Die Bündner Regierung hat ein Konzept zur Realisierung eines Nationalen Kompetenzzentrums für die Kleinviehhaltung im Gutsbetrieb Waldhaus in Chur genehmigt. Im Weiteren hat die Regierung verschiedene Beiträge gesprochen.
Nationales Kompetenzzentrum für die Kleinviehhaltung in Chur
Am landwirtschaftlichen Gutsbetrieb Waldhaus in Chur wird ein nationales Kompetenzzentrum für die Kleinviehhaltung errichtet. Die Regierung hat ein Betriebskonzept für den Aufbau des Kompetenzzentrums durch das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof genehmigt. Der Aufbau erfolgt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) für die Schaffung tiertherapeutischer Angebote für psychisch kranke Menschen aus der benachbarten Klinik Waldhaus. Das Betriebskonzept zeigt, wie der Flächenbedarf des Kompetenzzentrums Kleinvieh und der PDGR am Gutsbetrieb abgedeckt werden kann.
Die Führung des Gutsbetriebs Waldhaus geht per 1. Januar 2014 von den PDGR auf den Plantahof über. Der Personalbestand des Gutsbetriebes wird vom Plantahof übernommen. Das nationale Kompetenzzentrum für die Kleinviehhaltung soll sich zum neuen Standbein des Plantahofs entwickeln. Der Plantahof strebt mit diesem Projekt eine Professionalisierung der wirtschaftlich interessanten Kleinviehhaltung an, und er möchte gesamtschweizerisch eine Vorreiterrolle in diesem Bereich einnehmen. Vorbehalten bleibt die Bewilligung des Nachtragskredites durch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates.
Das Hochbauamt wird mit der Planung der notwendigen baulichen Anpassungen beim Gutsbetrieb Waldhaus beauftragt. Die vorhandenen Stallungen werden zu tierfreundlichen Kleinviehstallungen umgebaut. Als künftiger Tierbestand sind 60 Milchziegen, 60 Milchschafe, 40 Mutterschafe und deren Jungtiere vorgesehen. Es wird kein Milchvieh mehr am Gutsbetrieb Waldhaus geführt werden. Die Tiere werden verkauft.
Brief an Aargauer Regierung zum Italienisch-Angebot auf der Oberstufe
Die Bündner Regierung setzt sich für die Förderung der italienischen Landessprache auch ausserhalb des Kantons ein. Wie die Regierung in einem Brief an den Aargauer Regierungsrat schreibt, hat sie mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass im Kanton Aargau das Angebot im Fach Italienisch an der Oberstufe aufgrund von Sparmassnahmen reduziert werden soll. Im August 2013 hat der Aargauer Regierungsrat im Rahmen einer Leistungsanalyse ein Massnahmenpaket beschlossen, das zu einer Entlastung des Staatshaushalts führen soll. Unter anderem soll Italienisch als Wahlfach nur noch in der 4. Oberstufe angeboten werden. Bisher konnte Italienisch in der 3. und 4. Klasse aller Schultypen der Aargauer Oberstufe als Wahlfach belegt werden. Die Bündner Regierung gelangt mit der Bitte an den Aargauer Regierungsrat, den Entscheid betreffend die Reduktion des Italienischunterrichts in der Volksschule zu überdenken. Eine Reduktion oder eine Streichung des Italienischunterrichts steht nach Ansicht der Regierung nicht in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz).
Fremdsprachen-Initiative mit 3709 gültigen Unterschriften
Die am 27. November 2013 bei der Standeskanzlei eingereichte Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache in der Primarschule (Fremdsprachen-Initiative)" ist mit 3709 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Gesetzesinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Die Initiative wird zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement überwiesen.
Submissions-Schwellenwerte erhöht
Die Regierung hat die Schwellenwerte des kantonalen Submissionsgesetzes auf den 1. Januar 2014 angepasst. In Erfüllung eines Auftrages aus dem Grossen Rat werden die Schwellenwerte im Nicht-Staatsvertragsbereich auf die maximalen Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen erhöht. Die neuen Schwellenwerte werden im Kantonsamtsblatt publiziert.
Negative Teuerung, unveränderte Grundlöhne
Die Grundlöhne der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen bleiben 2014 unverändert. Auf Beschluss der Regierung wird die negative Teuerung auf den 1. Januar 2014 nicht ausgeglichen.
Bis Ende November 2013 beläuft sich der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise auf 103,3 Punkte. Die Differenz zum ausgeglichenen Indexstand per Ende November 2010 von 104,2 Punkten beträgt minus 0,9 Punkte. Bis zu einem Indexstand von 104,2 Punkten gilt die Teuerung nach wie vor als ausgeglichen.
Aus Gemeinden und Regionen
- St. Moritz: Der Gemeinde St. Moritz wird an den Bau der Skisprungschanzenanlage St. Moritz ein Kantonsbeitrag im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) von 1,5 Millionen Franken zugesichert. Hinzu kommt ein NASAK-Bundesbeitrag von 1,9 Millionen Franken. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Trägerschaft der neuen Schanzenanlage für die Durchführung von internationalen Wettkämpfen einsetzt. Das Stimmvolk von St. Moritz hat für den Bau der Anlage am 24. November 2013 einem Bruttokredit von 11,5 Millionen Franken zugestimmt.
- Felsberg: Der von der Gemeinde Felsberg beschlossene Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Teilrevision, Chrüzli, vom 22. September 2013 wird genehmigt. Mit der neuen Nutzungsplanung wird die Erschliessung zur südlichen Bauzeile der Gemeinde über die Erschliessungsstrasse "Under Chrüzli" verbessert.
- Castaneda: Das im Auftrag der Gemeinde Castaneda vom Amt für Wald und Naturgefahren eingereichte Projekt "Schutzdamm Nadro" wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 342 000 Franken zugesichert. Mit dem Projekt wird der Schutz des Siedlungsgebietes von Castaneda und der Strasse zwischen Nadro und Castaneda vor Felsstürzen sichergestellt. Es wird ein Schutzdamm mit einer Höhe von vier Metern und einer Länge von rund 130 Metern errichtet.
- Davos: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Davos vom 22. September 2013 wird genehmigt. Mit der Gesetzesrevision wird eine Liegenschaftssteuer eingeführt.
- Andeer, Castaneda, Lantsch/Lenz, Tamins: Die Teilrevisionen der jeweiligen Steuergesetze der Gemeinden Andeer, Castaneda, Lantsch/Lenz und Tamins werden genehmigt. In allen Revisionen wurden neue Bestimmungen zum Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer ins Gesetz aufgenommen.
- Lumnezia: Das Steuergesetz der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Lumnezia Mitte – Fusion der Kirchgemeinden Degen, Vella und Vignogn per 1. Januar 2014 – vom 21. August 2013 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Einfache Gesellschaft Olympia Bobrun St. Moritz: Der einfachen Gesellschaft Olympia Bobrun St. Moritz (Olympia Bobrun) wird an den Ausbau des Olympia Bobrun St. Moritz-Celerina ein Kantonsbeitrag im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (NASAK) von 420 000 Franken zugesichert. Der Bund wird einen NASAK-Beitrag von einer Million Franken ausrichten. Mit dem Ausbau des Olympia Bobrun werden die Voraussetzungen für die Durchführung von Trainings und nationalen sowie internationalen Wettkämpfen in den verschiedenen Eissportarten (Bob, Rodeln, Skeleton) verbessert. Die Gemeinde Celerina stimmte am 30. September 2013 einem Kredit von 0,543 Millionen Franken zu. Die Gemeinde St. Moritz gewährte am 3. Dezember 2013 im Rahmen des Budgets 2014 einen Kredit von 1,5 Millionen Franken.
- Fussballclub Ems: Dem Fussballclub Ems (FC Ems) werden an die Erweiterung des Fussballclubhauses Sportplatz Vial Domat/Ems ein Kantonsbeitrag im Rahmen des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes Graubünden (KASAK) von maximal 160 000 Franken sowie ein Sportfonds-Beitrag von maximal 100 000 Franken gewährt. Der FC Ems zählt rund 450 Mitglieder, davon etwa 240 Juniorinnen und Junioren.
- Verschiedene Sportverbände: Insgesamt 44 dem Bündner Verband für Sport angeschlossene Sportverbände und Organisationen werden mit einem Gesamtbeitrag von total einer Million Franken unterstützt. Die Regierung hat die Verteilung des Pauschalbeitrages 2013 aus dem Sport-Fonds gutgeheissen. Die Zuwendungen erfolgen mit der Auflage, sich besonders der Jugendförderung und des Kinder- und Jugendsports anzunehmen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden