung und Führung des Regionalflughafens Samedan zur Kreisaufgabe erhob, zu und genehmigte die Ausführungsgesetzgebung sowie die Statuten der INFRA. Des Weiteren gewährte das Oberengadiner Stimmvolk einen Kredit von 0.5 Mio. Franken als Dotationskapital für die INFRA.

Masterplan für langfristige Flughafenentwicklung
Unter Berücksichtigung der Zielvorgabe einer sicheren, nachhaltigen, langfristig stabilen und bedarfsgerechten Anbindung des Oberengadins an den Flugverkehr wurde von Fachleuten des Flughafens Zürich ein Masterplan für den Regionalflughafen Samedan erarbeitet. In einem ersten Schritt sollen in den nächsten fünf Jahren die regulatorischen Vorgaben, um den Betrieb des Flughafens auf dem heutigen Ausbaustandard weiterführen zu können, erfüllt werden. Dazu gehören die Einführung eines Instrumentenlandeverfahrens, die Verlegung der Helikopterbetriebe, die Erstellung von Drehplätzen an den Pistenenden, die Verbreiterung der Rollwegverbindungen und die Erstellung eines Sicherheitszauns. Lediglich für diesen ersten Entwicklungsschritt, der aufgrund der geltenden Gesetzesvorschriften weitestgehend umgesetzt werden muss, wurden die Kosten ermittelt. Diese belaufen sich auf rund 8 Mio. Franken. Der Kanton beabsichtigt, an diese geplanten Investitionen in den nächsten fünf Jahren Förderleistungen von 4 Mio. Franken, wovon 2 Mio. Franken in Form eines rückzahlbaren Bundesdarlehens ausgerichtet werden, zu gewähren.

Über die Botschaft der Regierung und über das weitere Vorgehen wird der Grosse Rat in der Februarsession 2013 beraten. Eine Aufnahme der operativen Tätigkeit durch die INFRA ist per Anfang 2014 vorgesehen.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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