Als Folge der Gebietsreform im Kanton Graubünden müssen auch die Strukturen der Betreibungs- und Konkurskreise angepasst werden. Die Regierung hat die Vernehmlassung zu einem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs gestartet. Vorgeschlagen wird ein Modell mit einem Betreibungs- und Konkurskreis pro Region.
Mit der Gebietsreform in Graubünden werden die 39 Kreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen aufgelöst und die 14 Regionalverbände und elf Bezirke werden zu elf Regionen zusammengefasst. Diese Reorganisation der mittleren staatlichen Ebene hat auch einen Einfluss auf das Betreibungs- und Konkurswesen im Kanton. Heute bildet jeder politische Kreis einen Betreibungskreis, jeder Bezirk einen Konkurskreis. Jedoch können zwei oder mehrere Kreise beziehungsweise Bezirke die Führung und Verwaltung der Betreibungs- und Konkursämter zusammenlegen. Davon wurde bereits Gebrauch gemacht, so dass heute im Kanton noch 25 Betreibungskreise bestehen.
In einem Entwurf zu einem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs fasst die Regierung ihren Vorschlag für eine neue Ausgestaltung der Betreibungs- und Konkurskreise zusammen. Demnach bildet in Zukunft jede Region einen Betreibungs- und Konkurskreis. Damit soll auch die heutige Trennung der beiden Kreise aufgehoben werden, diese Aufteilung hat sich in der Praxis nicht bewährt. Den Regionen soll es offen stehen, ihre Betreibungs- und Konkursämter überregional zusammenzulegen. Zudem sollen sie die Möglichkeit haben, Aussenstellen einzurichten. Wie die Betreibungs- und Konkursämter organisiert sind, sollen die Regionen regeln. Einige Grundzüge werden jedoch im Gesetz einheitlich geregelt.
Im Vernehmlassungsentwurf wird auch eine Alternative zu diesem Strukturmodell aufgezeigt. Dabei würden elf regionale Betreibungskreise und ein kantonaler Konkurskreis geschaffen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass den neu geschaffenen Regionen mit der Gebietsreform justiznahe und administrative Aufgaben übertragen werden sollen, bevorzugt die Regierung aber die Lösung mit elf Betreibungs- und Konkurskreisen.
Heute sind die geltenden Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs auf Verordnungsstufe festgelegt. Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz soll abschliessend eine verfassungskonforme Lösung geschaffen werden.
Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 13. September 2013. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter
www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01,
christian.rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden