Pistenmaschinen und weitere Arbeitsmotorfahrzeuge sollen in Zukunft von der Verkehrssteuer befreit werden. Die Bündner Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr.
Mit der Vorlage an das Parlament kommt die Regierung einem Auftrag des Grossen Rates nach. In der Junisession 2012 überwies der Rat einen Auftrag betreffend Verkehrssteuerbefreiung für Pistenmaschinen. Da mit Pistenmaschinen keine Strassen benützt werden, sollen deren Halter auch keinen Beitrag zur Deckung der allgemeinen Strassenlasten leisten müssen. In der Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr geht die Regierung aber einen konsequenten Schritt weiter: Da auch mit anderen Arbeitsmotorfahrzeugen – etwa Planierwalzen oder Strassenfertiger – keine Strassen im eigentlichen Sinn befahren werden, soll die Verkehrssteuerbefreiung auf solche Fahrzeuge ausgeweitet werden. Die von der Regierung vorgeschlagene Formulierung lautet wie folgt: Keine Verkehrssteuern werden erhoben für "Arbeitsmotorfahrzeuge, die in der Regel zu ihrem Einsatzort transportiert werden müssen". Die durch die Regelung verursachten Verkehrssteuerausfälle werden insgesamt auf rund 120 000 Franken pro Jahr beziffert.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2013 behandeln. Die Gesetzesrevision soll auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail:
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden