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Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) kommt aufgrund der getroffenen Abklärungen zur Rolle der kantonalen Instanzen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals zum Ergebnis, dass diese sich korrekt und im Rahmen ihrer Kompetenzen verhalten haben. 

Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals (damalige Hoteba AG) durch die Gemeinde Vals haben sich Fragen zur Rolle der kantonalen Instanzen ergeben. Die GPK hat im Rahmen ihrer Aufgabe als Verwaltungsprüfungsinstanz beschlossen, Abklärungen dazu zu treffen. Dabei wurde sie massgeblich von der kantonalen Finanzkontrolle unterstützt.

Bei diesen Abklärungen hat sich die GPK auf die Rolle der kantonalen Instanzen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals beschränkt. Dazu hat sie die Aushändigung und Prüfung der kantonalen Akten veranlasst. Die GPK hat auch die damals und heute zuständigen Gemeindebehörden von Vals angefragt, ob sie der GPK Dokumente verfügbar machen könnten, welche Rückschlüsse auf das Verhalten der kantonalen Instanzen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Therme Vals zulassen. Aus diesen Anfragen resultierten keine Ergebnisse, welche weitere Schritte der GPK erfordert hätten.

Aufgrund der getroffenen Abklärungen auf der Grundlage der vorliegenden Dokumente kommt die GPK zum Schluss, dass sich die kantonalen Instanzen korrekt und im Rahmen ihrer Kompetenzen verhalten haben. 
 
 
Auskunftsperson:
Cristiano Pedrini, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Tel. 079 249 52 65


Gremium: Geschäftsprüfungskommission
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission
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