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Die Regierung hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) ausgewertet. Das Reformprojekt findet in seinen Grundzügen breite Unterstützung. Gegenüber mehreren Elementen der Vorlage bestehen jedoch kräftige Vorbehalte. Soweit mit den übergeordneten Zielen und der Gesamtkonzeption vereinbar, möchte die Regierung die Anliegen berücksichtigen.

Von Mitte Dezember 2012 bis Ende März 2013 konnten die Parteien, Gemeinden, Regionalverbände und interessierte Organisationen im Kanton zum Projekt FA-Reform Stellung nehmen. Zudem wurden seit Mitte Januar 2013 zahlreiche regionale Informationsanlässe durchgeführt. Insgesamt gingen 147 Stellungnahmen ein. 

Ein grosses "JA, aber"
Die Ziele und die Grundkonzeption der FA-Reform werden von allen Parteien und einer Grosszahl der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt. Die Regierung sieht sich in ihrer Überzeugung bestärkt, dass ein umfassender Handlungsbedarf besteht. Der bestehende Finanzausgleich ist grundlegend zu erneuern und die Finanzierung der Kantons- und Gemeindeaufgaben ist einfacher und klarer zu regeln.

Die Hauptkritikpunkte gegenüber der Vorlage lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Es handle sich immer noch um eine zu komplexe und zu umfassende Vorlage.
  • Den Gemeinden würde die Finanzierung jener Aufgaben übertragen, die für sie schwierig zu vollziehen, budgetieren sowie einzugrenzen seien und die eine hohe Ausgabendynamik aufweisen würden.
  • Die Vorlage würde vor allem die Tourismusgemeinden zu stark belasten.
  • Die bestehenden Fusionshemmnisse würden nicht konsequent genug abgebaut.
  • Um die Regionen für bestimmte Aufgaben einzusetzen, sei die Gebietsreform zu wenig weit fortgeschritten.
  • Der Kanton dürfe sein bisheriges finanzielles Engagement insbesondere im Unterstützungswesen und in der Volksschule nicht abbauen.
  • Der Zeitplan für die Verabschiedung der Botschaft durch die Regierung sei zu eng.
Regierung nimmt Anliegen ernst
Gestützt auf diese Rückmeldungen will die Regierung die FA-Reform weiter vereinfachen und auch den Terminplan etwas strecken. Die Reform soll sich ganz auf die Zahlungsströme zwischen dem Kanton und den Gemeinden konzentrieren. Die bestehende Aufgabenteilung bleibt unverändert und die Regionen werden durch die Reform nicht mehr tangiert.

Die Konzeption des Ressourcenausgleichs (RA) als zentrales Ausgleichsinstrument wird anerkannt. Die Forderungen in Bezug auf die Bemessung des Ressourcenpotenzials jeder Gemeinde sowie in Bezug auf das Ausgleichsvolumen gehen teilweise weit auseinander. Insbesondere aus Tourismusgemeinden stammt die Forderung, wonach die für die Ressourcenstärke massgebende Personenzahl nicht nur auf der Wohnbevölkerung basieren soll, sondern auch das Total der steuerpflichtigen Personen angemessen zu berücksichtigen sei. Diesem Anliegen möchte die Regierung Rechnung tragen.

Auch der Gebirgslastenausgleich (GLA) wird in seiner Grundkonzeption gutgeheissen. Verschiedene Hinweise betrafen die Verteilungskriterien, insbesondere den Schülerindex. Die Regierung möchte die Dotierung des GLA verstärken, was vor allem den Gemeinden mit vielen Fraktionen und Streusiedlungen zugutekommen soll. Die Verteilungskriterien sollen die Lasten der Gemeinden besser berücksichtigen.

Im Sozialbereich stiessen die geplante Ablösung des bestehenden vierstufigen Clearing-Systems durch einen neuen Lastenausgleich Soziales (SLA) und die geplante Dotierung des SLA teilweise auf Unverständnis. Es wird eine verstärkte Ausgleichswirkung gefordert. Die kommunale Finanzierung der regionalen Sozialdienste wird mehrheitlich als sachgerecht angesehen. Hingegen wird die Möglichkeit zu deren Übertragung auf die (künftigen) Regionen als verfrüht betrachtet. Die Regierung möchte auch hier Anpassungen vornehmen.

Im Bereich der Volksschule zeigt sich grosser Widerstand gegen eine Reduktion der kantonalen Pauschalbeiträge an die Gemeinden. Zudem werden zusätzliche Beiträge für den Unterricht fremdsprachiger Kinder als nötig erachtet. Die Regierung möchte das kantonale Engagement im Volksschulbereich insgesamt erhalten, dabei aber eine bessere Lastenorientierung seiner Beiträge erreichen. Zudem sollen Kantonsbeiträge auch an innerkommunale Schülertransporte geleistet werden, um nicht ein neues Fusionshindernis zu schaffen. Damit lassen sich auch die Anliegen im Schulbereich berücksichtigen.

Punktuellen Korrekturbedarf erkennt die Regierung in Bezug auf die kommunale Mitfinanzierung der Untergymnasien. Absehen möchte die Regierung schliesslich auch von der geplanten finanziellen Entflechtung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Die Botschaft an den Grossen Rat terminiert die Regierung neu für die Dezembersession 2013. In Diskussion stand die Oktobersession 2013. Als Ziel bleibt die Umsetzung der FA-Reform auf den 1. Januar 2015.

Wir sind den Gemeinden einen fairen und modernen Finanzausgleich schuldig. Die vorgesehenen Korrekturen am Projekt werden wesentlich dazu beitragen, dass die Reform gelingt. 
 

Hinweis:
Zu diesem Thema ist unter www.gr.ch in den Sprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch ein Video aufgeschaltet. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch  
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail: thomas.kollegger@afg.gr.ch
- Urs Brasser, Finanzsekretär, Tel. 081 257 32 12, E-Mail: urs.brasser@dfg.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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