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Im Kantonsamtsblatt vom 13. Juni 2013 veröffentlichte die Gemeinde Laax eine Planungszone für die Förderbereiche touristische Bewirtschaftung. Der Kanton will sich dagegen zur Wehr setzen.

Der Kanton hat Kenntnis genommen vom Entscheid der Gemeinde Laax vom 10. Juni 2013, eine Planungszone zu erlassen. Dagegen wird er sich mit Beschwerde zur Wehr setzen. Mit Bedauern stellen das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit und das Amt für Migration und Zivilrecht fest, dass sich durch das Vorgehen der Gemeinde ein Rechtsstreit zwischen dem Kanton und der Gemeinde nicht verhindern lässt.

Mit diesem Vorgehen will die Gemeinde offensichtlich die Eröffnung des geplanten Asylzentrums im Hotel Rustico in Laax verhindern. Der Kanton hält weiterhin am Standort Laax sowie am kantonalen Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Personen des Asylbereichs fest. Demnach soll weiterhin darauf verzichtet werden, Asylsuchende prozentual auf die Gemeinden zu verteilen. Durch den Entscheid der Gemeinde Laax ergibt sich eine Verzögerung von einigen Monaten für den Bezug des Asylzentrums in Laax und eine vorübergehende zusätzliche Belastung der Stadt Chur im Erstaufnahmezentrum und der Gemeinden Cazis, Davos und Schluein in den Transitzentren, allenfalls auch Grüsch/Valzeina im Ausreisezentrum. Die Gemeinden wurden heute über diese Tatsache informiert. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch (ab 17.00 Uhr)
- Marcel Suter, Leiter Amt für Migration und Zivilrecht , Tel. 081 257 25 21, E-Mail marcel.suter@afm.gr.ch  
 
 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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