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Die Bündner Regierung hat die Restwassersanierung der Kraftwerke Hinterrhein verfügt. Zudem hat sie an der letzten Sitzung in diesem Jahr Beiträge gesprochen, mehrere Gesetze und Verordnungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt und Strassenprojekte gutgeheissen. 

Restwassersanierung der Kraftwerke Hinterrhein beschlossen
Die Regierung hat einen von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Massnahmenkatalog zur Restwassersanierung der Kraftwerke Hinterrhein AG (KHR) zum Beschluss erhoben. Die KHR wird verpflichtet, an den kantonalen Kraftwerksstufen festgelegte Dotierwassermengen abzugeben. Die Restwassersanierung erfolgt einvernehmlich unter Einbezug aller wichtigen Akteure: In der von der KHR lancierten Arbeitsgruppe vertreten waren auch die Umweltverbände WWF und Pro Natura sowie der Kantonale Fischereiverband. Die durch die Sanierungsmassnahmen verursachten Produktionseinbussen für die KHR werden gesamthaft noch als wirtschaftlich tragbar qualifiziert. Über die Sanierungsmassnahmen an den Wasserfassungen der internationalen Stufe entscheidet der Bund. Die Verfügung für die kantonalen Kraftwerksstufen ist mit der Sanierungsverfügung des Bundes abgestimmt.
Die KHR gehört zu den grössten Energieversorgungsunternehmen im Kanton Graubünden. Mit rund 1400 Millionen Kilowattstunden (KWh) trägt sie fast zu einem Fünftel an die jährliche Stromproduktion aus Bündner Wasserkraft bei. 

Elektronische Tourismusplattform Graubünden weiter unterstützt
Der Aufbau der elektronischen Tourismusplattform Graubünden (ePlattform GR) wird weiter vorangetrieben. Für Teilprojekte im nächsten Jahr hat die Regierung ein Kostendach von 470 000 Franken genehmigt. Vorbehalten bleibt die jeweilige Krediterteilung durch den Grossen Rat.
Die elektronische Tourismusplattform Graubünden ist Teil des seit 2006 laufenden Reformprojekts "Wettbewerbsfähige Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus". Mit der elektronischen Tourismusplattform ist es gelungen, eine Grundlage für alle Bündner Tourismusorganisationen, Graubünden Ferien sowie die Rhätische Bahn zu schaffen, welche es erlaubt, gemeinsam neue Gäste zu gewinnen und die Professionalität im Bereich der Informationstechnologie zu steigern. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt durch die Graubünden eTourism GmbH (Projektgruppe), welche von folgenden Partnern gegründet wurde: Graubünden Ferien, Destination Davos Klosters, Tourismusorganisation Engadin St. Moritz, Weisse Arena Gruppe und Rhätische Bahn. Seitens des Kantons nimmt das Amt für Wirtschaft und Tourismus Einsitz in die Projektgruppe. 

Letzte Phase der Lehrerweiterbildung in Rumantsch Grischun
Im Rahmen des Projekts "Rumantsch Grischun in der Schule" werden 2013/2014 die Oberstufenlehrpersonen aller Pioniergemeinden weitergebildet. Die Pädagogische Hochschule Graubünden hat von der Regierung den Auftrag erhalten, den Abschluss der Lehrerweiterbildung gemäss Grobkonzept "Rumantsch Grischun in der Schule" in diesem Zeitraum zu realisieren. Für den Auftrag werden – vorbehältlich der Genehmigung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat – insgesamt maximal 455 000 Franken aufgewendet. Per Ende 2014 wird ein Schlussbericht über die gesamte Lehrerweiterbildung im Rahmen des Projektes "Rumantsch Grischun in der Schule" erarbeitet. 

Elektronische Steuererklärung und weitere Neuerungen
Die Regierung setzt folgende vom Bündner Grossen Rat teilrevidierte Gesetze in Kraft und beschliesst die Anpassung der dazugehörenden Verordnungen beziehungsweise Ausführungsbestimmungen:
Steuergesetz. Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes wird auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Davon ausgenommen sind einzelne Artikel, die zusammen mit den entsprechenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer später folgen. Im Zuge der Gesetzesrevision wurden auch die Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung teilrevidiert. Neu wird die Steuerverwaltung ermächtigt, ab Steuerperiode 2012 die elektronische Einreichung der Steuererklärung zuzulassen. Die Einführung ist im Rahmen eines Testbetriebes für die Steuererklärung 2012 im zweiten Semester 2013 und umfassend ab Steuererklärung 2013 vorgesehen. Somit kann der Steuerpflichtige künftig wählen, ob er seine Steuererklärung elektronisch einreichen will.
Krankenpflegegesetz. Die Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) wird auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Damit werden auf Gesetzesstufe kantonale Anforderungen festgeschrieben, welche die Leistungserbringer, die sich für die Aufnahme auf die Spitalliste beziehungsweise die Erteilung eines Leistungsauftrages bewerben, zusätzlich zu denjenigen des Bundesrechts zu erfüllen haben. Ebenfalls wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um gegenüber den Leistungserbringern Sanktionen bei Nichterfüllung des Leistungsauftrages anordnen zu können.
Zur Umsetzung der Bundesvorgaben zur neuen Spitalplanung bedingt die Gesetzesrevision auch eine Anpassung der dazugehörenden Verordnung. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Krankenpflegegesetz beschlossen. Geändert wurden auch Bestimmungen im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung. Diverse Artikel der Verordnung wurden zudem an neue Begriffe und Bezeichnungen angepasst.
Gesetz über die Familienzulagen. Die Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen wird auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Gesetzesrevision erfordert eine Anpassung der dazugehörenden Ausführungsbestimmungen, weil neu alle Erwerbstätigen (also auch die Selbstständigerwerbenden) in nichtlandwirtschaftlichen Berufen Anspruch auf Familienzulagen haben. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen genehmigt. 

Berechnung der Prämienverbilligung geändert
Die Regierung hat bei der Berechnung der Prämienverbilligung eine Korrektur vorgenommen. Für die Festlegung der für die Prämienverbilligung massgebenden Prämien werden die vom Bund festgelegten monatlichen Durchschnittsprämien neu um zehn Prozent (bisher acht Prozent) reduziert. Damit kann der Aufwand bei der Prämienverbilligung um zwei Millionen Franken verringert werden. Eine entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Klosters-Serneus: Das neue Projekt für die Verbauung des Dorfbachs Serneus der Gemeinde Klosters-Serneus wird mit Auflagen genehmigt. Es wird ein Geschieberückhaltebecken mit einem Auffangvolumen von rund 2000 Kubikmetern errichtet, das gleichzeitig als Hochwasserentlastungsanlage funktioniert. Der Kantonsbeitrag an das Projekt beträgt im Maximum 107 800 Franken. 
  •  Val Müstair: Der Gemeinde Val Müstair wird für den Abwasseranschluss an die ARA Obervinschgau und für die Umnutzung des Nachklärbeckens der ARA Sot Rivas in ein Regenbecken ein Beitrag von höchstens 223 234 Franken zugesichert. Die ARA Sot Rivas ist veraltet, und die ARA Obervinschgau der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol verfügt über eine ausreichende Kapazität zum Anschluss des Münstertals.
  • Domat/Ems: An den Unterhalt des Durchgangsplatzes für ausländische Fahrende "Tuleu" werden der Gemeinde Domat/Ems neu jährlich pauschal 10 000 Franken (bisher 3000 Franken) ausgerichtet. Der Aufwand im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Durchgangsplatzes hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen, was mit steigenden Kosten zulasten der Standortgemeinde verbunden ist.
  • Grüsch: Die Totalrevision des Kurtaxengesetzes der Gemeinde Grüsch vom 23. November 2012 wird genehmigt.
  • Bonaduz: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz vom 5. Dezember 2012 wird genehmigt.
  • Arosa / Chur: Dem Zusammenschluss der Gemeinden Arosa, Calfreisen, Castiel, Chur, Haldenstein, Langwies, Lüen, Maladers, Molinis, Peist, St. Peter-Pagig und Tschiertschen-Praden zum Grundbuchkreis Plessur mit den beiden Grundbuchämtern Arosa und Chur per 1. Januar 2013 wird zugestimmt. Mit dem Zusammenschluss wird der Gemeindefusion im Schanfigg (neue Gemeinde Arosa) Rechnung getragen.
  • Brusio / Poschiavo: Der Vereinigung der Grundbuchführung der Gemeinden Brusio und Poschiavo im neuen Grundbuchkreis Valposchiavo per 1. Januar 2013 wird zugestimmt.
  • Oberengadin: Der vom Kreisrat Oberengadin am 26. Januar 2012 beschlossene regionale Gesamtrichtplan wird genehmigt. Der kantonale Richtplan wird in einigen Kapiteln entsprechend angepasst.
  • Mittelbünden: Die Statuten des Gemeindeverbandes "Forst-/Werkbetrieb Albula" werden genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • ViamalaInfra Betriebsgenossenschaft: Der ViamalaInfra Betriebsgenossenschaft wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an das Projekt "Erneuerung Infrastruktur Viamala-Schlucht" ein Darlehen des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) von 470 000 Franken gewährt. Als Äquivalenzleistung zum NRP-Darlehen wird ein Kantonsbeitrag von 79 120 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.
    Mit dem Projekt soll die Besucherinfrastruktur in der Viamala-Schlucht an die heutigen Gästebedürfnisse angepasst werden. Es beinhaltet die Erneuerung des Treppenabstiegs, eine neue Brücke in der Schlucht, ein neues Ticketsystem, die Renovation des Kiosk sowie der WC-Anlagen, der Neubau des Materialmagazins sowie einer zweiten Verkaufsstelle.
  • PostAuto Schweiz AG: Der PostAuto Schweiz AG, Region Graubünden, wird für den Einbau von Fahrgastinformationssystemen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz in die Postautos auf verschiedenen Linien in Graubünden ein Kantonsbeitrag von maximal 360 000 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
  • Neuer Anschluss Celerina: Die Regierung hat das geänderte Auflageprojekt für die Korrektion der Engadinerstrasse, Umbau Anschluss Celerina, genehmigt. Das Projekt beinhaltet einen Verkehrskreisel mit einem Durchmesser von 32 Metern im Bereich der heutigen Unterführung Bahnhof Staz, wobei sowohl die Ortschaft Celerina als auch der Bahnhof Staz mit je einem Kreiselanschlussarm erschlossen werden. Die Gesamtkosten des Auflageprojektes betragen rund 17 Millionen Franken. Gleichzeitig wird ein Projekt der Gemeinde Celerina realisiert, welches die Errichtung eines neuen Lärmschutzdamms entlang der Engadinerstrasse sowie einer Lärmschutzwand auf der neuen Innbrücke und einen Ausbau der Gemeindestrasse Via Bambas-ch vorsieht.
  • Strassenkorrektion Lumneins: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Oberalpstrasse, Lumneins, wird genehmigt. Der Abschnitt im Bereich des Weilers Lumneins entspricht nicht mehr den Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen des Hauptstrassennetzes. Zudem sieht das Projekt eine harmonischere Linienführung vor.
Im Weiteren hat die Regierung 1,78 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Chlusstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Landquartbrücke Felsenbach
- Julier-/Malojastrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Silvaplana
- Berninastrasse: Belagsarbeiten Anschluss Viano


Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat in dem zu Ende gehenden Jahr 44 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1246 Beschlüsse (Vorjahr: 1153) gefasst.
Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2013 an Hansjörg Trachsel, Vorsteher des Departementes für Volkswirtschaft und Soziales, über. Vizepräsident wird Mario Cavigelli, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern frohe und besinnliche Festtage und zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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