Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung für die Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform gestartet. Die Anschlussgesetzgebung beinhaltet die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen, die organisatorische Ausgestaltung der Regionen sowie zahlreiche formelle Anpassungen, welche dem Wegfall der Kreise, Bezirke und Regionalverbände Rechnung tragen.
Am 23. September 2012 hat das Bündner Stimmvolk der Teilrevision der Kantonsverfassung vom 13. Juni 2012 mit 31 788 zu 9410 Stimmen zugestimmt. Ab 2015 sollen damit im Kanton Graubünden elf Regionen als Aufgabenträgerinnen zur Verfügung stehen und die heutigen elf Bezirke, 14 Regionalverbände und 39 Kreise ablösen können.
Die nun notwendige Anschlussgesetzgebung regelt unter anderem die Zuteilung der Gemeinden zu den Regionen, deren organisatorische Ausgestaltung sowie zahlreiche formelle Anpassungen. Sie berücksichtigt den Wegfall der Bezirke, Regionalverbände und Kreise. Wo die Anpassungen über formelle Inhalte hinausgehen, sind eigenständige Vernehmlassungsvorlagen vorgesehen. Die Teilrevisionen des Notariatsgesetzes und des Lotteriegesetzes wurden bereits in die Vernehmlassung gegeben.
Zuteilung der Gemeinden zu den Regionen
Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Zuteilung der Gemeinden zu den Regionen bildet die Aufteilung nach den heutigen Bezirken. Nur in wenigen Fällen erscheinen Anpassungen sinnvoll. Diesen lag die Überlegung zugrunde, dass denkbare Gemeindezusammenschlüsse innerhalb der gleichen Region stattfinden sollten und funktionale Räume möglichst nicht durchschnitten werden sollten. In diesem Sinne wurde die Gemeinde Mutten der Region Viamala (statt Albula) und die Gemeinde Haldenstein der Region Plessur (statt Landquart) zugewiesen. In Bezug auf die Gemeinden Flims und Trin erfolgte deren Zuweisung zur Region Imboden. Die Gemeindeversammlung Trin hat sich bereits eindeutig dafür ausgesprochen. In der Gemeinde Flims dürfte eine entsprechende Willenskundgabe des Stimmvolkes noch anstehen. Es liegt dann in der Kompetenz des Grossen Rates, in Kenntnis der Willensäusserungen der Gemeinden, die Zuteilung der Gemeinden im Einteilungsgesetz vorzunehmen.
Organisatorische Ausgestaltung der Regionen
Die organisatorische Ausgestaltung der Regionen berücksichtigt die Weichenstellungen des Grossen Rates, die er in der Februarsession 2011 bei der Beratung der Gemeinde- und Gebietsreform vorgenommen hat. Bei den Regionen soll es sich nicht um eine eigentliche dritte staatliche Ebene im Kanton handeln, sondern um ein Gefäss der wirksamen Aufgabenerfüllung vornehmlich für die Gemeinden. Die Regionen sollen der überkommunalen Aufgabenerfüllung dienen, ohne jedoch der Gemeindereform entgegenzustehen, die langfristig von einer Anzahl Gemeinden unter 50 ausgeht. Die Vernehmlassungunterlagen sehen zwei Varianten vor. Eine, welche es den Regionen erlauben würde, frei über die Wahl und die Zusammensetzung ihrer Organe zu entscheiden. Die Regierung favorisiert in Abwägung der Vor- und Nachteile sowie aufgrund der klaren Weichenstellungen des Grossen Rates (vgl. Protokoll Grosser Rat, Februar 2011, S. 626 ff.) hingegen die Hauptvariante. Diese beinhaltet eine Präsidentenkonferenz als eigentliche Entscheidplattform der Region, worin die Gemeindepräsidentinnen bzw. Gemeindepräsidenten von Amtes wegen Einsitz nehmen. Aus der Mitte der Präsidentenkonferenz heraus wird ein Regionsausschuss bestellt. Die Führung der Region obliegt dabei grundsätzlich der Präsidentenkonferenz.
Terminplan
Die Beratung der Anschlussgesetzgebung durch den Grossen Rat soll in der Aprilsession 2014 stattfinden können. Damit haben die Regionsgemeinden Gelegenheit, bis Ende 2014 den Vorgaben entsprechende Regionsstatuten erlassen zu können.
Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis
30. Juni 2013. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.gr.ch abrufbar (
Publikationen / Vernehmlassungen).
Filmbeitrag:
Zu diesem Thema ist unter
www.gr.ch ein Video in allen drei Kantonssprachen aufgeschaltet.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden