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Als erstes Gesetzgebungsprojekt im Zuge der Gebietsreform im Kanton Graubünden soll das Notariatsgesetz angepasst werden. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung dazu freigegeben. Zudem hat sich die Regierung mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst. 

Bündner Regierung startet die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Notariatsgesetzes
Das Notariatsgesetz muss aufgrund der Gebietsreform und der Aufhebung der Kreise als Trägerschaft öffentlicher Aufgaben revidiert werden. Dabei werden insbesondere die Aufgaben der Kreisnotarinnen und Kreisnotare neu geregelt. Der Entwurf sieht vor, dass die Aufgaben der wegfallenden Kreisnotarinnen und Kreisnotare je nach Bedarf in einem bestimmten Tätigkeitsgebiet von so genannten Amtsnotarinnen und Amtsnotaren weitergeführt werden. Deren Wahl erfolgt auf Antrag der betreffenden Regionen durch die Regierung.
Die Bündner Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis zum 15. April 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Die Überlegungen der Regierung sind im Vernehmlassungsbericht zusammengefasst. Die Unterlagen können von der Homepage des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (www.djsg.gr.ch) abgerufen oder beim Departement bestellt werden.
Die vorliegende Teilrevision des Notariatsgesetzes ist das erste Gesetzgebungsprojekt, welches im Rahmen der Gebietsreform in die Vernehmlassung geschickt wird. Weitere Gesetzgebungsprojekte und damit einhergehende Vernehmlassungen folgen. 

Bestimmungen zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung überarbeitet
Die Regierung hat die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden in einer neuen Verordnung totalrevidiert. Die für die Berechnung der Förderleistungen massgebenden Normkosten werden in der Verordnung praktisch fixiert; die Regierung orientiert sich bei der Festlegung der Normkosten an den Aufwendungen der anerkannten Anbietenden aus den Vorjahren.
Vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen sind Angebote im Rahmen der weiter gehenden Tagesstrukturen sowie die Betreuung während der Blockzeit gemäss neuer Schulgesetzgebung. Ab Inkrafttreten der neuen Schulgesetzgebung per 1. August 2013 hat die Schulträgerschaft (Gemeinde) auch den Bedarf für die weiter gehenden Tagesstrukturen festzulegen. Insofern wird ein Bedarf an der familienergänzenden Kinderbetreuung nur vorliegen, sofern kein entsprechendes Angebot im Rahmen der weiter gehenden Tagesstrukturen besteht. 

Wöchentliche Unterrichtszeit im Kindergarten vorübergehend geregelt
Die neue Schulgesetzgebung im Kanton Graubünden gibt der Regierung die Kompetenz, einen Lehrplan für alle Stufen der Volksschule zu erlassen, neu auch für den Kindergarten. Bis zum Vorliegen des interkantonalen Lehrplans für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone (Lehrplan 21), mit dem gleichzeitig auch die wöchentliche Unterrichtszeit geregelt wird, hat die Regierung auf der Kindergartenstufe eine minimale Dotation von 20 Stunden festgelegt, wobei die Randauffangzeiten darin enthalten sein können. Gemäss ab 1. August 2013 geltendem Gesetz umfasst im Kindergarten die Blockzeit am Vormittag mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden. 

Erneut 290 Ferienwohnungskontingente für Graubünden
Für 2013 wurden dem Kanton Graubünden vom Bundesrat erneut 290 Bewilligungskontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland zugeteilt. Zudem können 266 im Vorjahr nicht gebrauchte Kontingentseinheiten auf das laufende Jahr übertragen werden. Nach der Zuteilung aller Vorjahreskontingente werden die kantonalen Bewilligungskontingente 2013 wie folgt verteilt: 240 Kontingente für Objekte in Gesamtüberbauungen und 50 Kontingente für den Erwerb von Einzelobjekten. 


Aus Gemeinden und Regionen
  • Lantsch/Lenz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Lantsch/Lenz vom 28. März 2012 wird genehmigt. Die Genehmigung der Nutzungsplanung Tschividains erfolgt ausdrücklich ohne jegliches Präjudiz für weitere Planungen zur Ermöglichung von Stallumnutzungen. Mit einem Monitoring wird zudem sichergestellt, dass die 17 neu unter Schutz gestellten Bauten der Maiensässsiedlung Tschividains auch langfristig dem bewilligten Zustand entsprechen und dass die vereinbarten Wiederherstellungs- und Gestaltungsmassnahmen umgesetzt werden.
  • Davos: Der regionale Gesamtrichtplan der Gemeinde Davos vom 19. April 2012 wird genehmigt. Der kantonale Richtplan wird in einigen Kapiteln angepasst. Im Bereich Tourismus enthält der Gesamtrichtplan zwei Skigebietsverbindungen (Jakobshorn-Rinerhorn und Schatzalp-Parsenn), drei Verkleinerungen von Skigebietserweiterungen (Pischa, Jakobshorn und Rinerhorn), die Aufstufung einer Skigebietserweiterung (Jakobshorn) und eine neue Zubringeranlage (Wolfgang-Meierhofertäli).
  • Tamins: Das Ausbauprojekt der Gemeinde Tamins für den Belagseinbau auf dem Veloweg Tamins – Felsberg mit einer Gesamtlänge von rund 2,5 Kilometern wird genehmigt. An die Kosten des Projektes wird ein maximaler Kantonsbeitrag von 171 000 Franken entrichtet.
  • Malans: Für die Kantonsstrasse in Malans (innerorts), Abschnitt Verzweigung zur Sägereistrasse bis Ende der Kantonsstrasse, wird die Höchstlänge für Fahrzeuge auf zwölf Meter beschränkt.
  • Fideris, Furna, Jenaz und Schiers: Die Statuten des Schulverbandes Fideris – Furna – Jenaz – Schiers werden genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Dachverband Graubünden Holz: Die Regierung hat eine neue Leistungsvereinbarung 2013 bis 2016 mit dem Dachverband Graubünden Holz genehmigt. Dem Dachverband wird darin ein Beitrag von jährlich 295 000 Franken zugesichert. Die vereinbarten Aufgaben umfassen unter anderem: Ausbau und Professionalisierung der digitalen Holzplattform, Förderung der Innovationen durch Wissens- und Technologietransfer sowie Stärkung der Kooperationsbereitschaft in der Branche.
  • Firma Holcim AG: Der Firma Holcim AG in Untervaz wird an die Erneuerung ihrer privaten Anschlussgleisanlage in Zizers/Untervaz ein Investitionsbeitrag von maximal 129 100 Franken zugesichert.
  • Klibühni, Das Theater: Der Klibühni, Chur, wird für das Veranstaltungsprogramm im Jahr 2013 eine Defizitgarantie von maximal 200 000 Franken zugesprochen.
 
Strassenprojekte
Die Regierung hat 2,9 Mio. Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Strassenkorrektion Punt Russein
- Julierstrasse: Belagsarbeiten Strassenkorrektion Gross Kehr 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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